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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:02
Aktualisiert
19.11.15, 15:02
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 604/2015 Az.: 61.20-20 / 16. Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 13.11.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 18.11.2015 Datum Freigabe -100- gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 01.12.2015 vorberatend 15.12.2015 beschließend Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet eine Flächennutzungsplan-Änderung aufzustellen. Die Flächennutzungsplan-Änderung erhält die Bezeichnung: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 016, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Begründung: Mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt soll die planungsrechtliche Grundlage für den im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt-Erp, Gewebegebiet Erp-Nord, geschaffen werden. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 182, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord, ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für gewerbliche Bauflächen. Diese sollen dem bestehenden Gewerbebetrieb die Möglichkeit der Erweiterung und Bestandssicherung am jetzigen Standort geben. Da der Flächennutzungsplan für diese Fläche derzeit Fläche für Abgrabung sowie Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Zweckbestimmung: Fläche für Renaturierungsmaßnahmen (nach Inanspruchnahme der Flächen für Abgrabungen) sowie Fläche für eine Anreicherung und Aufwertung im Sinne von Naturschutz und Landschaftspflege) vorsieht, ist die Flächennutzungsplan-Änderung planungsrechtlich erforderlich. Die Änderung ist mit der zuständigen Regionalplanungsbehörde bereits vorabgestimmt. Ein entsprechender Vorentwurf ist derzeit in der Erarbeitung, sodass als nächster Verfahrensschritt die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3(1) und 4 (1) BauGB erfolgen kann. In Vertretung (Hallstein) -2-