Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
234 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
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Anlage 4
Vorlage 362/2015
Stadtwerke Erftstadt, Erftstadt
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014
A. Allgemeines
Grundlage für die Aufstellung des Lageberichts bildet § 25 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) sowie die entsprechenden
Vorschriften des § 289 HGB.
Die Aufstellung des Lageberichts erfolgte im Zeitpunkt der Jahresabschlussaufstellung für das Geschäftsjahr 2014.
Dieser Bericht stellt den Geschäftsverlauf und die Lage der Stadtwerke Erftstadt gemäß § 25 EigVO NRW gestellten Anforderungen dar. Bei der Berichtserstattung wird
allgemein auf die strukturell bedingten Besonderheiten des Betriebes eingegangen.
Insbesondere wird über dessen wirtschaftliche Entwicklung berichtet, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln.
Bei der Lieferung von Wasser sowie der Abnahme des Schmutz- und Niederschlagswassers nehmen die Stadtwerke Erftstadt eine Monopolstellung ein. Lediglich die
Ortsteile Bliesheim, Niederberg, Borr, Scheuren, Erp und Friesheim werden vom Verbandswasserwerk in Euskirchen mit Frischwasser beliefert. Ausweislich der Absatzmengenstatistik ist –wie im Übrigen deutschlandweit- auch in den letzten Jahren verstärkt in Erftstadt „Frischwasser“ gespart worden. Für das Jahr 2000 wurde ein Verbrauch von 219 Liter pro Einwohner und Tag vorausberechnet. Aufgrund der „Sparmaßnahmen“ ist der Wasserverbrauch pro Einwohner und Tag in Deutschland von
147 Liter (Jahr 1990) auf 121 Liter (Jahr 2010) gesunken. In Erftstadt wurden in 2014
127 Liter je Einwohner und Tag verbraucht.
Die geringere Auslastung des Wassernetzes führt dabei zu Ablagerungen und Korrosion sowie zu hygienischen Problemen aufgrund geringerer Fließgeschwindigkeiten.
Um dies zu vermeiden müssen die Leitungen regelmäßig durch die Stadtwerke gespült werden. Die Verringerung der Leitungsdimensionen könnte hier zwar Abhilfe
schaffen, dies ist jedoch mittelfristig nicht zu verwirklichen. Zudem stellt sich das
Problem der Löschwasserversorgung sowie die Versorgung der Kunden an Spitzentagen (z. B. längere Trockenperioden). Im Jahr 2013 wurde die Wasserversorgung
aus dem Geltungsbereich der europäischen Konzessionsrichtlinie herausgenommen.
Damit ist mittelfristig gewährleistet, dass die Dienstleistung der Wasserversorgung
nicht öffentlich ausgeschrieben werden muss bzw. dem Wettbewerb um den Einzelkunden unterworfen wird.
Die Menge des zu beseitigenden Abwasser errechnet sich aus der gelieferten
Frischwassermenge abzgl. Wasser, welches nicht dem Kanal zugeführt wird (z.B.
Gartenbewässerung, Bauwasser). Durch den Rückgang des Wasserverkaufs sinkt
auch die Menge des zu beseitigenden Abwasser.
Die Bäder haben eine strukturelle negative Bilanz. So sind die Kosten zu Erhaltung
der Bäder aufgrund hygienischer Vorschriften sehr hoch und können nicht durch die
Einnahmen gedeckt werden. Dies führt zu jährlichen Verlusten, welche durch die jeweilige Kommune zu tragen sind.
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Anlage 4
Vorlage 362/2015
Das Heizkraftwerk wurde im Jahr 2013 um ein Blockheizkraftwerk erweitert und liefert
Wärme an das Hallenbad sowie an Dritte. Die Abrechnung erfolgt durch eine Kostenumlage an die Wärmekunden. Der Verkauf von Wärme ist stabil. Durch den Neubau
des Blockheizkraftwerkes können die Stadtwerke neben Wärme nun auch Strom produzieren. Seit der Inbetriebnahme der Anlage (Sep. 2013) wurde der Strom zur Eigennutzung sowie zur Einspeisung ins öffentliche Stromnetz verwendet. Die Einspeisevergütung berechnet sich nach dem gültigen Strompreis (Strombörse) sowie den
Zuschlägen gemäß KWK-Gesetz. Der vom BHKW erzeugte Strom ist ein Nebenerzeugnis der produzierten Wärme. Die beim Verbrennungsprozess im BHKW erzeugte
Wärme bedingt den Einsatz von Erdgas.
Die Stadtwerke Erftstadt werden als Eigenbetrieb der Stadt Erftstadt geführt und setzen sich aus den Betriebszweigen Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Hallenbad, Freibäder sowie Heizkraftwerk (Fernwärme und Strom) zusammen.
Der Betriebszweig Städtische Dienste wurde zum 1. Januar 2014 auf den Eigenbetrieb Straßen übertragen.
