Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 4 Lagebericht 2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
234 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04

Inhalt der Datei

Seite 1 Anlage 4 Vorlage 362/2015 Stadtwerke Erftstadt, Erftstadt Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 A. Allgemeines Grundlage für die Aufstellung des Lageberichts bildet § 25 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) sowie die entsprechenden Vorschriften des § 289 HGB. Die Aufstellung des Lageberichts erfolgte im Zeitpunkt der Jahresabschlussaufstellung für das Geschäftsjahr 2014. Dieser Bericht stellt den Geschäftsverlauf und die Lage der Stadtwerke Erftstadt gemäß § 25 EigVO NRW gestellten Anforderungen dar. Bei der Berichtserstattung wird allgemein auf die strukturell bedingten Besonderheiten des Betriebes eingegangen. Insbesondere wird über dessen wirtschaftliche Entwicklung berichtet, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Bei der Lieferung von Wasser sowie der Abnahme des Schmutz- und Niederschlagswassers nehmen die Stadtwerke Erftstadt eine Monopolstellung ein. Lediglich die Ortsteile Bliesheim, Niederberg, Borr, Scheuren, Erp und Friesheim werden vom Verbandswasserwerk in Euskirchen mit Frischwasser beliefert. Ausweislich der Absatzmengenstatistik ist –wie im Übrigen deutschlandweit- auch in den letzten Jahren verstärkt in Erftstadt „Frischwasser“ gespart worden. Für das Jahr 2000 wurde ein Verbrauch von 219 Liter pro Einwohner und Tag vorausberechnet. Aufgrund der „Sparmaßnahmen“ ist der Wasserverbrauch pro Einwohner und Tag in Deutschland von 147 Liter (Jahr 1990) auf 121 Liter (Jahr 2010) gesunken. In Erftstadt wurden in 2014 127 Liter je Einwohner und Tag verbraucht. Die geringere Auslastung des Wassernetzes führt dabei zu Ablagerungen und Korrosion sowie zu hygienischen Problemen aufgrund geringerer Fließgeschwindigkeiten. Um dies zu vermeiden müssen die Leitungen regelmäßig durch die Stadtwerke gespült werden. Die Verringerung der Leitungsdimensionen könnte hier zwar Abhilfe schaffen, dies ist jedoch mittelfristig nicht zu verwirklichen. Zudem stellt sich das Problem der Löschwasserversorgung sowie die Versorgung der Kunden an Spitzentagen (z. B. längere Trockenperioden). Im Jahr 2013 wurde die Wasserversorgung aus dem Geltungsbereich der europäischen Konzessionsrichtlinie herausgenommen. Damit ist mittelfristig gewährleistet, dass die Dienstleistung der Wasserversorgung nicht öffentlich ausgeschrieben werden muss bzw. dem Wettbewerb um den Einzelkunden unterworfen wird. Die Menge des zu beseitigenden Abwasser errechnet sich aus der gelieferten Frischwassermenge abzgl. Wasser, welches nicht dem Kanal zugeführt wird (z.B. Gartenbewässerung, Bauwasser). Durch den Rückgang des Wasserverkaufs sinkt auch die Menge des zu beseitigenden Abwasser. Die Bäder haben eine strukturelle negative Bilanz. So sind die Kosten zu Erhaltung der Bäder aufgrund hygienischer Vorschriften sehr hoch und können nicht durch die Einnahmen gedeckt werden. Dies führt zu jährlichen Verlusten, welche durch die jeweilige Kommune zu tragen sind. 1 Seite 2 Anlage 4 Vorlage 362/2015 Das Heizkraftwerk wurde im Jahr 2013 um ein Blockheizkraftwerk erweitert und liefert Wärme an das Hallenbad sowie an Dritte. Die Abrechnung erfolgt durch eine Kostenumlage an die Wärmekunden. Der Verkauf von Wärme ist stabil. Durch den Neubau des Blockheizkraftwerkes können die Stadtwerke neben Wärme nun auch Strom produzieren. Seit der Inbetriebnahme der Anlage (Sep. 2013) wurde der Strom zur Eigennutzung sowie zur Einspeisung ins öffentliche Stromnetz verwendet. Die Einspeisevergütung berechnet sich nach dem gültigen Strompreis (Strombörse) sowie den Zuschlägen gemäß KWK-Gesetz. Der vom BHKW erzeugte Strom ist ein Nebenerzeugnis der produzierten Wärme. Die beim Verbrennungsprozess im BHKW erzeugte Wärme bedingt den Einsatz von Erdgas. Die Stadtwerke Erftstadt werden als Eigenbetrieb der Stadt