Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:02
Aktualisiert
19.11.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 599/2015
Az.: 61. 21-20 / 163 1. Ver. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61- Datum: 11.11.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
18.11.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
01.12.2015
vorberatend
15.12.2015
beschließend
Bebauungsplan Nr. 163, Erftstadt-Lechenich, Erper Straße, 1. Vereinfachte Änderung
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verfahren zur Vereinfachten Änderung gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in
der zuletzt gültigen Fassung, des Bebauungsplans Nr. 163, E.-Lechenich, Erper Straße, auf der
Grundlage des in der Anlage beigefügten Planentwurfs durchzuführen.
Der Planentwurf erhält die Bezeichnung: 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 163,
Erftstadt-Lechenich, Erper Straße
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 163,E. – Lechenich, Erper Straße ist seit 2014 rechtskräftig. Durch die
Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Fuß- und Radweg ist
derzeit die Zufahrt zu den Parkplätzen der im nördlichen Teil des Plangebiets bestehenden Tierarztpraxis (Erper Straße 4) planerisch nicht gesichert. Zudem sind durch die Festsetzung einer
Tiefgarage bei geringfügigen baulichen Erweiterungsmaßnahmen weitere Stellplätze nur in einer
Tiefgarage zulässig.
Die Planänderung verfolgt daher das Ziel, eine gesicherte Zufahrt über eine öffentliche Verkehrsfläche zu den Parkplätzen der Tierarztpraxis sowie weiterhin einen Zugang zum südlich anschließenden geplanten Fuß- und Radweg festzusetzen. Des Weiteren soll die Errichtung von oberirdischen Stellplätzen auf dem Grundstück der Tierarztpraxis ermöglicht werden.
Die Grundzüge der Planung werden durch die 1. Vereinfachte Änderung des BP 163 nicht berüh rt.
Die von der Planung betroffenen Eigentümer haben der Planänderung bereits zugestimmt. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind durch die Planänderung nicht betroffen
In Vertretung
(Hallstein)
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