Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:02
Aktualisiert
19.11.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 603/2015
Az.: 61.21-20/
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 13.11.2015
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
19.11.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
01.12.2015
vorberatend
15.12.2015
beschließend
Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan
gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die
Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 182, E.- Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des derzeit in Erarbeitung befindlichen städtebaulichen Konzeptes, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (1) und 4
(1) BauGB durchzuführen.
Begründung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 182, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord, sollen
die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur gewerblichen Nutzung des im Anlageplan gekennzeichneten Gebietes geschaffen werden.
Der bestehende Gewerbebetrieb soll hiermit in seinem Bestand gesichert werden und die Möglichkeit erhalten, eine Erweiterung am jetzigen Standort durchzuführen.
Um die planungsrechtliche Voraussetzung für das Vorhaben zu schaffen, bedarf es neben der
Aufstellung eines Bebauungsplanes der Änderung des Flächennutzungsplanes. Dies erfolgt im
Parallelverfahren. Eine regionalplanerische Vorabstimmung mit der Bezirksregierung Köln ist bereits erfolgt. Ein entsprechendes städtebauliches Konzept wird derzeit erarbeitet.
In einem nächsten Verfahrensschritt soll die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchgeführt werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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