Erftstadt geführt und setzen sich aus den Betriebszweigen Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Hallenbad, Freibäder sowie Heizkraftwerk (Fernwärme und Strom) zusammen. Der Betriebszweig Städtische Dienste wurde zum 1. Januar 2014 auf den Eigenbetrieb Straßen übertragen. Die Betriebszweige Wasserversorgung, Heizkraftwerk, Hallenbad, Freibäder stehen in einem von der Finanzverwaltung anerkannten Verbund mit Folge, dass sie ein Sondervermögen bilden. Hierfür wird dem Finanzamt ein zusammenfassender Bericht vorgelegt. Die Gesamtübersicht über die steuerlich zusammengefassten Ergebnisse verdeutlichen, dass sich daraus Ertragssteuerlasten insbesondere auch unter Berücksichtigung von in früheren Jahren noch nicht ausgeschöpften Verlustvorträgen nicht ergeben: 2014 EUR Betriebszweig Wasserversorgung Betriebszweig Heizkraftwerk Betriebszweig Hallenbad Betriebszweig Freibäder - 23.271,41 € 204.227,66 € 206.282,27 € 152.330,80 € 586.112,14 € 2013 EUR - 152.592,68 € 221.112,85 € 183.707,64 € 135.566,51 € 387.794,32 € 2 Seite 3 Anlage 4 Vorlage 362/2015 B. Geschäftsverlauf und Lage der Stadtwerke Erftstadt 1. Ertragslage Die nachfolgende aus der Gewinn- und Verlustrechnung entwickelte Erfolgsrechnung macht die Gesamtentwicklung des Betriebes deutlich und stellt dazu im Vergleich die Zahlen des Vorjahres gegenüber. 2014 TEUR Umsatzerlöse Andere aktivierte Eigenleistungen Betriebsleistung Materialaufwand Rohertrag Andere betriebliche Erträge Betriebsertrag Personalaufwand Planmäßige Abschreibungen sonstige betriebliche Aufwendungen Gewinnunabhängige Steuern Betriebsergebnis Beteiligungsergebnis Zinsergebnis Ordentliches Unternehmensergebnis Periodenfremdes Ergebnis Jahresfehlbetrag 13.970 304 14.274 -8.476 5.798 575 6.373 -1.694 -2.262 -1.482 -6 -5.444 929 40 -2.221 -1.252 0 -1.252 % 97,9 2,1 100,0 -59,4 40,6 4,0 44,6 -11,9 -15,8 -10,4 0,0 -38,1 6,5 0,3 -15,6 -8,8 2013 TEUR 14.849 526 15.375 -8.258 7.117 264 7.381 -2.230 -2.322 -886 -6 -5.444 1.937 30 -2.478 -511 0 -511 % 96,6 3,4 100,0 -53,7 46,3 1,7 48,0 -14,5 -15,1 -5,8 0,0 -35,4 12,6 0,2 -16,1 -3,3 Veränderung TEUR -879 -222 -1.101 -218 -1.319 311 -1.008 536 60 -596 0 0 -1.008 10 257 -741 0 -741 Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 879 auf TEUR 13.970 gesunken. Die Umsatzerlöse der Wasserversorgung setzen sich aus der Verbrauchsabrechnung (TEUR 3.138) und Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse (TEUR 320) zusammen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Erlöse, aufgrund geringerer Absatzmengen (49.226 cbm) um TEUR 72 gesunken. Bei der Abwasserbeseitigung wurden die Erlöse aus der Verbrauchsabrechnung (TEUR 8.913) sowie durch die Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse (TEUR 966) erwirtschaftet. Die Veränderung zum Vorjahr beträgt TEUR 190 und resultiert aus gesunkenen Abwassermengen (56.353 cbm). Die Umsatzerlöse der Bäder betreffen die Eintrittsgelder (TEUR 107) sowie die Aufwandserstattungen der Stadt Erftstadt (TEUR 246). Im Vergleich zum Vorjahr sind die Umsatzerlöse um TEUR 18 gesunken. Im Heizkraftwerk wurden die Umsatzerlöse aus dem Verkauf der Fernwärme erzielt (TEUR 193). Dies entspricht TEUR 56 weniger als im Vorjahr. Im Jahr 2014 konnte das Heizkraftwerk durch die Ergänzung eines Blockheizkraftwerkes Erlöse aus Strom (TEUR 89) erwirtschaften. 3 Seite 4 Anlage 4 Vorlage 362/2015 Die Gemeinkosten werden auf die Baumaßnahmen der Wasserversorgung (TEUR 270) und der Abwasserbeseitigung (TEUR 34) aufgeschlagen. Insgesamt sind die aktivierten Eigenleistungen um TEUR 222 zurückgegangen. Der Materialaufwand ist analog zu den Umsatzerlösen um insgesamt TEUR 218 gesunken. Der Rückgang der Aufwendungen zur Wasserversorgung (TEUR 251) ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass keine Konzessionsabgabe gezahlt wurde. Des Weiteren sind die Wasserbezugskosten (TEUR 17) gestiegen sowie die Kosten für den Warenabgang um (TEUR 15) gesunken. In der Abwasserbeseitigung ist der