Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,3 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
17.06.08, 16:56
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Stolz
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 09.04.2008
Vorlagen-Nr.: 28/2008
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
17.06.2008
Erlass einer Satzung über die Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter der
Gemeinde Kreuzau für die Kommunalwahl 2009
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. a) Kommunalwahlgesetz beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter in
Gemeinden von 15.000 – 30.000 Einwohnern 38 Vertreter, davon 19 in Wahlbezirken und 19 aus
den Reservelisten.
Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 können Gemeinden bis spätestens 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode,
also bis spätestens zum 20.07.2008, durch Satzung die Zahl der zu wählenden Ratsvertreter um
2, 4 oder 6, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringern.
Ich weise darauf hin, dass die Beschlussfassung und Veröffentlichung der Satzung vor Ablauf des
20.07.2008 erfolgt sein muss. Insofern ist eine Entscheidung in der Sitzung des Rates am 17. Juni
2008 erforderlich.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit sind im Beschlussvorschlag der
Verwaltung zwei Alternativen formuliert. Dies gilt ebenfalls für den Entwurf der als Anlage
beigefügten Satzung.
Sobald der Beschluss über die Zahl der zu wählenden Vertreter gefasst ist, kann der
Wahlausschus das Wahlgebiet in die entsprechende Anzahl von Wahlbezirken einteilen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungswerte sind jährliche Einsparungen für jeweils 1
Ratsvertreter in Höhe von rd. 1.500 € zu erwarten.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Zahl der gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. a) Kommunalwahlgesetz NRW zu wählenden Vertreter
wird um ______ verringert und beträgt mithin ______. Die Zahl der Wahlbezirke wird somit um
____ auf ____ verringert.
(Die Zahl der gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. a) Kommunalwahlgesetz NRW zu wählenden Vertreter für
den Rat der Gemeinde Kreuzau wird nicht reduziert.)
Der beiliegende Satzungsentwurf wird beschlossen.“
Der Bürgermeister
- Ramm Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________