Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Umwandlung von innerstädtischen Liegenschaften in Bauland bei gleichzeitigem Neubau der Einrichtung an anderer Stelle)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
05.11.15, 15:02
Aktualisiert
05.11.15, 15:02
Antrag (Antrag bzgl. Umwandlung von innerstädtischen Liegenschaften in Bauland bei gleichzeitigem Neubau der Einrichtung an anderer Stelle) Antrag (Antrag bzgl. Umwandlung von innerstädtischen Liegenschaften in Bauland bei gleichzeitigem Neubau der Einrichtung an anderer Stelle)

öffnen download melden Dateigröße: 97 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 440/2015 Az.: 82 20-40 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 08.09.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 04.11.2015 Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Betrifft: Termin 18.11.2015 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Umwandlung von innerstädtischen Liegenschaften in Bauland bei gleichzeitigem Neubau der Einrichtung an anderer Stelle Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Bereits vor Jahren wurde verwaltungsintern diskutiert, städtische Gemeinbedarfsflächen, wie Sport- und Spielplätze oder sonstige Einrichtungen, die für diese Zwecke nicht mehr benötigt werden, einer höherwertigen baulichen Nutzung zuzuführen. Auch wurde bereits seitens der Politik diskutiert, die Stadtwerke Erftstadt, die hauptamtliche Feuerwehr mit Notarzt sowie den städtischen Bauhof an einem zentralen Ort gemeinsam unterzubringen. Angedacht war hier ein Standort im Wirtschaftspark. Dies ist sicherlich eine sinnvolle Möglichkeit. Im weiteren Schritt könnten dann die freiwerdenden Objekte abgerissen werden, um dort entsprechende Bebauungspläne für eine Wohnbebauung zu realisieren. Eine Prüfung dieser Möglichkeiten würde dann im laufenden Planungs- und Genehmigungsprozess erfolgen. Die Prüfung, ob Feuerwehrgerätehäuser aufgegeben werden können, erfolgt grundsätzlich im Rahmen des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Erftstadt. Eine Prüfung, ob Sportplätze aufgegeben und die Flächen einer höherwertigen Nutzung zugeführt werden können, halte ich grundsätzlich für sinnvoll. Inwiefern sich in allen Fällen die Umwandlung der Flächen mit den Kosten für die Verlagerung bestehender Einrichtungen deckt, muss im Einzelfall genau überprüft und kalkuliert werden. Auch ist dabei im Einzelfall zu prüfen, ob die Sportplatzgrundstücke uneingeschränkt zur baulichen Nutzung zur Verfügung stehen können, da die Sportplätze zum Teil seinerzeit auf ehemaligen Müllkippen errichtet wurden bzw. im Bereich einer tektonischen Störung (Erftsprung) liegen. In Vertretung (Hallstein) -2-