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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:02
Aktualisiert
19.11.15, 15:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 603/2015 Az.: 61.21-20/ Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 13.11.2015 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM 19.11.2015 Datum Freigabe -100- gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 01.12.2015 vorberatend 15.12.2015 beschließend Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 182, E.- Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des derzeit in Erarbeitung befindlichen städtebaulichen Konzeptes, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. Begründung: Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 182, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur gewerblichen Nutzung des im Anlageplan gekennzeichneten Gebietes geschaffen werden. Der bestehende Gewerbebetrieb soll hiermit in seinem Bestand gesichert werden und die Möglichkeit erhalten, eine Erweiterung am jetzigen Standort durchzuführen. Um die planungsrechtliche Voraussetzung für das Vorhaben zu schaffen, bedarf es neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes der Änderung des Flächennutzungsplanes. Dies erfolgt im Parallelverfahren. Eine regionalplanerische Vorabstimmung mit der Bezirksregierung Köln ist bereits erfolgt. Ein entsprechendes städtebauliches Konzept wird derzeit erarbeitet. In einem nächsten Verfahrensschritt soll die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchgeführt werden. In Vertretung (Hallstein) -2-