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Beschlussvorlage (Gewerbegebietsbeschilderung in Erftstadt;)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:02
Aktualisiert
19.11.15, 15:02
Beschlussvorlage (Gewerbegebietsbeschilderung in Erftstadt;) Beschlussvorlage (Gewerbegebietsbeschilderung in Erftstadt;)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 471/2015 1. Ergänzung Az.: 01.4 Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 16.11.2015 18.11.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 01.12.2015 Bemerkungen beschließend Gewerbegebietsbeschilderung in Erftstadt; Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 24.128,90 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Wirtschaftsförderung 0511.001 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2015 50735 Köln Nein Ja Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: 24.128,90 € Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Begründung: Mit V 129/2007 hat der Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft beschlossen, die Gewerbegebiete in Erftstadt einheitlich auszuschildern. Ziel dieser einheitlichen Beschilderung ist zum einen, in den Gewerbegebieten zu verdeutlichen, welche Unternehmen in den jeweiligen Gebieten angesiedelt und wo sie zu finden sind. Zum anderen soll mit der einheitlichen Beschilderung verhindert werden, dass die Unternehmen zur „Selbsthilfe“ greifen und in den Gewerbegebieten ein Schilderwildwuchs entsteht. Nach Beschluss der V 129/2007 wurden die Gewerbegebiete BP 96 „Max-Planck-Straße, BP 125 „Zunft- und Gildestraße“, BP 6c „Siemens-/Diesel- und Daimlerstraße“, sowie BP 140 „WirtschaftsPark“ ausgeschildert. Eine Ausnahme von der einheitlichen Beschilderung stellt der WirtschaftsPark dar, hier wurden zugunsten der Marke „WirtschaftsPark“ die erarbeiteten Farben, Logo etc. aufgenommen. Nach Umsetzung dieser ersten Beschilderungsmaßnahmen wurde in den darauf folgenden Jahren von den noch ausstehenden Beschilderungen aufgrund der Haushaltssituation abgesehen. Für das Haushaltsjahr 2015 sind nun Mittel bereitgestellt und für 2016 weitere Mittel beantragt worden, um dann abschließend im nächsten Jahr das Gewerbegebiet BP 55N „Klosengarten/Behrensstraße“ ebenfalls auszuschildern. Die Ausführungen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen In Vertretung (Erner) -2-