Materialaufwand um insgesamt TEUR 567 gestiegen. Ursächlich hierfür sind die erhöhte Gebührenausgleichsrückstellung (TEUR 751; Vorjahr: TEUR 715) sowie die gleichzeitig angestiegenen Beiträge an den Erftverband um TEUR 450 sowie die Unterhaltung der Regenrückhaltebecken durch den Eigenbetrieb Straßen (TEUR 109). Die Unterhaltung der Regenrückhaltebecken wurde im Vorjahr von dem Betriebszweig Städtischen Dienste übernommen. Im Heizkraftwerk sind die Kosten für die Instandhaltung des Leitungsnetzes um TEUR 16 gesunken. Im Hallenbad sind die Kosten für den Strombezug um TEUR 29 gesunken. Der Grund hierfür ist, dass das Hallenbad den Strom vom Blockheizkraftwerk bezieht. In den Freibädern sind die Kosten für die Unterhaltung der Außenanlagen um TEUR 10 angestiegen. Diese Dienste wurden in den Vorjahren von den Städtischen Diensten erbracht Vor diesem Hintergrund ist der Rohertrag um TEUR 1.319 gegenüber dem Vorjahr gesunken. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um TEUR 311 gestiegen. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen die um TEUR 283 gestiegenen Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen, welche im Wesentlichen aus dem Verkauf eines Grundstücks an den Eigenbetrieb Straßen resultieren. Das Grundstück befand sich im Anlagevermögen des Betriebszweigs Abwasserbeseitigung. Die übrigen Betriebszweige weisen keine großen Veränderungen in den sonstigen betrieblichen Erträgen auf. Der Personalaufwand ist aufgrund der Übertragung der Städtischen Dienste um TEUR 536 gesunken. Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen sind um TEUR 60 gesunken. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der Übertragung des Anlagevermögens des Betriebszweigs Städtische Dienste. Durch die Aktivierung neuer Wasserleitungen in der Wasserversorgung erhöhten sich für diesen Betriebszweig die Abschreibungen im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 27. 4 Seite 5 Anlage 4 Vorlage 362/2015 Die Abschreibungen in der Abwasserbeseitigung sind aufgrund der Anlagenübertragung auf den Erftverband gesunken (TEUR 67). Durch die Aktivierung des BHKWs ist die Abschreibung im Bereich Heizkraftwerk um TEUR 15 angestiegen. Die Abschreibung im Hallenbad wurde aufgrund von Investitionen in das Gebäude um TEUR 32 erhöht. Die Abschreibung im Betriebszweig Freibäder ist um TEUR 1 gesunken. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um TEUR 596 angestiegen. Ursächlich hierfür sind die um TEUR 648 auf TEUR 664 gestiegenen Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen. Die erhöhten Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus der Übertragung von Anlagen zur Abwasserbeseitigung auf den Erftverband (TEUR 661). Aufgrund des § 54 LWG sind die Stadtwerke gehalten, sämtliche Anlagen zur Abwasserbeseitigung – vorwiegend Regenüberlaufbecken – die der Entwässerung von mehr als 500 EW (Einwohner) dienen, auf den Erftverband zu übertragen. Der Verband hat eine entsprechende Übertragung im Jahr 2009 verfügt. Gegen die Verfügung des Erftverbandes hatten die Stadtwerke Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Mit Urteil vom 28. Februar 2012 wurde die Klage abgewiesen. Gegen das Urteil wurde Berufungsbeschwerde eingelegt. Im Dezember 2013 wurde per gerichtlichem Urteil beschlossen, dass die Anlagen an den Erftverband zu übertragen sind. Die Übertragung wurde zum 01. April 2014 durchgeführt. Das Betriebsergebnis hat sich daher insgesamt um TEUR 1.008 verschlechtert. Das Zinsergebnis hat sich um TEUR 257 verbessert. Aufgrund der bereits oben beschriebenen Übertragung von Anlagen auf den Erftverband muss dieser entsprechende Darlehen von den Stadtwerken übernehmen. Eine Übernahme hat zum 31. Dezember 2014 noch nicht stattgefunden. Die ab dem 01. April 2014 aufgetretenen Zinsen sind ebenfalls zu übernehmen. Insgesamt wurde somit eine Forderung in Höhe von TEUR 5.238 eingebucht. Unter Einbeziehung des Betriebs-, Zins- und periodenfremden Ergebnis beläuft sich der Jahresfehlbetrag auf TEUR 1.252 (i. Vj. TEUR 511). 