Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
26.11.2015
Erstellt
12.11.15, 15:02
Aktualisiert
12.11.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 476/2015
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 29.09.2015
gez. Knips
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
10.11.2015
Dezernat 6
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Schulausschuss
Betrifft:
Termin
26.11.2015
Bemerkungen
beschließend
Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2016 an Schulen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen an Schulen werden zur Kenntnis genommen. Der Rat der
Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen.
Begründung:
Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt.
Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen
Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den Sanierungsbedarf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich Erläuterungen,
in der Maßnahmen an Schulen erfasst sind, ist beigefügt. Zu den einzelnen Maßgaben ergeben
sich folgende Anmerkungen:
- Gebäude allgemein, Schadensanalyse Kanäle/Grundleitungen
Die Abwasserleitungen in vielen Schulen sind über 40 Jahre alt und teilweise sanierungsbedürftig. Bei verschiedenen Gebäuden sind Sanierungsmaßnahmen erforderlich.
- Gebäude allgemein, Sanierung Elektroverteilungen
Die sicherheitstechnischen Prüfungen haben ergeben, dass in einigen Gebäuden die Elektroverteilungen an den Stand der Technik angepasst werden müssen. Diese Maßnahmen müssen
kurzfristig umgesetzt werden.
- Gebäude allgemein, Prüfung Spielgeräte an Schulen
Spielgeräte müssen regelmäßig überprüft werden. In der Verwaltung stehen nicht genügend
Personalkapazitäten zur Verfügung, um die vorgeschriebenen Prüfungen durchführen zu können.
- Gebäude allgemein, Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte
Ortsveränderliche Elektrogeräte in Schulen, Kindergärten und Verwaltungsgebäuden sind jährlich zu prüfen. Die große Anzahl der Geräte in den Schulen bedingt, dass die Arbeiten extern
vergeben werden müssen. Die Kosten werden den jeweiligen Fachämtern in Rechnung gestellt
und belasten den Haushalt.
- GS Kierdorf, Brandschutzmaßnahmen (Mehrbedarf)
Zwischenzeitlich habe ich für alle Schulen der Stadt Erftstadt Brandschutzkonzepte erstellen
lassen. Zur Umsetzung der in den Konzepten vorgeschlagenen Maßnahmen müssen für die GS
Kierdorf zusätzliche Mittel in Höhe von 30.000,- € zur Verfügung gestellt werden. Bei der Planung der Maßnahmen hat sich herausgestellt, dass die im Wirtschaftsplan 2015 zur Verfügung
gestellten Mittel in Höhe von 80.000,- € nicht ausreichen.
- Ehemalige HS Liblar, Grundsanierung des sog. Neubaus und Errichtung einer Mensa
Für die Sanierung des sog. Neubaus der ehemaligen Hauptschule Liblar wurden im Jahr 2014
Planungskosten zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Planungen wurden beauftragt und
im Herbst 2014 vom Schulausschuss und vom Betriebsausschuss Immobilien zustimmend zur
Kenntnis genommen. Mit der Baumaßnahme wurde im Sommer 2015 begonnen. Im Jahr 2016
müssen jetzt die Mittel für die Umsetzung der Baumaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.
- HS Lechenich, Erneuerung Fenster Musik- und Textilräume
Der bauliche Zustand der Fenster macht es zwingend erforderlich, die Fensteranlagen zu erneuern. Alle vergleichbaren Fenster, die in dieser Schule verbaut waren, sind in den vergangenen Jahren bereits ausgetauscht worden.
- RS Lechenich, Umbaumaßnahmen für Inklusion
Bisher nehmen vorrangig Realschulen die Schülerinnen und Schüler auf, die im Rahmen der
Inklusion an Regelschulen betreut werden sollen. Um eine angemessene Betreuung gewährleisten zu können, sind Umbauten im Bestand erforderlich um insbesondere kleinere Besprechungsräume zu schaffen.
- Gymnasium Liblar, Rückbau Mensa
Die Mensa des Ville-Gymnasiums ist derzeit provisorisch im 2004 errichteten Erweiterungsbau
untergebracht. Nach Fertigstellung der Mensa im sog. Neubau der ehemaligen Hauptschule
sollen die derzeit als Mensa genutzten Räume wieder als Klassenräume hergerichtet werden.
- Gymnasium Lechenich, Sanierungskonzept Schulzentrum Lechenich
In den politischen Gremien ist bereits mehrfach diskutiert worden, die Gebäude im Schulzentrum Lechenich umfassend zu sanieren. Es ist unstreitig, dass im Schulzentrum Lechenich erheblicher Sanierungsbedarf besteht. Es sollte daher ein Konzept erstellt werden, in welchen
-2-
Abschnitten, unter Berücksichtigung des künftigen Raumbedarfs und der funktionalen Anforderungen an das Raumprogramm, die verschiedenen Gebäudeteile saniert werden können und
welche finanziellen Mittel dazu erforderlich sind. Ein Konzept für die Gestaltung der Außenanlagen sollte in diesem Zusammenhang ebenfalls erarbeitet werden. Für die Beauftragung eines
Architekturbüros ist die Durchführung eines europaweiten VOF-Verfahrens zwingend. Durch die
Auswahl des Büros soll sichergestellt werden, dass die Sanierung des Schulzentrums in einer
hohen architektonischen Qualität erfolgt. Dazu sind an das VOF-Verfahren erhöhte Anforderungen zu stellen. Zur weiteren Begründung verweise ich auf meine Stellungnahme zum Antrag A
463/2015 „Optimierung und Sanierung des Schulzentrums Lechenich“.
- Gymnasium Lechenich, Sanierung Lehrerzimmer
Der bauliche Zustand des Lehrerzimmers erfordert eine Sanierung (Anstrich, Bodenbelag, Beleuchtung).
- Sportplatz Lechenich
Im Jahr 2015 haben die städtischen Gremien beschlossen, den Neubau eines Sanitärgebäudes
auf dem Sportplatz in Lechenich anteilig zu finanzieren. Im Wirtschaftsplan 2015 wurde dazu
eine Betrag in Höhe von 100.000,- € eingestellt. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 300.000,€ müssen im Jahr 2016 zur Verfügung gestellt werden.
Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm
2016" aufgelistet sind, im Jahr 2016 auch zu realisieren.
Der Schulausschuss wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt nach weiterer Vorberatung im Betriebsausschuss Immobilien
durch den Rat der Stadt.
In Vertretung
(Hallstein)
-3-