Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
165 kB
Datum
26.11.2015
Erstellt
05.11.15, 15:02
Aktualisiert
05.11.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 347/2015 1. Ergänzung
Az.: 82.24
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.24 Datum: 23.09.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
27.10.2015
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
18.11.2015
beschließend
Schulausschuss
26.11.2015
zur Kenntnis
Betrifft:
Bemerkungen
1. Leistungsverzeichnis für die europaweite Ausschreibung „Gebäudereinigung“
2. Erfahrungsbericht: Eigenreinigung ./. Fremdreinigung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Begründung:
Auf Grund eines Ausschussbeschlusses zu S 7/1793 wurde bereits 2002 die Verwaltung beauftragt, die Privatisierung des Reinigungsbereiches unter Vorgabe der Sozialverträglichkeit zu realisieren. Seit dem sind freigewordenen Stellen, nicht wieder besetzt worden.
Die Stadt Erftstadt beschäftigt zurzeit noch 40 eigene Reinigungskräfte (Durchschnittsalter 57,4
Jahre), die überwiegend in den Stadtteilen Lechenich und Liblar in den Schulzentren und Verwaltungsgebäuden eingesetzt sind.
Wirtschaftlichkeit
Reinigungsfläche
Einzelobjekte
Kosten p.a.
Kosten p.a./qm
Krankenstand
Eigenreinigung
46.076 qm
21
880.152 €
19,10 €
9%
Fremdreinigung
45.055 qm
41
546.500 €
12,13 €
4%
In den Kosten für die Eigenreinigung sind neben den Lohnkosten in Höhe von 653.495 €, auch die
Kosten für Vertretungen (58.358 €), Material (10.000 €) und die Kosten der Personalverwaltung
(150.299 e) enthalten. Die Fremdreinigungskosten beinhalten die Mehrwertsteuer und anteilige
Verwaltungskosten.
Flexibilität
Im Zuge der Umsetzung des Privatisierungsbeschlusses sind die Reinigungsreviere passend zu
den arbeitsvertraglich vereinbarten Stunden geschnitten worden. Ein Einsatz darüber hinaus ist im
Vertretungsfall nur kurzzeitig möglich.
Änderungen im Reinigungsbedarf oder Revieränderungen und daraus resultierende Reinigungsstundenveränderungen führen nicht zu Änderungen der Arbeitsverträge der Mitarbeiterinnen. Nach
TVöD sind den Mitarbeitern auf die vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden passende Reviere zuzuweisen.
Bei der Fremdreinigung wird der passende Reinigungsbedarf eingekauft. Bedarfsänderungen werden dem Unternehmen mitgeteilt und die arbeitsvertragliche Anpassung obliegt dem Unternehmer.
Qualität
Eigengereinigte Objekte sind in keinem besseren Reinigungszustand als fremdgereinigte, da die
Reinigungsqualität rein personenabhängig ist.
Seitens der Reinigungsfirmen eingesetzte Objektleiter sind Gebäudereinigergesellen bzw. –
meister, deren originäre Aufgabe die gewerbliche Gebäudereinigung ist. Daher sind Dienstleister in
den Bereichen Mitarbeiterschulung und Technikeinsatz besser aufgestellt als das kommunale
Fachamt.
Sofern eingesetzte Reinigungskräfte nachhaltig die geforderten Leistungen nicht erbringen, erfolgt
bei den beauftragten Firmen kurzfristig ein Austausch des Personals. Bei eigenen Mitarbeitern
verbleiben diese bis zur Verrentung in ihrem Aufgabenbereich.
In Vertretung
(Hallstein)
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