5 Seite 6 Anlage 4 Vorlage 362/2015 2. Die Vermögens- und Kapitalverhältnisse Die unter betriebswirtschaftlichen Aspekten aufbereiteten Bilanzwerte verdeutlichen die Entwicklung von Vermögen und Kapital wie folgt: Aktiva Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagen Anlagevermögen Langfristige Forderungen des Umlaufvermögens Vorräte Liefer- und Leistungsforderungen Forderungen gegen die Stadt/ andere Eigenbetriebe Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten Flüssige Mittel Umlaufvermögen Passiva Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Bilanzverlust Empfangene Ertragszuschüsse/ Investitionszuschüsse langfristige Eigenmittel Pensionsrückstellung Andere langfristige Rückstellungen Langfristige Bankdarlehen Langfristiges Fremdkapital Übrige Rückstellungen Kurz- und mittelfristige Bankschulden Lieferantenverbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt/anderen Eigenbetrieben Sonstige Verbindlichkeiten Kurzfristiges Fremdkapital 31.12.2014 TEUR % 733 72.004 85 72.822 206 0,9 88,6 0,1 89,6 0,0 0,0 0,2 8,7 0,0 0,3 87 938 8.489 81.311 0,1 1,2 10,4 100,0 0 191 7.067 31.12.2014 TEUR % 767 16.684 4.464 -5.206 20.992 37.701 1.423 483 26.119 28.025 4.018 9.010 1.670 48 839 15.585 81.311 0,9 20,5 5,5 -6,4 0,0 25,8 46,4 1,8 0,6 32,1 34,5 4,9 11,1 2,1 0,0 0,1 1,0 19,2 100,1 31.12.2013 TEUR % 808 77.892 85 78.785 Veränderung TEUR 1,0 94,8 0,1 95,9 0,0 0,0 0,3 2,7 0,0 0,2 -75 -5.888 0 -5.963 87 0,1 622 0,8 3.338 4,1 82.123 100,0 0 316 5.151 -812 0 258 2.241 130 31.12.2013 TEUR % 767 17.349 5.319 -5.206 19.903 38.133 1.322 451 29.555 31.328 3.313 6.430 699 275 1.945 12.662 82.123 0,9 21,1 6,5 -6,3 0,0 24,2 46,4 1,6 0,5 36,0 38,1 4,0 7,8 0,9 0,0 0,3 2,4 15,4 100,0 0 -67 4.826 76 Veränderung TEUR 0 -665 -855 0 1.089 -432 101 32 -3.436 -3.303 705 2.580 971 -227 -1.106 2.923 -812 6 Seite 7 Anlage 4 Vorlage 362/2015 Anlagevermögen Bei den immateriellen Vermögensgegenständen sind Zugänge in Höhe von TEUR 9 erfasst. Die Zugänge betreffen im Wesentlichen die neue Software der Stadtwerke. Die Grundstücke und Gebäude wurden um das Gebäude der Wasserversorgung (Klosterstraße 30b) (TEUR 25) sowie um Baumaßnahmen im Hallenbad (TEUR 106) erweitert. Gleichzeitig wurden bei den Grundstücken und Gebäude Abgänge verbucht. Diese betreffen das Grundstück der Städtischen Dienste mit den Containern, Lagerbefestigung usw. Des Weiteren wurden Abgänge für die Grundstücke der Abwasseranlagen, welche an den Erftverband übertragen wurden, verbucht. Bei den technischen Anlagen und Maschinen sind Zugänge und Umbuchungen in Höhe von TEUR 7.784. Diese resultieren aus der Wasserleitungssanierung (TEUR 659), aus neu erstellten Hausanschlüssen (TEUR 127) und aus dem Einbau neuer Wasserzähler (TEUR 99). Des Weiteren wurden Zugänge in den Bereichen Kanalleitungen (TEUR 774) und Versickerungs- und Regenüberlaufbecken (TEUR 6.055) verbucht. Die Abschreibungen sind mit (TEUR 2.065) erfasst. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden um die planmäßigen Abschreibungen reduziert. Die Anlagen im Bau sind um TEUR 5.598 gesunken. Maßgeblich für diesen Rückgang ist die Aktivierung des Retentionsbodenfilterbeckens in der Abwasserbeseitigung. Bei den Finanzanlagen handelt es sich um eine Beteiligung an der Gasversorgung Rhein-Erft in Höhe von TEUR 85. Umlaufvermögen Die Vorräte sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 68 gesunken. Dieser Rückgang betrifft im Wesentlichen die Übertragung der Städtischen Dienste an den Eigenbetrieb Straßen (TEUR -16). Das Lager der Rohrnetzabteilung ist um TEUR 43 gesunken. Die Bestandsaufnahme des Fahrzeugdiesels führte ebenfalls zu einem Rückgang des Warenbestandes um TEUR 7. