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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 163, Erftstadt-Lechenich, Erper Straße, 1. Vereinfachte Änderung Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:02
Aktualisiert
19.11.15, 15:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 163, Erftstadt-Lechenich, Erper Straße, 1. Vereinfachte Änderung
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 163, Erftstadt-Lechenich, Erper Straße, 1. Vereinfachte Änderung
Aufstellungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 599/2015 Az.: 61. 21-20 / 163 1. Ver. Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61- Datum: 11.11.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 18.11.2015 Datum Freigabe -100- gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 01.12.2015 vorberatend 15.12.2015 beschließend Bebauungsplan Nr. 163, Erftstadt-Lechenich, Erper Straße, 1. Vereinfachte Änderung Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verfahren zur Vereinfachten Änderung gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, des Bebauungsplans Nr. 163, E.-Lechenich, Erper Straße, auf der Grundlage des in der Anlage beigefügten Planentwurfs durchzuführen. Der Planentwurf erhält die Bezeichnung: 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 163, Erftstadt-Lechenich, Erper Straße Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 163,E. – Lechenich, Erper Straße ist seit 2014 rechtskräftig. Durch die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Fuß- und Radweg ist derzeit die Zufahrt zu den Parkplätzen der im nördlichen Teil des Plangebiets bestehenden Tierarztpraxis (Erper Straße 4) planerisch nicht gesichert. Zudem sind durch die Festsetzung einer Tiefgarage bei geringfügigen baulichen Erweiterungsmaßnahmen weitere Stellplätze nur in einer Tiefgarage zulässig. Die Planänderung verfolgt daher das Ziel, eine gesicherte Zufahrt über eine öffentliche Verkehrsfläche zu den Parkplätzen der Tierarztpraxis sowie weiterhin einen Zugang zum südlich anschließenden geplanten Fuß- und Radweg festzusetzen. Des Weiteren soll die Errichtung von oberirdischen Stellplätzen auf dem Grundstück der Tierarztpraxis ermöglicht werden. Die Grundzüge der Planung werden durch die 1. Vereinfachte Änderung des BP 163 nicht berüh rt. Die von der Planung betroffenen Eigentümer haben der Planänderung bereits zugestimmt. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind durch die Planänderung nicht betroffen In Vertretung (Hallstein) -2-