Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,9 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
17.06.08, 16:56
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Satzung der Gemeinde Kreuzau über die Anzahl der Mitglieder des Rates der Gemeinde Kreuzau
Auf Grund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel I
des Gesetzes vom 09. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 380), in Kraft getreten am 17. Oktober
2007, hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am ___________ folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Zahl der Ratsvertreter
Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a) Kommunalwahlgesetz beträgt die Zahl der zu wählenden
Vertreter für das Gebiet der Gemeinde Kreuzau 38, davon 19 in Wahlbezirken.
Für die Wahl zum Rat der Gemeinde Kreuzau im Jahre 2009 wird die gesetzlich zulässige
Zahl der zu wählenden Vertreter/innen um ____ auf ____ Personen verringert. Die Zahl der
Wahlbezirke wird von ____ auf ____ verringert. (Von einer Reduzierung wird kein Gebrauch
gemacht.)
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines
Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
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