Die Betriebszweige Wasserversorgung, Heizkraftwerk, Hallenbad, Freibäder stehen
in einem von der Finanzverwaltung anerkannten Verbund mit Folge, dass sie ein
Sondervermögen bilden. Hierfür wird dem Finanzamt ein zusammenfassender Bericht
vorgelegt. Die Gesamtübersicht über die steuerlich zusammengefassten Ergebnisse
verdeutlichen, dass sich daraus Ertragssteuerlasten insbesondere auch unter Berücksichtigung von in früheren Jahren noch nicht ausgeschöpften Verlustvorträgen
nicht ergeben:
2014
EUR
Betriebszweig Wasserversorgung
Betriebszweig Heizkraftwerk
Betriebszweig Hallenbad
Betriebszweig Freibäder
-
23.271,41 €
204.227,66 €
206.282,27 €
152.330,80 €
586.112,14 €
2013
EUR
-
152.592,68 €
221.112,85 €
183.707,64 €
135.566,51 €
387.794,32 €
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Anlage 4
Vorlage 362/2015
B. Geschäftsverlauf und Lage der Stadtwerke Erftstadt
1. Ertragslage
Die nachfolgende aus der Gewinn- und Verlustrechnung entwickelte Erfolgsrechnung
macht die Gesamtentwicklung des Betriebes deutlich und stellt dazu im Vergleich die
Zahlen des Vorjahres gegenüber.
2014
TEUR
Umsatzerlöse
Andere aktivierte Eigenleistungen
Betriebsleistung
Materialaufwand
Rohertrag
Andere betriebliche Erträge
Betriebsertrag
Personalaufwand
Planmäßige Abschreibungen
sonstige betriebliche Aufwendungen
Gewinnunabhängige Steuern
Betriebsergebnis
Beteiligungsergebnis
Zinsergebnis
Ordentliches
Unternehmensergebnis
Periodenfremdes Ergebnis
Jahresfehlbetrag
13.970
304
14.274
-8.476
5.798
575
6.373
-1.694
-2.262
-1.482
-6
-5.444
929
40
-2.221
-1.252
0
-1.252
%
97,9
2,1
100,0
-59,4
40,6
4,0
44,6
-11,9
-15,8
-10,4
0,0
-38,1
6,5
0,3
-15,6
-8,8
2013
TEUR
14.849
526
15.375
-8.258
7.117
264
7.381
-2.230
-2.322
-886
-6
-5.444
1.937
30
-2.478
-511
0
-511
%
96,6
3,4
100,0
-53,7
46,3
1,7
48,0
-14,5
-15,1
-5,8
0,0
-35,4
12,6
0,2
-16,1
-3,3
Veränderung
TEUR
-879
-222
-1.101
-218
-1.319
311
-1.008
536
60
-596
0
0
-1.008
10
257
-741
0
-741
Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 879 auf TEUR 13.970
gesunken.
Die Umsatzerlöse der Wasserversorgung setzen sich aus der Verbrauchsabrechnung
(TEUR 3.138) und Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse (TEUR 320) zusammen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Erlöse, aufgrund geringerer Absatzmengen (49.226 cbm) um TEUR 72 gesunken.
Bei der Abwasserbeseitigung wurden die Erlöse aus der Verbrauchsabrechnung
(TEUR 8.913) sowie durch die Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse
(TEUR 966) erwirtschaftet. Die Veränderung zum Vorjahr beträgt TEUR 190 und resultiert aus gesunkenen Abwassermengen (56.353 cbm).
Die Umsatzerlöse der Bäder betreffen die Eintrittsgelder (TEUR 107) sowie die Aufwandserstattungen der Stadt Erftstadt (TEUR 246). Im Vergleich zum Vorjahr sind die
Umsatzerlöse um TEUR 18 gesunken.
Im Heizkraftwerk wurden die Umsatzerlöse aus dem Verkauf der Fernwärme erzielt
(TEUR 193). Dies entspricht TEUR 56 weniger als im Vorjahr. Im Jahr 2014 konnte
das Heizkraftwerk durch die Ergänzung eines Blockheizkraftwerkes Erlöse aus Strom
(TEUR 89) erwirtschaften.
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Anlage 4
Vorlage 362/2015
Die Gemeinkosten werden auf die Baumaßnahmen der Wasserversorgung
(TEUR 270) und der Abwasserbeseitigung (TEUR 34) aufgeschlagen. Insgesamt sind
die aktivierten Eigenleistungen um TEUR 222 zurückgegangen.
Der Materialaufwand ist analog zu den Umsatzerlösen um insgesamt TEUR 218 gesunken.
Der Rückgang der Aufwendungen zur Wasserversorgung (TEUR 251) ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass keine Konzessionsabgabe gezahlt wurde. Des
Weiteren sind die Wasserbezugskosten (TEUR 17) gestiegen sowie die Kosten für
den Warenabgang um (TEUR 15) gesunken.