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Wesentlichen aufgrund der Forderungen der Kreditübernahme vom Erftverband sowie der Verbrauchsabgrenzungen für Frisch- und Schmutzwasser um TEUR 4.826 angestiegen. Die Forderungen gegen die Stadt sind um TEUR 76 angestiegen. Hierfür ist im Wesentlichen die Übertragung der Städtischen Dienste zu dem Eigenbetrieb Straßen verantwortlich. Die Städtischen Dienste erbringen Leistungen für die Stadt und deren Eigenbetriebe. Dies führt dazu, dass die Forderungen in den Vorjahren höher waren. Des Weiteren werden die gezahlten Abschläge für die Konzessionsabgabe (TEUR 199) zurückgefordert. Die flüssigen Mittel sind um TEUR 315 angestiegen 7 Seite 8 Anlage 4 Vorlage 362/2015 Sonderposten und Ertragszuschüsse Die Sonderposten und Ertragszuschüsse wurden sowohl im Wasser wie auch im Abwasser um die in 2014 geleisteten Beiträge erhöht und um die Auflösung vermindert. Bei dem Sonderposten handelt es sich um einen Zuschuss für den Bau eines Dükers aus dem Jahre 1995, welcher anteilig zur Abschreibung des Bauwerks aufgelöst wird. In 2014 wurden ein Zuschuss für das Retentionsbodenfilterbecken im Abwasserbereich und des BHKW´s passiviert. Rückstellungen Die langfristigen Rückstellungen betreffen die Pensions- und Beihilferückstellung, Rückstellung für Jubiläum sowie Archivierung. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Kosten für Jahresabschlussprüfungen und Jahresabschlusserstellung, Steuerberaterkosten, Beihilfe, Jubiläum, noch nicht angetretenen Urlaub der Mitarbeiter, Personalkosten des Eigenbetriebs Straßen, noch offene Klageverfahren, Altersteilzeit, Wasserbezug 2013/2014. Sanierung Klosterstraße, Ablesekosten, Berufsgenossenschaftsbeiträge und Archivierung. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich um TEUR 856 vermindert. Diese Veränderung resultiert aus gezahlten Tilgungsleistungen. Die Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die Abwasserbeseitigung (77 %) und die Wasserversorgung (19 %). Die restlichen 4 % entfallen auf das Heizkraftwerk und das Hallenbad. Der Betriebszweig Freibäder hat keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die langfristigen Bankdarlehen betreffen Darlehen mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind um TEUR 971 gestiegen. Sie betreffen allgemeine Verbindlichkeiten aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr mit Dritten. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt und anderen Eigenbetrieben sind aufgrund der Neuaufnahme von Posten aus der Verbrauchsabrechnung sowie der geringeren Konzessionsabgabe um TEUR 227 gesunken. Der Rückgang der sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.106 resultiert im Wesentlichen aus der Umbuchung des erhaltenen Zuschusses für das Retentionsbodenfilterbecken in Liblar (TEUR -1.200) in den Sonderposten für Investitionszuschüsse. Des Weiteren beinhaltet dieser Posten Verbindlichkeiten aus der Schmutzwasserlieferung und der Abrechnung des Niederschlagswassers (TEUR 506) sowie der Verkauf von Frischwasser gegenüber Dritten (TEUR 248). Außerdem sind unter diesem Posten die Verbindlichkeiten aus noch nicht erstatteten Baukostenzuschüssen und Hausanschlüssen (TEUR 45) enthalten. 3. Finanzierung In der Übersicht der Vermögens- und Kapitalverhältnisse (Seite 5) wurden die Verbindlichkeiten nach Fristigkeitskriterien gegliedert. 8 Seite 9 Anlage 4 Vorlage 362/2015 Im Berichtsjahr wurden Darlehen umgeschuldet. Die Stadtwerke werden sich auch im kommenden Jahr bemühen die auslaufenden Darlehen zu möglichst niedrigen Zinsen umzuschulden bzw. abzulösen. Die Eigenkapital-Quote beträgt 20,6 % (i. Vj.: 22,2 %). Bezieht man die Sonderposten für Investitionszuschüsse und die Empfangenen Ertragszuschüsse mit ein beträgt die Eigenkapitalquote 46,4 % (i. Vj.: 46,5 %). Die Finanzierung der gesamten langfristigen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 72.822 (i. Vj. TEUR 78.785) stellt sich an den letzten beiden Bilanzstichtagen wie folgt dar: Wirtschaftliches Eigenkapital Bauzuschüsse = nicht rückzahlbares Kapital Fremdkapital langfristig Fremdkapital kurzfristig 21% 26% 47% 34% 19% 100% 23% 24% 47% 38% 15% 100% 4. Die Liquidität Den