Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
05.11.15, 15:02
Aktualisiert
05.11.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 440/2015
Az.: 82 20-40
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 08.09.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
04.11.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Betrifft:
Termin
18.11.2015
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Umwandlung von innerstädtischen Liegenschaften in Bauland bei
gleichzeitigem Neubau der Einrichtung an anderer Stelle
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Bereits vor Jahren wurde verwaltungsintern diskutiert, städtische Gemeinbedarfsflächen, wie
Sport- und Spielplätze oder sonstige Einrichtungen, die für diese Zwecke nicht mehr benötigt werden, einer höherwertigen baulichen Nutzung zuzuführen.
Auch wurde bereits seitens der Politik diskutiert, die Stadtwerke Erftstadt, die hauptamtliche Feuerwehr mit Notarzt sowie den städtischen Bauhof an einem zentralen Ort gemeinsam unterzubringen. Angedacht war hier ein Standort im Wirtschaftspark.
Dies ist sicherlich eine sinnvolle Möglichkeit. Im weiteren Schritt könnten dann die freiwerdenden
Objekte abgerissen werden, um dort entsprechende Bebauungspläne für eine Wohnbebauung zu
realisieren.
Eine Prüfung dieser Möglichkeiten würde dann im laufenden Planungs- und Genehmigungsprozess erfolgen.
Die Prüfung, ob Feuerwehrgerätehäuser aufgegeben werden können, erfolgt grundsätzlich im
Rahmen des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Erftstadt.
Eine Prüfung, ob Sportplätze aufgegeben und die Flächen einer höherwertigen Nutzung zugeführt
werden können, halte ich grundsätzlich für sinnvoll. Inwiefern sich in allen Fällen die Umwandlung
der Flächen mit den Kosten für die Verlagerung bestehender Einrichtungen deckt, muss im Einzelfall genau überprüft und kalkuliert werden.
Auch ist dabei im Einzelfall zu prüfen, ob die Sportplatzgrundstücke uneingeschränkt zur baulichen
Nutzung zur Verfügung stehen können, da die Sportplätze zum Teil seinerzeit auf ehemaligen
Müllkippen errichtet wurden bzw. im Bereich einer tektonischen Störung (Erftsprung) liegen.
In Vertretung
(Hallstein)
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