In der Abwasserbeseitigung ist der Materialaufwand um insgesamt TEUR 567 gestiegen. Ursächlich hierfür sind die erhöhte Gebührenausgleichsrückstellung (TEUR 751;
Vorjahr: TEUR 715) sowie die gleichzeitig angestiegenen Beiträge an den Erftverband um TEUR 450 sowie die Unterhaltung der Regenrückhaltebecken durch den Eigenbetrieb Straßen (TEUR 109). Die Unterhaltung der Regenrückhaltebecken wurde
im Vorjahr von dem Betriebszweig Städtischen Dienste übernommen.
Im Heizkraftwerk sind die Kosten für die Instandhaltung des Leitungsnetzes um
TEUR 16 gesunken.
Im Hallenbad sind die Kosten für den Strombezug um TEUR 29 gesunken. Der Grund
hierfür ist, dass das Hallenbad den Strom vom Blockheizkraftwerk bezieht.
In den Freibädern sind die Kosten für die Unterhaltung der Außenanlagen um
TEUR 10 angestiegen. Diese Dienste wurden in den Vorjahren von den Städtischen
Diensten erbracht
Vor diesem Hintergrund ist der Rohertrag um TEUR 1.319 gegenüber dem Vorjahr
gesunken.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um TEUR 311 gestiegen.
Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen die um TEUR 283 gestiegenen Erträge aus
dem Abgang von Anlagevermögen, welche im Wesentlichen aus dem Verkauf eines
Grundstücks an den Eigenbetrieb Straßen resultieren. Das Grundstück befand sich
im Anlagevermögen des Betriebszweigs Abwasserbeseitigung.
Die übrigen Betriebszweige weisen keine großen Veränderungen in den sonstigen
betrieblichen Erträgen auf.
Der Personalaufwand ist aufgrund der Übertragung der Städtischen Dienste um
TEUR 536 gesunken.
Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen sind um TEUR 60 gesunken.
Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der Übertragung des Anlagevermögens
des Betriebszweigs Städtische Dienste.
Durch die Aktivierung neuer Wasserleitungen in der Wasserversorgung erhöhten sich
für diesen Betriebszweig die Abschreibungen im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 27.
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Anlage 4
Vorlage 362/2015
Die Abschreibungen in der Abwasserbeseitigung sind aufgrund der Anlagenübertragung auf den Erftverband gesunken (TEUR 67).
Durch die Aktivierung des BHKWs ist die Abschreibung im Bereich Heizkraftwerk um
TEUR 15 angestiegen.
Die Abschreibung im Hallenbad wurde aufgrund von Investitionen in das Gebäude
um TEUR 32 erhöht.
Die Abschreibung im Betriebszweig Freibäder ist um TEUR 1 gesunken.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um TEUR 596 angestiegen.
Ursächlich hierfür sind die um TEUR 648 auf TEUR 664 gestiegenen Aufwendungen
aus dem Abgang von Anlagevermögen. Die erhöhten Aufwendungen resultieren im
Wesentlichen aus der Übertragung von Anlagen zur Abwasserbeseitigung auf den Erftverband (TEUR 661). Aufgrund des § 54 LWG sind die Stadtwerke gehalten, sämtliche Anlagen zur Abwasserbeseitigung – vorwiegend Regenüberlaufbecken – die der
Entwässerung von mehr als 500 EW (Einwohner) dienen, auf den Erftverband zu
übertragen. Der Verband hat eine entsprechende Übertragung im Jahr 2009 verfügt.
Gegen die Verfügung des Erftverbandes hatten die Stadtwerke Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Mit Urteil vom 28. Februar 2012 wurde die Klage abgewiesen. Gegen das Urteil wurde Berufungsbeschwerde eingelegt. Im Dezember
2013 wurde per gerichtlichem Urteil beschlossen, dass die Anlagen an den Erftverband zu übertragen sind. Die Übertragung wurde zum 01. April 2014 durchgeführt.
Das Betriebsergebnis hat sich daher insgesamt um TEUR 1.008 verschlechtert.
Das Zinsergebnis hat sich um TEUR 257 verbessert. Aufgrund der bereits oben beschriebenen Übertragung von Anlagen auf den Erftverband muss dieser entsprechende Darlehen von den Stadtwerken übernehmen. Eine Übernahme hat zum 31.
Dezember 2014 noch nicht stattgefunden. Die ab dem 01. April 2014 aufgetretenen
Zinsen sind ebenfalls zu übernehmen. Insgesamt wurde somit eine Forderung in Höhe von TEUR 5.238 eingebucht.
Unter Einbeziehung des Betriebs-, Zins- und periodenfremden Ergebnis beläuft sich
der Jahresfehlbetrag auf TEUR 1.252 (i. Vj. TEUR 511).
