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Antrag (Antrag bzgl. zunehmender Missstände auf der Eifelstrecke (Bahnstrecke Trier-Köln); 1) Erläuterungen , wie es zu den Missständen kommt 2) Prüfung auf Schadenersatzansprüche )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
12.11.2015
Erstellt
05.11.15, 15:02
Aktualisiert
05.11.15, 15:02
Antrag (Antrag bzgl. zunehmender Missstände auf der Eifelstrecke (Bahnstrecke Trier-Köln); 1) Erläuterungen , wie es zu den Missständen kommt
2) Prüfung auf Schadenersatzansprüche ) Antrag (Antrag bzgl. zunehmender Missstände auf der Eifelstrecke (Bahnstrecke Trier-Köln); 1) Erläuterungen , wie es zu den Missständen kommt
2) Prüfung auf Schadenersatzansprüche )

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 413/2014 4. Ergänzung Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 02.11.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 04.11.2015 Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 12.11.2015 Bemerkungen zur Kenntnis Antrag bzgl. zunehmender Missstände auf der Eifelstrecke (Bahnstrecke Trier-Köln); 1) Erläuterungen , wie es zu den Missständen kommt 2) Prüfung auf Schadenersatzansprüche Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: In den letzten Sitzungen des Ausschusses für öffentlich Ordnung und Verkehr wurden intensiv die Missstände auf der Eifelstrecke thematisiert. Ergänzend wurde die Verwaltung im letzten Ausschuss gebeten, die Höhe sowie die Verwendungen der erfolgten Strafzahlungen an den Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) zu erfragen. Zwischenzeitlich liegt die Stellungnahme des ZV NVR vor. Vor dem Hintergrund der vertraglichen Regelungen zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist der ZV NVR leider nicht autorisiert, die Höhe der Strafzahlungen zu benennen. Jedoch wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Zahlungen ausschließlich zur Verbesserung des SPNV eingesetzt werden. Hierzu wurde zur Information ebenfalls die Vorlage aus der Verbandsversammlung des ZV NVR vom 12.12.2014 zur Kapazitätserhöhung durch den Einbau von Mittelteilen in den neuen LINT 54 Fahrzeugen beigelegt. Das Antwortschreiben sowie die Vorlage zur Verbandversammlung sind in der Anlage beigefügt. In Vertretung (Hallstein, techn. Beigeordnete) -2-