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Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2016 an Schulen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
26.11.2015
Erstellt
12.11.15, 15:02
Aktualisiert
12.11.15, 15:02
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 476/2015 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 29.09.2015 gez. Knips Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 10.11.2015 Dezernat 6 BM Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Schulausschuss Betrifft: Termin 26.11.2015 Bemerkungen beschließend Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2016 an Schulen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen an Schulen werden zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen. Begründung: Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt. Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den Sanierungsbedarf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich Erläuterungen, in der Maßnahmen an Schulen erfasst sind, ist beigefügt. Zu den einzelnen Maßgaben ergeben sich folgende Anmerkungen: - Gebäude allgemein, Schadensanalyse Kanäle/Grundleitungen Die Abwasserleitungen in vielen Schulen sind über 40 Jahre alt und teilweise sanierungsbedürftig. Bei verschiedenen Gebäuden sind Sanierungsmaßnahmen erforderlich. - Gebäude allgemein, Sanierung Elektroverteilungen Die sicherheitstechnischen Prüfungen haben ergeben, dass in einigen Gebäuden die Elektroverteilungen an den Stand der Technik angepasst werden müssen. Diese Maßnahmen müssen kurzfristig umgesetzt werden. - Gebäude allgemein, Prüfung Spielgeräte an Schulen Spielgeräte müssen regelmäßig überprüft werden. In der Verwaltung stehen nicht genügend Personalkapazitäten zur Verfügung, um die vorgeschriebenen Prüfungen durchführen zu können. - Gebäude allgemein, Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte Ortsveränderliche Elektrogeräte in Schulen, Kindergärten und Verwaltungsgebäuden sind jährlich zu prüfen. Die große Anzahl der Geräte in den Schulen bedingt, dass die Arbeiten extern vergeben werden müssen. Die Kosten werden den jeweiligen Fachämtern in Rechnung gestellt und belasten den Haushalt. - GS Kierdorf, Brandschutzmaßnahmen (Mehrbedarf) Zwischenzeitlich habe ich für alle Schulen der Stadt Erftstadt Brandschutzkonzepte erstellen lassen. Zur Umsetzung der in den Konzepten vorgeschlagenen Maßnahmen müssen für die GS Kierdorf zusätzliche Mittel in Höhe von 30.000,- € zur Verfügung gestellt werden. Bei der Planung der Maßnahmen hat sich herausgestellt, dass die im Wirtschaftsplan 2015 zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 80.000,- € nicht ausreichen. - Ehemalige HS Liblar, Grundsanierung des sog. Neubaus und Errichtung einer Mensa Für die Sanierung des sog. Neubaus der ehemaligen Hauptschule Liblar wurden im Jahr 2014 Planungskosten zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Planungen wurden beauftragt und im Herbst 2014 vom Schulausschuss und vom Betriebsausschuss Immobilien zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit der Baumaßnahme wurde im Sommer 2015 begonnen. Im Jahr 2016 müssen jetzt die Mittel für die Umsetzung der Baumaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. - HS Lechenich, Erneuerung Fenster Musik- und Textilräume Der bauliche Zustand der Fenster macht es zwingend erforderlich, die Fensteranlagen zu erneuern. Alle vergleichbaren Fenster, die in dieser Schule verbaut waren, sind in den vergangenen Jahren bereits ausgetauscht worden. - RS Lechenich, Umbaumaßnahmen für Inklusion Bisher nehmen vorrangig Realschulen die Schülerinnen und Schüler auf, die im Rahmen der Inklusion an Regelschulen betreut werden sollen. Um eine angemessene Betreuung gewährleisten zu können, sind Umbauten im Bestand erforderlich um insbesondere kleinere Besprechungsräume zu schaffen. - Gymnasium Liblar, Rückbau Mensa Die Mensa des Ville-Gymnasiums ist derzeit provisorisch im 2004 errichteten Erweiterungsbau untergebracht. Nach Fertigstellung der Mensa im sog. Neubau der ehemaligen Hauptschule sollen die derzeit als Mensa genutzten Räume wieder als Klassenräume hergerichtet werden. - Gymnasium Lechenich, Sanierungskonzept Schulzentrum Lechenich In den politischen Gremien ist bereits mehrfach diskutiert worden, die Gebäude im Schulzentrum Lechenich umfassend zu sanieren. Es ist unstreitig, dass im Schulzentrum Lechenich erheblicher Sanierungsbedarf besteht. Es sollte daher ein Konzept erstellt werden, in welchen -2- Abschnitten, unter Berücksichtigung des künftigen Raumbedarfs und der funktionalen Anforderungen an das Raumprogramm, die verschiedenen Gebäudeteile saniert werden können und welche finanziellen Mittel dazu erforderlich sind. Ein Konzept für die Gestaltung der Außenanlagen sollte in diesem Zusammenhang ebenfalls erarbeitet werden. Für die Beauftragung eines Architekturbüros ist die Durchführung eines europaweiten VOF-Verfahrens zwingend. Durch die Auswahl des Büros soll sichergestellt werden, dass die Sanierung des Schulzentrums in einer hohen architektonischen Qualität erfolgt. Dazu sind an das VOF-Verfahren erhöhte Anforderungen zu stellen. Zur weiteren Begründung verweise ich auf meine Stellungnahme zum Antrag A 463/2015 „Optimierung und Sanierung des Schulzentrums Lechenich“. - Gymnasium Lechenich, Sanierung Lehrerzimmer Der bauliche Zustand des Lehrerzimmers erfordert eine Sanierung (Anstrich, Bodenbelag, Beleuchtung). - Sportplatz Lechenich Im Jahr 2015 haben die städtischen Gremien beschlossen, den Neubau eines Sanitärgebäudes auf dem Sportplatz in Lechenich anteilig zu finanzieren. Im Wirtschaftsplan 2015 wurde dazu eine Betrag in Höhe von 100.000,- € eingestellt. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 300.000,€ müssen im Jahr 2016 zur Verfügung gestellt werden. Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm 2016" aufgelistet sind, im Jahr 2016 auch zu realisieren. Der Schulausschuss wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt nach weiterer Vorberatung im Betriebsausschuss Immobilien durch den Rat der Stadt. In Vertretung (Hallstein) -3-