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Anlage 4
Vorlage 362/2015
2. Die Vermögens- und Kapitalverhältnisse
Die unter betriebswirtschaftlichen Aspekten aufbereiteten Bilanzwerte verdeutlichen
die Entwicklung von Vermögen und Kapital wie folgt:
Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Finanzanlagen
Anlagevermögen
Langfristige Forderungen des
Umlaufvermögens
Vorräte
Liefer- und Leistungsforderungen
Forderungen gegen die Stadt/
andere Eigenbetriebe
Sonstige Vermögensgegenstände und
Rechnungsabgrenzungsposten
Flüssige Mittel
Umlaufvermögen
Passiva
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklagen
Bilanzverlust
Empfangene Ertragszuschüsse/
Investitionszuschüsse
langfristige Eigenmittel
Pensionsrückstellung
Andere langfristige Rückstellungen
Langfristige Bankdarlehen
Langfristiges Fremdkapital
Übrige Rückstellungen
Kurz- und mittelfristige Bankschulden
Lieferantenverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber
der Stadt/anderen Eigenbetrieben
Sonstige Verbindlichkeiten
Kurzfristiges Fremdkapital
31.12.2014
TEUR
%
733
72.004
85
72.822
206
0,9
88,6
0,1
89,6
0,0
0,0
0,2
8,7
0,0
0,3
87
938
8.489
81.311
0,1
1,2
10,4
100,0
0
191
7.067
31.12.2014
TEUR
%
767
16.684
4.464
-5.206
20.992
37.701
1.423
483
26.119
28.025
4.018
9.010
1.670
48
839
15.585
81.311
0,9
20,5
5,5
-6,4
0,0
25,8
46,4
1,8
0,6
32,1
34,5
4,9
11,1
2,1
0,0
0,1
1,0
19,2
100,1
31.12.2013
TEUR
%
808
77.892
85
78.785
Veränderung
TEUR
1,0
94,8
0,1
95,9
0,0
0,0
0,3
2,7
0,0
0,2
-75
-5.888
0
-5.963
87
0,1
622
0,8
3.338
4,1
82.123 100,0
0
316
5.151
-812
0
258
2.241
130
31.12.2013
TEUR
%
767
17.349
5.319
-5.206
19.903
38.133
1.322
451
29.555
31.328
3.313
6.430
699
275
1.945
12.662
82.123
0,9
21,1
6,5
-6,3
0,0
24,2
46,4
1,6
0,5
36,0
38,1
4,0
7,8
0,9
0,0
0,3
2,4
15,4
100,0
0
-67
4.826
76
Veränderung
TEUR
0
-665
-855
0
1.089
-432
101
32
-3.436
-3.303
705
2.580
971
-227
-1.106
2.923
-812
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Anlage 4
Vorlage 362/2015
Anlagevermögen
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen sind Zugänge in Höhe von TEUR 9
erfasst. Die Zugänge betreffen im Wesentlichen die neue Software der Stadtwerke.
Die Grundstücke und Gebäude wurden um das Gebäude der Wasserversorgung
(Klosterstraße 30b) (TEUR 25) sowie um Baumaßnahmen im Hallenbad (TEUR 106)
erweitert. Gleichzeitig wurden bei den Grundstücken und Gebäude Abgänge verbucht. Diese betreffen das Grundstück der Städtischen Dienste mit den Containern,
Lagerbefestigung usw. Des Weiteren wurden Abgänge für die Grundstücke der Abwasseranlagen, welche an den Erftverband übertragen wurden, verbucht.
Bei den technischen Anlagen und Maschinen sind Zugänge und Umbuchungen in
Höhe von TEUR 7.784. Diese resultieren aus der Wasserleitungssanierung
(TEUR 659), aus neu erstellten Hausanschlüssen (TEUR 127) und aus dem Einbau
neuer Wasserzähler (TEUR 99). Des Weiteren wurden Zugänge in den Bereichen
Kanalleitungen (TEUR 774) und Versickerungs- und Regenüberlaufbecken
(TEUR 6.055) verbucht. Die Abschreibungen sind mit (TEUR 2.065) erfasst.
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden um die planmäßigen Abschreibungen reduziert.
Die Anlagen im Bau sind um TEUR 5.598 gesunken. Maßgeblich für diesen Rückgang ist die Aktivierung des Retentionsbodenfilterbeckens in der Abwasserbeseitigung.
Bei den Finanzanlagen handelt es sich um eine Beteiligung an der Gasversorgung
Rhein-Erft in Höhe von TEUR 85.
Umlaufvermögen
Die Vorräte sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 68 gesunken. Dieser Rückgang
betrifft im Wesentlichen die Übertragung der Städtischen Dienste an den Eigenbetrieb
Straßen (TEUR -16). Das Lager der Rohrnetzabteilung ist um TEUR 43 gesunken.
