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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Teilnahme der Stadt Erftstadt am Bundesprogramm "KitaPlus")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
25.11.2015
Erstellt
12.11.15, 15:02
Aktualisiert
12.11.15, 15:02
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 458/2015 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 21.09.2015 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 09.11.2015 Datum Freigabe -100- gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 25.11.2015 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Teilnahme der Stadt Erftstadt am Bundesprogramm "KitaPlus" Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Um eine Förderung im Bundesprogramm „KitaPlus“ zu erhalten, muss die Bedarfsanalyse vor Ort ergeben, dass der Bestand der Betreuungsmöglichkeiten den Bedarf, insbesondere für die angesprochenen Zielgruppen, nicht hinreichend deckt. Das Programm sieht eine Ausweitung der Öffnungszeiten pro Wochentag, Betreuungsmöglichkeiten am Wochenende, Feiertagen und auch in Nachtzeiten vor. Es handelt sich um eine befristete Anschubfinanzierung von 2016 bis 2018. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat sehr eng und deutlich die Zielgruppe und das Kindeswohl als oberste Priorität für solche Angebote definiert. Interesse an dem Programm „KitaPlus“ haben laut Rückmeldung des LVR bisher nur die Städte Essen und Düsseldorf bekundet. Die Ausgangslagen für Familien gestalten sich regional sehr unterschiedlich. Laut Familienbericht NRW haben viele Arbeitgeber erkannt, dass es in Zeiten des Fachkräftemangels auch in ihrem eigenem Interesse liegt, ihren Beschäftigten Bedingungen zu bieten, unter denen sie Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren können. Im Rahmen des Familiengipfels möchte die Landesregierung mit den Arbeitgebern und Gewerkschaften Maßnahmen zu einer besseren Vereinbarkeit von Familien und Beruf vereinbaren. Hier liegt ein wichtiger Ansatz, um Zeitprobleme erwerbstätiger Eltern zu lösen und familienorientierte und flexible Arbeitszeitmodelle einzuführen. Alle Elternbedarfsabfragen die bisher im Rahmen der Jugendhilfeplanung durchgeführt wurden, letztmalig eine Trägerabfrage im Dezember 2014, konnte einen derartigen Bedarf für Erftstadt nicht bestätigen. In einem Gespräch am 25.08.15, mit der Leitung des Jobcenters Erftstadt, u.a. zur Frage der beruflichen Integration von Alleinerziehenden, wurde der Bedarf nach einer Ausweitung der Tagesbetreuungsplätzen aber nicht der Angebotszeiten benannt. Die Einrichtung einer 24 Stunden-Kita. ist durchaus nicht unkritisch zu sehen. Es bedarf eines sehr gut durchdachten pädagogischen Konzeptes, der Schaffung guter personeller und räumlicher Rahmenbedingungen. Entsprechende Angebotsträger haben auch hier sehr enge Vorgaben an die Zielgruppe solcher Angebote gemacht. Der in Erftstadt auftretende vereinzelte Bedarf, gerade von Eltern die alleinerziehend sind, in Ausbildung stehen oder im Schichtdienst arbeiten, wird im Rahmen der Randzeitenbetreuung durch Tagespflegepersonen abgedeckt. Lösungen in Einzelfällen konnten bisher gefunden werden. Um Zeitproblemen von Eltern und Familien wirksam zu begegnen, ist eine gute, qualitative Kindertagesbetreuung von Bedeutung. Vorrangiges Ziel ist es für Erftstadt, den weiteren Ausbau zur Erfüllung des Rechtsanspruches voranzutreiben. Im Rahmen der Bedarfsplanung zur Kinderbetreuung wird die Verwaltung des Jugendamtes den Aspekt, von ggf. sich veränderten Betreuungsbedarfen, auch zukünftig mit einfließen lassen. In Vertretung (Lüngen) -2-