kurzfristigen Forderungen, Vorräten, flüssigen Mitteln und RAP von TEUR 8.489 (i. Vj. TEUR 3.338) stehen kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen in Höhe von TEUR 9.168 (i. Vj.: TEUR 8.551) gegenüber, so dass die Unterdeckung TEUR 679 (i. Vj.: TEUR 5.213) beträgt. Die Zahlungsfähigkeit der Stadtwerke ist durch den Querverbund gewährleistet C. Risikomanagementziele- und Methoden Die Risikomanagementziele der Stadtwerke Erftstadt sowie die Methoden zur Überwachung sind eingebunden in das zentrale Risikomanagement der Stadtwerke. Hierbei handelt es sich um ein EDV-gestütztes System mit einer kontinuierlichen Überwachung und Kontrolle bestehender bzw. neu aufzunehmender Risiken. Das EDVProgramm RIS-STW ist ein Eigenkonstrukt der Betriebsleitung. Es wurde hierdurch erreicht, dass nicht ausschließlich eine „Filterung“ der tatsächlich bestandsgefährdeten Risiken erfolgt, sondern eben auch kleinere Risiken mit Auswirkungen auf Service, Versicherungsschutz, Störfallprophylaxe etc. erfasst und überwacht werden. Bei der Wasserversorgung, dem Heizkraftwerk und der Abwasserbeseitigung handelt es sich um ein Monopolunternehmen, für welches es auf absehbare Zeit kein Marktrisiko gibt. Ferner gilt auch hier, dass risikobehaftete Transaktionen mit diesem Betriebszweig aufgrund rechtlicher Zwänge nicht möglich sind. Insofern ergeben sich bei der Wasserversorgung bestandsgefährdete Risiken allenfalls aufgrund von Katastrophen, wobei hier weniger der Schadensersatz - dieser ist aufgrund des Anschlussvertrages und der diesbezüglichen Regelungen in der AVB Wasser ausgeschlossen - als vielmehr der Vermögensabgang eine Rolle spielen dürfte. Die Städtischen Dienste sind mit Übertragung auf den Eigenbetrieb Straßen aus der kontinuierlichen Risikoüberwachung herausgenommen worden. Bei den Bädern besteht eine direkte Abhängigkeit zu den Besuchern sowie der Stadt Erftstadt. Da die Instandhaltungskosten für den Bäderbetrieb nicht durch die Einnahmen gedeckt werden können werden jähr9 Seite 10 Anlage 4 Vorlage 362/2015 lich Verluste erwirtschaftet. Diese werden jedoch von der Stadt Erftstadt nach fünf Jahren ausgeglichen, sodass kein Risiko besteht. Im Jahr 2012 haben die Stadtwerke Erftstadt im Rahmen des Benchmarkings die Kundenzufriedenheit abgefragt. Hierzu konnten unsere Kunden auf einer Internetplattform ihre Meinung gegenüber den Stadtwerken Erftstadt abgeben. Hierzu wurden verschiedene Themenbereiche wie z. B. Preis/Leistung, Qualität, Zufriedenheit insgesamt, Kundenservice etc. bewertet. Die Stadtwerke haben bei dieser Umfrage in allen Themenbereichen durchweg die Note sehr gut oder gut bekommen. Die Betriebsleitung und Mitarbeiter haben ein großes Interesse daran diese Kundenzufriedenheit beizubehalten bzw. zu verbessern. Daher soll die Kundenbefragung in regelmäßigen Abständen (5 Jahre) durchgeführt werden. 10 Seite 11 Anlage 4 Vorlage 362/2015 D. Chancen und Risiken Dass sich die langjährige sukzessive Netzsanierung sowohl in der Wasserversorgung als auch in der Abwasserbeseitigung positiv auf die Gesamtergebnisse der beiden größten Betriebszweige auswirkt, ist an vielen Zahlen ablesbar. Insbesondere der Wasserverlust ist soweit reduziert worden, dass eine weitere Reduzierung mit verhältnismäßigen Mitteln wohl kaum zu erreichen sein wird. Dennoch bleibt die Netzsanierung eine kontinuierlich zu erbringende Leistung, die andernfalls sehr schnell wieder zu alten „Werten“ führen würde. Es wäre ein Trugschluss zu glauben, dass Einsparungen bei Sanierungen sich unter dem Strich für das Unternehmen bzw. die Kunden rechnen. Sie gehen überwiegend zu Lasten der Versorgungssicherheit und der vermeidbaren Störungen. Eben durch die kontinuierliche Sanierung auf hohem Niveau werden Folgekosten an anderer Stelle eingespart. Unterstellt man, dass eine Unterbrechung z.B. der Wasserversorgung ein direktes Handeln ohne „Marktabfrage“ bedingt, so wird deutlich, dass betriebswirtschaftlich eine Störungsbeseitigung