Die Bestandsaufnahme des Fahrzeugdiesels führte ebenfalls zu einem Rückgang
des Warenbestandes um TEUR 7.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Wesentlichen aufgrund der
Forderungen der Kreditübernahme vom Erftverband sowie der Verbrauchsabgrenzungen für Frisch- und Schmutzwasser um TEUR 4.826 angestiegen.
Die Forderungen gegen die Stadt sind um TEUR 76 angestiegen. Hierfür ist im Wesentlichen die Übertragung der Städtischen Dienste zu dem Eigenbetrieb Straßen
verantwortlich. Die Städtischen Dienste erbringen Leistungen für die Stadt und deren
Eigenbetriebe. Dies führt dazu, dass die Forderungen in den Vorjahren höher waren.
Des Weiteren werden die gezahlten Abschläge für die Konzessionsabgabe (TEUR
199) zurückgefordert.
Die flüssigen Mittel sind um TEUR 315 angestiegen
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Anlage 4
Vorlage 362/2015
Sonderposten und Ertragszuschüsse
Die Sonderposten und Ertragszuschüsse wurden sowohl im Wasser wie auch im Abwasser um die in 2014 geleisteten Beiträge erhöht und um die Auflösung vermindert.
Bei dem Sonderposten handelt es sich um einen Zuschuss für den Bau eines Dükers
aus dem Jahre 1995, welcher anteilig zur Abschreibung des Bauwerks aufgelöst wird.
In 2014 wurden ein Zuschuss für das Retentionsbodenfilterbecken im Abwasserbereich und des BHKW´s passiviert.
Rückstellungen
Die langfristigen Rückstellungen betreffen die Pensions- und Beihilferückstellung,
Rückstellung für Jubiläum sowie Archivierung.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Kosten für Jahresabschlussprüfungen und
Jahresabschlusserstellung, Steuerberaterkosten, Beihilfe, Jubiläum, noch nicht angetretenen Urlaub der Mitarbeiter, Personalkosten des Eigenbetriebs Straßen, noch offene Klageverfahren, Altersteilzeit, Wasserbezug 2013/2014. Sanierung Klosterstraße, Ablesekosten, Berufsgenossenschaftsbeiträge und Archivierung.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich um TEUR 856 vermindert. Diese Veränderung resultiert aus gezahlten Tilgungsleistungen. Die Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die Abwasserbeseitigung (77 %) und die Wasserversorgung (19 %). Die restlichen 4 % entfallen auf das Heizkraftwerk und das Hallenbad. Der Betriebszweig Freibäder hat keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Die langfristigen Bankdarlehen betreffen Darlehen mit einer Restlaufzeit von über 5
Jahren.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind um TEUR 971 gestiegen.
Sie betreffen allgemeine Verbindlichkeiten aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr
mit Dritten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt und anderen Eigenbetrieben sind aufgrund der Neuaufnahme von Posten aus der Verbrauchsabrechnung sowie der geringeren Konzessionsabgabe um TEUR 227 gesunken.
Der Rückgang der sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.106 resultiert im
Wesentlichen aus der Umbuchung des erhaltenen Zuschusses für das Retentionsbodenfilterbecken in Liblar (TEUR -1.200) in den Sonderposten für Investitionszuschüsse. Des Weiteren beinhaltet dieser Posten Verbindlichkeiten aus der Schmutzwasserlieferung und der Abrechnung des Niederschlagswassers (TEUR 506) sowie der Verkauf von Frischwasser gegenüber Dritten (TEUR 248). Außerdem sind unter diesem
Posten die Verbindlichkeiten aus noch nicht erstatteten Baukostenzuschüssen und
Hausanschlüssen (TEUR 45) enthalten.
3. Finanzierung
In der Übersicht der Vermögens- und Kapitalverhältnisse (Seite 5) wurden die Verbindlichkeiten nach Fristigkeitskriterien gegliedert.
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Anlage 4
Vorlage 362/2015
Im Berichtsjahr wurden Darlehen umgeschuldet. Die Stadtwerke werden sich auch im
kommenden Jahr bemühen die auslaufenden Darlehen zu möglichst niedrigen Zinsen
umzuschulden bzw. abzulösen.
Die Eigenkapital-Quote beträgt 20,6 % (i. Vj.: 22,2 %). Bezieht man die Sonderposten
für Investitionszuschüsse und die Empfangenen Ertragszuschüsse mit ein beträgt die
Eigenkapitalquote 46,4 % (i. Vj.: 46,5 %).
