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Antrag (Antrag bzgl. Einführung des Prinzips "Nette-Toilette")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
12.11.2015
Erstellt
29.10.15, 15:04
Aktualisiert
29.10.15, 15:04
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 405/2015 Az.: Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 82 Datum: 20.08.2015 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM 14.09.2015 Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 12.11.2015 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Einführung des Prinzips "Nette-Toilette" Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu Punkt 1.): Laut der mir vorliegenden Informationen befinden sich auf dem Stadtgebiet der Stadt Erftstadt insgesamt drei öffentlichen Toiletten. Die Standorte dieser WCs sind a) im Historischen Rathaus auf dem Marktplatz in E.-Lechenich, b) im Rathaus in E.-Liblar, c) im Erftstadt Center in E.-Liblar. Die Kosten für die öffentliche Toilette oder Kunden-WC im Erftstadt Center belaufen sich dabei auf € 560,-- Reinigung pro Monat (selbstverständlich wird die Anlage täglich gereinigt) und € 45,-- pro Monat für Verbrauchsmaterial. Hierzu müssen noch die Kosten für Wasser, Strom und Heizung gerechnet werden, welche allerdings an dieser Stelle nicht genauer quantifiziert werden können. Die Kosten für den Betrieb der Toilettenanlage werden vollständig von der Firmengemeinschaft im Erftstadt Center getragen. Hinsichtlich der Reinigungs- und Betriebskosten für die beiden öffentlichen Toiletten in den zwei Rathäusern können keine dezidierten Ausgaben gemacht werden, da diese in den allgemeinen Betriebskosten der beiden Standorte aufgehen. Zu Punkt 2.): Mit den drei bestehenden öffentlichen Toiletten werden die gut frequentierten Bereiche unserer Stadt zu Tageszeiten hinreichend versorgt. In den Abendstunden sind diese Bereiche nicht mehr so bevölkert, dass öffentliche Toiletten durch die Bürgerinnen und Bürger in dem Maße genutzt werden. Die Ausnahme ist sicherlich der Marktplatz in Lechenich, da die dort ansässige Gastronomie in den Abendstunden sehr gut aufgesucht wird. Die in den Lokalen verweilenden Gäste benötigen somit aber kein öffentliches WC. In den übrigen Stadteilen werden öffentliche Toilettenanlagen nicht nachgefragt bzw. sind aus Sicht der Verwaltung daher auch nicht notwendig. Auf der Homepage der „Nette-Toilette“ wird für den dargestellten Referenzstandort Aalen von jährlichen Ausgaben in Höhe von € 17.000,-- ausgegangen. Mit diesem Betrag werden insgesamt 27 Toiletten bei lokalen Gastronomiebetrieben seitens der Stadt bezuschusst. Für drei öffentliche Toiletten werden Unterhaltskosten von € 40.000,-- p.a. veranschlagt. Dieser Ansatz ist für den Bedarf in Erftstadt natürlich völlig übertrieben und damit auch nicht haltbar. Vor diesem Hintergrund halte ich eine Überprüfung bzw. die Anwendung des Modells der „NetteToilette“ für die Stadt Erftstadt für nicht notwendig. In Vertretung (Hallstein) -2-