immer einer „geplanten“ Maßnahme nachsteht. Man könnte auch vereinfacht sagen, dass nichts teurer ist als die Beseitigung einer Störung. Aber nicht nur die finanzielle Auswirkung ist dabei zu betrachten. Es gilt auch einen Blick auf die Zufriedenheit der Kunden zu werfen. Auch hier dürfen die Stadtwerke auch eine hohe Zufriedenheit zurückblicken. Die Betriebsleitung plant daher für das Jahr 2015 eine erneute Kundenbefragung, um eventuell doch vorhandene Defizite zu lokalisieren und an deren Beseitigung zu arbeiten. Das Retentionsbodenfilterbecken für Liblar wurde in 2014 fertiggestellt. Die Bepflanzung des Beckens ist ebenfalls erfolgt. Die Schilfpflanzen im Becken haben zusammen mit der Filterschicht die Aufgabe, dass „entlastete“ Mischwasser weiter zu reinigen. Die Maßnahme wurde sowohl im Zeit- als auch im Kostenrahmen abgewickelt. Sie wird durch das Land NRW bezuschusst. Um den Service für unsere Kunden zu erweitern, ist im Jahr 2014 erstmals vollständig die Möglichkeit der digitalen Abrechnung angeboten worden. Dabei können die Kunden ihre Zählerstände direkt in das Verbrauchsabrechnungsprogramm eingeben. Zudem besteht nun die Möglichkeit, die Rechnungen digital anzufordern und somit „papierlos“ den Kunden zur Verfügung zu stellen. Für gewöhnlich ist die Erhöhung des Kundenservice immer mit Mehrkosten für das Unternehmen verbunden. Dies war in den Anfängen der Entwicklung dieses Angebotes auch so. Allerdings war die Resonanz so positiv, dass mittlerweile dieser zusätzliche Service durch Einsparungen für Ablesung, Rechnungsausdruck sowie deren Verteilung mehr als kompensiert wird. Die Übertragung der Anlagen größer 500 Einwohnerwerte hat zu den erwarteten bilanziellen Auswirkungen geführt. Letztlich sind aber die Zahlen noch nicht vollständig verarbeitet, so dass es noch zu deutlichen Veränderungen beim Verbandsbeitrag kommen wird. Der für 2015 ergangene Bescheid zur Verbandsumlage ist ausdrücklich als vorläufig zu werten. Aufgrund der für Bäder typischen defizitären Finanzlage ergibt sich sowohl für den Betrieb selbst als auch für die Stadt bereits ein Finanzrisiko. Dennoch entspricht es dem erklärten Willen der Politik, den Betrieb aufrecht zu erhalten. Mit dem Unternehmen werden keine über den normalen Badbetrieb hinausgehenden Transaktionen getätigt. Die Zahlungsfähigkeit ist durch den Querverbund jederzeit gewährleistet. Ausweislich des seinerzeit erstellten Bädergutachtens wird Erftstadt am Betrieb des Hal11 Seite 12 Anlage 4 Vorlage 362/2015 lenbades Liblar und dem Freibad Lechnich festhalten. Insofern hat die Betriebsleitung die sukzessive Umsetzung der Ertüchtigung der Bäder verfolgt. So wurden in den zurückliegenden Jahren die Überlaufrinne, der Hubboden, die Elektrik und im Jahr 2015 die Lüftungsanlage erneuert. Für das Jahr 2016 ist die Erneuerung der Desinfektion, der Beckenscheinwerfer, weiterer Teile der Lüftung und die Erneuerung der Fenster im Freibad Lechenich geplant. Preisänderungs-, Ausfall- und Risiken aus Zahlungsstromschwankungen bestehen nicht. Der Betriebszweig Heizkraftwerk ist aufgrund der bestehenden Lieferverträge sowie des satzungsmäßig verankerten Anschluss-Benutzungszwangs in einer Art Monopolstellung. Die Expansionsmöglichkeiten sind durch die bestehende Leistungskapazität des Heizkraftwerks begrenzt. Der Betriebszweig tätigt keine risikobehafteten Transaktionen und es bestehen aufgrund der Lieferverträge nahezu keine Preisänderungs-, Ausfall- oder Liquiditätsrisiken. Für die Produktion der Fernwärme wird Gas eingesetzt. Gasbeschaffungsrisiken sind für uns nicht erkennbar. Durch die Erweiterung des bestehenden Heizwerkes mit einem Blockheizkraftwerk können die Stadtwerke Erftstadt Synergien zwischen Wärme- und Stromproduktion nutzbar machen. Der Strom wird aktuell in das öffentliche Netz eingespeist bzw. als Eigenverbrauch genutzt. Durch den Neubau des BHKWs können die Stadtwerke auch einem erweiterten Kundenstamm Wärme und bei Bedarf auch Strom zur Verfügung