Die Finanzierung der gesamten langfristigen Vermögenswerte in Höhe von TEUR
72.822 (i. Vj. TEUR 78.785) stellt sich an den letzten beiden Bilanzstichtagen wie
folgt dar:
Wirtschaftliches Eigenkapital
Bauzuschüsse
= nicht rückzahlbares Kapital
Fremdkapital langfristig
Fremdkapital kurzfristig
21%
26%
47%
34%
19%
100%
23%
24%
47%
38%
15%
100%
4. Die Liquidität
Den kurzfristigen Forderungen, Vorräten, flüssigen Mitteln und RAP von TEUR 8.489
(i. Vj. TEUR 3.338) stehen kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen in Höhe
von TEUR 9.168 (i. Vj.: TEUR 8.551) gegenüber, so dass die Unterdeckung TEUR
679 (i. Vj.: TEUR 5.213) beträgt. Die Zahlungsfähigkeit der Stadtwerke ist durch den
Querverbund gewährleistet
C. Risikomanagementziele- und Methoden
Die Risikomanagementziele der Stadtwerke Erftstadt sowie die Methoden zur Überwachung sind eingebunden in das zentrale Risikomanagement der Stadtwerke. Hierbei handelt es sich um ein EDV-gestütztes System mit einer kontinuierlichen Überwachung und Kontrolle bestehender bzw. neu aufzunehmender Risiken. Das EDVProgramm RIS-STW ist ein Eigenkonstrukt der Betriebsleitung. Es wurde hierdurch
erreicht, dass nicht ausschließlich eine „Filterung“ der tatsächlich bestandsgefährdeten Risiken erfolgt, sondern eben auch kleinere Risiken mit Auswirkungen auf Service, Versicherungsschutz, Störfallprophylaxe etc. erfasst und überwacht werden.
Bei der Wasserversorgung, dem Heizkraftwerk und der Abwasserbeseitigung handelt
es sich um ein Monopolunternehmen, für welches es auf absehbare Zeit kein Marktrisiko gibt. Ferner gilt auch hier, dass risikobehaftete Transaktionen mit diesem Betriebszweig aufgrund rechtlicher Zwänge nicht möglich sind. Insofern ergeben sich bei
der Wasserversorgung bestandsgefährdete Risiken allenfalls aufgrund von Katastrophen, wobei hier weniger der Schadensersatz - dieser ist aufgrund des Anschlussvertrages und der diesbezüglichen Regelungen in der AVB Wasser ausgeschlossen - als
vielmehr der Vermögensabgang eine Rolle spielen dürfte. Die Städtischen Dienste
sind mit Übertragung auf den Eigenbetrieb Straßen aus der kontinuierlichen Risikoüberwachung herausgenommen worden. Bei den Bädern besteht eine direkte Abhängigkeit zu den Besuchern sowie der Stadt Erftstadt. Da die Instandhaltungskosten
für den Bäderbetrieb nicht durch die Einnahmen gedeckt werden können werden jähr9
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lich Verluste erwirtschaftet. Diese werden jedoch von der Stadt Erftstadt nach fünf
Jahren ausgeglichen, sodass kein Risiko besteht.
Im Jahr 2012 haben die Stadtwerke Erftstadt im Rahmen des Benchmarkings die
Kundenzufriedenheit abgefragt. Hierzu konnten unsere Kunden auf einer Internetplattform ihre Meinung gegenüber den Stadtwerken Erftstadt abgeben. Hierzu wurden
verschiedene Themenbereiche wie z. B. Preis/Leistung, Qualität, Zufriedenheit insgesamt, Kundenservice etc. bewertet. Die Stadtwerke haben bei dieser Umfrage in allen
Themenbereichen durchweg die Note sehr gut oder gut bekommen. Die Betriebsleitung und Mitarbeiter haben ein großes Interesse daran diese Kundenzufriedenheit
beizubehalten bzw. zu verbessern. Daher soll die Kundenbefragung in regelmäßigen
Abständen (5 Jahre) durchgeführt werden.
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Vorlage 362/2015
D. Chancen und Risiken
Dass sich die langjährige sukzessive Netzsanierung sowohl in der Wasserversorgung
als auch in der Abwasserbeseitigung positiv auf die Gesamtergebnisse der beiden
größten Betriebszweige auswirkt, ist an vielen Zahlen ablesbar. Insbesondere der
Wasserverlust ist soweit reduziert worden, dass eine weitere Reduzierung mit verhältnismäßigen Mitteln wohl kaum zu erreichen sein wird. Dennoch bleibt die Netzsanierung eine kontinuierlich zu erbringende Leistung, die andernfalls sehr schnell wieder zu alten „Werten“ führen würde. Es wäre ein Trugschluss zu glauben, dass Einsparungen bei Sanierungen sich unter dem Strich für das Unternehmen bzw. die
Kunden rechnen. Sie gehen überwiegend zu Lasten der Versorgungssicherheit und
der vermeidbaren Störungen.
