Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:02
Aktualisiert
19.11.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 604/2015
Az.: 61.20-20 / 16. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 13.11.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
18.11.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
01.12.2015
vorberatend
15.12.2015
beschließend
Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan
gekennzeichnete
Gebiet
eine
Flächennutzungsplan-Änderung
aufzustellen.
Die
Flächennutzungsplan-Änderung erhält die Bezeichnung: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 016,
Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
zu beteiligen.
Begründung:
Mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt soll die planungsrechtliche
Grundlage für den im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 182,
Erftstadt-Erp, Gewebegebiet Erp-Nord, geschaffen werden.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 182, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord, ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für gewerbliche Bauflächen. Diese sollen dem bestehenden
Gewerbebetrieb die Möglichkeit der Erweiterung und Bestandssicherung am jetzigen Standort geben.
Da der Flächennutzungsplan für diese Fläche derzeit Fläche für Abgrabung sowie Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Zweckbestimmung: Fläche für Renaturierungsmaßnahmen (nach Inanspruchnahme der Flächen für Abgrabungen) sowie Fläche für eine Anreicherung und Aufwertung im Sinne von Naturschutz und Landschaftspflege) vorsieht, ist die Flächennutzungsplan-Änderung planungsrechtlich erforderlich.
Die Änderung ist mit der zuständigen Regionalplanungsbehörde bereits vorabgestimmt.
Ein entsprechender Vorentwurf ist derzeit in der Erarbeitung, sodass als nächster Verfahrensschritt
die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3(1) und 4 (1) BauGB erfolgen
kann.
In Vertretung
(Hallstein)
-2-