stellen. So ist bereits im Jahr 2013 vom Rat der Stadt Erftstadt beschlossen worden, dass die Stadtwerke das Krankenhaus und Altenpflegeheim in Erftstadt mit Wärme versorgen werden. Nachdem die Planungen für die Versorgung von Krankenhaus und Altenheim im Jahr 2014 insoweit abgeschlossen wurden, dass eine Ausschreibung erfolgen konnte, wurden die Vertragsmodalitäten weiter bezüglich der „Preise“ konkretisiert. Leider waren die ursprünglich anvisierten Preise nach erfolgter Ausschreibung nicht mehr zu halten, so dass das Angebot an das Krankenhaus überarbeitet werden musste. War es anfänglich noch so, dass die Stadtwerke die Wärme deutlich preiswerter liefern konnten als dies das Krankenhaus selbst hätte bewerkstelligen können, führten die erhöhten Baukosten für die Nahwärmeleitung zu einem „Grenzwert“. Der finanzielle Vorteil der Nahwärmeversorgung ist nicht mehr mit dieser Eindeutigkeit darstellbar und es muss entsprechend nachverhandelt werden. Ob letztlich das Projekt überhaupt noch wirtschaftlich darstellbar ist, wird der Abschluss der Verhandlungen zeigen. 12 Seite 13 Anlage 4 Vorlage 362/2015 E. Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz Gem. 106 Abs. 1 GO NRW war in entsprechender Anwendung des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen und über wirtschaftlich bedeutsame Sachverhalte zu berichten. Über wesentliche Feststellungen hat der Abschlussprüfer nicht berichtet. F. Umweltschutz Die Bearbeitung des sog. BWK M3 Papiers erfolgt weiterhin durch den Erftverband. Ob und inwieweit die als Zielsetzung des Papiers gewünschte Verbesserung der Gewässergüte Einfluss auf künftige Investitionen haben wird, lässt sich erst nach abschließender Bearbeitung sagen. Das vom Erftverband im Geschäftsjahr 2011 bei der Bezirksregierung Köln eingereichte Papier wurde dort nicht akzeptiert und zwecks Überarbeitung an den Erftverband zurückgegeben. G. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind Die Ausschreibung der Nahwärmeleitung zur Versorgung des Krankenhauses sowie des Altenheimes hat Preise ergeben, die u.U. das Scheitern des Projektes zur Folge haben können. Speziell die ursprünglich avisierten Preise zur Wärmelieferung und insbesondere die Sicherstellung, dass die Bestandskunden nicht durch dieses Projekt belastet werden, erschweren die Vertragsverhandlungen mit den Neukunden. H. Die voraussichtliche Entwicklung Für das Jahr 2015 erwartet die Betriebsleitung in dem Betriebszweig Wasserversorgung und Heizkraftwerk/Blockheizkraftwerk ein positives Ergebnis. Das Ergebnis der Abwasserbeseitigung soll ausgeglichen sein. Für die Bäder wird auch in 2015 mit einem negativen Ergebnis gerechnet. Aufgrund der positiven Ergebnisse in den Bereichen der Wasserversorgung und Heizkraftwerk/Blockheizkraftwerk und des ausgeglichen Ergebnisses der Abwasserbeseitigung wird für 2015 auch auf Gesamtebene mit einem positiven Ergebnis gerechnet. Im Wirtschaftsplan für 2015 ist für die Wasserversorgung ein Jahresergebnis von TEUR 215 vorgesehen, welches an das Hallenbad zum Verlustausgleich übertragen wird. Des Weiteren ist im Wirtschaftsplan vorgesehen, eine Konzessionsabgabe in Höhe von TEUR 193 an die Stadt Erftstadt zu zahlen. Die Abwasserbeseitigung wird voraussichtlich aus der Verbrauchsabrechnung einen Erlös von TEUR 8.880 und aus der Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse einen Erlös von TEUR 940 und sonstige Erlöse in Höhe von TEUR 107 erzielen. Die Aufwendungen werden in selber Höhe angesetzt. Von diesen Kosten entfallen TEUR 5.550 auf den Beitrag gegenüber dem Erftverband. Bei dem Heizkraftwerk wird gem. Wirtschaftplan ein Gewinn von TEUR 28 erzielt. Die Bäder werden planmäßig die Besucherzahlen konstant halten können. Jedoch werden die Aufwendungen für das Hallenbad die zu erwartenden Einnahmen um TEUR 434 übersteigen. Beim Freibad Lechenich wird ebenfalls mit einem Verlust gerechnet. Dadurch, dass sich auch bei Schließung des Freibades Kierdorf laufende 13