Eben durch die kontinuierliche Sanierung auf hohem Niveau werden Folgekosten an
anderer Stelle eingespart. Unterstellt man, dass eine Unterbrechung z.B. der Wasserversorgung ein direktes Handeln ohne „Marktabfrage“ bedingt, so wird deutlich,
dass betriebswirtschaftlich eine Störungsbeseitigung immer einer „geplanten“ Maßnahme nachsteht. Man könnte auch vereinfacht sagen, dass nichts teurer ist als die
Beseitigung einer Störung. Aber nicht nur die finanzielle Auswirkung ist dabei zu betrachten. Es gilt auch einen Blick auf die Zufriedenheit der Kunden zu werfen. Auch
hier dürfen die Stadtwerke auch eine hohe Zufriedenheit zurückblicken.
Die Betriebsleitung plant daher für das Jahr 2015 eine erneute Kundenbefragung, um
eventuell doch vorhandene Defizite zu lokalisieren und an deren Beseitigung zu arbeiten.
Das Retentionsbodenfilterbecken für Liblar wurde in 2014 fertiggestellt. Die Bepflanzung des Beckens ist ebenfalls erfolgt. Die Schilfpflanzen im Becken haben zusammen mit der Filterschicht die Aufgabe, dass „entlastete“ Mischwasser weiter zu reinigen. Die Maßnahme wurde sowohl im Zeit- als auch im Kostenrahmen abgewickelt.
Sie wird durch das Land NRW bezuschusst.
Um den Service für unsere Kunden zu erweitern, ist im Jahr 2014 erstmals vollständig die Möglichkeit der digitalen Abrechnung angeboten worden. Dabei können die
Kunden ihre Zählerstände direkt in das Verbrauchsabrechnungsprogramm eingeben.
Zudem besteht nun die Möglichkeit, die Rechnungen digital anzufordern und somit
„papierlos“ den Kunden zur Verfügung zu stellen. Für gewöhnlich ist die Erhöhung
des Kundenservice immer mit Mehrkosten für das Unternehmen verbunden. Dies war
in den Anfängen der Entwicklung dieses Angebotes auch so. Allerdings war die Resonanz so positiv, dass mittlerweile dieser zusätzliche Service durch Einsparungen
für Ablesung, Rechnungsausdruck sowie deren Verteilung mehr als kompensiert wird.
Die Übertragung der Anlagen größer 500 Einwohnerwerte hat zu den erwarteten bilanziellen Auswirkungen geführt. Letztlich sind aber die Zahlen noch nicht vollständig
verarbeitet, so dass es noch zu deutlichen Veränderungen beim Verbandsbeitrag
kommen wird. Der für 2015 ergangene Bescheid zur Verbandsumlage ist ausdrücklich als vorläufig zu werten.
Aufgrund der für Bäder typischen defizitären Finanzlage ergibt sich sowohl für den
Betrieb selbst als auch für die Stadt bereits ein Finanzrisiko. Dennoch entspricht es
dem erklärten Willen der Politik, den Betrieb aufrecht zu erhalten. Mit dem Unternehmen werden keine über den normalen Badbetrieb hinausgehenden Transaktionen getätigt. Die Zahlungsfähigkeit ist durch den Querverbund jederzeit gewährleistet. Ausweislich des seinerzeit erstellten Bädergutachtens wird Erftstadt am Betrieb des Hal11
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Anlage 4
Vorlage 362/2015
lenbades Liblar und dem Freibad Lechnich festhalten. Insofern hat die Betriebsleitung
die sukzessive Umsetzung der Ertüchtigung der Bäder verfolgt. So wurden in den zurückliegenden Jahren die Überlaufrinne, der Hubboden, die Elektrik und im Jahr 2015
die Lüftungsanlage erneuert. Für das Jahr 2016 ist die Erneuerung der Desinfektion,
der Beckenscheinwerfer, weiterer Teile der Lüftung und die Erneuerung der Fenster
im Freibad Lechenich geplant.
Preisänderungs-, Ausfall- und Risiken aus Zahlungsstromschwankungen bestehen
nicht.
Der Betriebszweig Heizkraftwerk ist aufgrund der bestehenden Lieferverträge sowie
des satzungsmäßig verankerten Anschluss-Benutzungszwangs in einer Art Monopolstellung.
Die Expansionsmöglichkeiten sind durch die bestehende Leistungskapazität des
Heizkraftwerks begrenzt. Der Betriebszweig tätigt keine risikobehafteten Transaktionen und es bestehen aufgrund der Lieferverträge nahezu keine Preisänderungs-,
Ausfall- oder Liquiditätsrisiken. Für die Produktion der Fernwärme wird Gas eingesetzt. Gasbeschaffungsrisiken sind für uns nicht erkennbar. Durch die Erweiterung
des bestehenden Heizwerkes mit einem Blockheizkraftwerk können die Stadtwerke
Erftstadt Synergien zwischen Wärme- und Stromproduktion nutzbar machen. Der
Strom wird aktuell in das öffentliche Netz eingespeist bzw. als Eigenverbrauch genutzt. Durch den Neubau des BHKWs können die Stadtwerke auch einem erweiterten
Kundenstamm Wärme und bei Bedarf auch Strom zur Verfügung stellen. So ist bereits im Jahr 2013 vom Rat der Stadt Erftstadt beschlossen worden, dass die Stadtwerke das Krankenhaus und Altenpflegeheim in Erftstadt mit Wärme versorgen werden.
