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Allgemeine Vorlage (Erlass einer Satzung über die Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter der Gemeinde Kreuzau für die Kommunalwahl 2009)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,3 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
17.06.08, 16:56
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Erlass einer Satzung über die Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter der Gemeinde Kreuzau für die Kommunalwahl 2009)

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Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Stolz BE: Herr Stolz Kreuzau, 09.04.2008 Vorlagen-Nr.: 28/2008 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 17.06.2008 Erlass einer Satzung über die Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter der Gemeinde Kreuzau für die Kommunalwahl 2009 I. Sach- und Rechtslage: Gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. a) Kommunalwahlgesetz beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter in Gemeinden von 15.000 – 30.000 Einwohnern 38 Vertreter, davon 19 in Wahlbezirken und 19 aus den Reservelisten. Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 können Gemeinden bis spätestens 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode, also bis spätestens zum 20.07.2008, durch Satzung die Zahl der zu wählenden Ratsvertreter um 2, 4 oder 6, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringern. Ich weise darauf hin, dass die Beschlussfassung und Veröffentlichung der Satzung vor Ablauf des 20.07.2008 erfolgt sein muss. Insofern ist eine Entscheidung in der Sitzung des Rates am 17. Juni 2008 erforderlich. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit sind im Beschlussvorschlag der Verwaltung zwei Alternativen formuliert. Dies gilt ebenfalls für den Entwurf der als Anlage beigefügten Satzung. Sobald der Beschluss über die Zahl der zu wählenden Vertreter gefasst ist, kann der Wahlausschus das Wahlgebiet in die entsprechende Anzahl von Wahlbezirken einteilen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungswerte sind jährliche Einsparungen für jeweils 1 Ratsvertreter in Höhe von rd. 1.500 € zu erwarten. III. Beschlussvorschlag: „Die Zahl der gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. a) Kommunalwahlgesetz NRW zu wählenden Vertreter wird um ______ verringert und beträgt mithin ______. Die Zahl der Wahlbezirke wird somit um ____ auf ____ verringert. (Die Zahl der gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. a) Kommunalwahlgesetz NRW zu wählenden Vertreter für den Rat der Gemeinde Kreuzau wird nicht reduziert.) Der beiliegende Satzungsentwurf wird beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________