Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:02
Aktualisiert
19.11.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 471/2015 1. Ergänzung
Az.: 01.4
Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 16.11.2015
18.11.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
01.12.2015
Bemerkungen
beschließend
Gewerbegebietsbeschilderung in Erftstadt;
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
24.128,90
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Wirtschaftsförderung
0511.001
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2015
50735 Köln
Nein
Ja
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
24.128,90
€
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Begründung:
Mit V 129/2007 hat der Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft beschlossen, die Gewerbegebiete
in Erftstadt einheitlich auszuschildern. Ziel dieser einheitlichen Beschilderung ist zum einen, in den
Gewerbegebieten zu verdeutlichen, welche Unternehmen in den jeweiligen Gebieten angesiedelt
und wo sie zu finden sind. Zum anderen soll mit der einheitlichen Beschilderung verhindert werden, dass die Unternehmen zur „Selbsthilfe“ greifen und in den Gewerbegebieten ein Schilderwildwuchs entsteht.
Nach Beschluss der V 129/2007 wurden die Gewerbegebiete BP 96 „Max-Planck-Straße, BP 125
„Zunft- und Gildestraße“, BP 6c „Siemens-/Diesel- und Daimlerstraße“, sowie BP 140 „WirtschaftsPark“ ausgeschildert. Eine Ausnahme von der einheitlichen Beschilderung stellt der WirtschaftsPark dar, hier wurden zugunsten der Marke „WirtschaftsPark“ die erarbeiteten Farben, Logo
etc. aufgenommen.
Nach Umsetzung dieser ersten Beschilderungsmaßnahmen wurde in den darauf folgenden Jahren
von den noch ausstehenden Beschilderungen aufgrund der Haushaltssituation abgesehen. Für
das Haushaltsjahr 2015 sind nun Mittel bereitgestellt und für 2016 weitere Mittel beantragt worden,
um dann abschließend im nächsten Jahr das Gewerbegebiet BP 55N „Klosengarten/Behrensstraße“ ebenfalls auszuschildern.
Die Ausführungen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen
In Vertretung
(Erner)
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