Nachdem die Planungen für die Versorgung von Krankenhaus und Altenheim im Jahr
2014 insoweit abgeschlossen wurden, dass eine Ausschreibung erfolgen konnte,
wurden die Vertragsmodalitäten weiter bezüglich der „Preise“ konkretisiert. Leider waren die ursprünglich anvisierten Preise nach erfolgter Ausschreibung nicht mehr zu
halten, so dass das Angebot an das Krankenhaus überarbeitet werden musste. War
es anfänglich noch so, dass die Stadtwerke die Wärme deutlich preiswerter liefern
konnten als dies das Krankenhaus selbst hätte bewerkstelligen können, führten die
erhöhten Baukosten für die Nahwärmeleitung zu einem „Grenzwert“.
Der finanzielle Vorteil der Nahwärmeversorgung ist nicht mehr mit dieser Eindeutigkeit darstellbar und es muss entsprechend nachverhandelt werden. Ob letztlich das
Projekt überhaupt noch wirtschaftlich darstellbar ist, wird der Abschluss der Verhandlungen zeigen.
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Vorlage 362/2015
E. Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
Gem. 106 Abs. 1 GO NRW war in entsprechender Anwendung des § 53 Abs. 1 Nr. 1
und 2 HGrG die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen und über wirtschaftlich bedeutsame Sachverhalte zu berichten.
Über wesentliche Feststellungen hat der Abschlussprüfer nicht berichtet.
F. Umweltschutz
Die Bearbeitung des sog. BWK M3 Papiers erfolgt weiterhin durch den Erftverband.
Ob und inwieweit die als Zielsetzung des Papiers gewünschte Verbesserung der Gewässergüte Einfluss auf künftige Investitionen haben wird, lässt sich erst nach abschließender Bearbeitung sagen. Das vom Erftverband im Geschäftsjahr 2011 bei der
Bezirksregierung Köln eingereichte Papier wurde dort nicht akzeptiert und zwecks
Überarbeitung an den Erftverband zurückgegeben.
G. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Geschäftsjahres
eingetreten sind
Die Ausschreibung der Nahwärmeleitung zur Versorgung des Krankenhauses sowie
des Altenheimes hat Preise ergeben, die u.U. das Scheitern des Projektes zur Folge
haben können. Speziell die ursprünglich avisierten Preise zur Wärmelieferung und
insbesondere die Sicherstellung, dass die Bestandskunden nicht durch dieses Projekt
belastet werden, erschweren die Vertragsverhandlungen mit den Neukunden.
H. Die voraussichtliche Entwicklung
Für das Jahr 2015 erwartet die Betriebsleitung in dem Betriebszweig Wasserversorgung und Heizkraftwerk/Blockheizkraftwerk ein positives Ergebnis. Das Ergebnis der
Abwasserbeseitigung soll ausgeglichen sein. Für die Bäder wird auch in 2015 mit einem negativen Ergebnis gerechnet. Aufgrund der positiven Ergebnisse in den Bereichen der Wasserversorgung und Heizkraftwerk/Blockheizkraftwerk und des ausgeglichen Ergebnisses der Abwasserbeseitigung wird für 2015 auch auf Gesamtebene mit
einem positiven Ergebnis gerechnet.
Im Wirtschaftsplan für 2015 ist für die Wasserversorgung ein Jahresergebnis von
TEUR 215 vorgesehen, welches an das Hallenbad zum Verlustausgleich übertragen
wird. Des Weiteren ist im Wirtschaftsplan vorgesehen, eine Konzessionsabgabe in
Höhe von TEUR 193 an die Stadt Erftstadt zu zahlen.
Die Abwasserbeseitigung wird voraussichtlich aus der Verbrauchsabrechnung einen
Erlös von TEUR 8.880 und aus der Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse einen Erlös von TEUR 940 und sonstige Erlöse in Höhe von TEUR 107 erzielen. Die
Aufwendungen werden in selber Höhe angesetzt. Von diesen Kosten entfallen TEUR
5.550 auf den Beitrag gegenüber dem Erftverband.
Bei dem Heizkraftwerk wird gem. Wirtschaftplan ein Gewinn von TEUR 28 erzielt.
Die Bäder werden planmäßig die Besucherzahlen konstant halten können. Jedoch
werden die Aufwendungen für das Hallenbad die zu erwartenden Einnahmen um
TEUR 434 übersteigen. Beim Freibad Lechenich wird ebenfalls mit einem Verlust gerechnet. Dadurch, dass sich auch bei Schließung des Freibades Kierdorf laufende
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