Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erftstadt (AES); Neufassung zum 01.01.2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:02
Aktualisiert
19.11.15, 15:02
Beschlussvorlage (Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erftstadt (AES);
Neufassung zum 01.01.2016) Beschlussvorlage (Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erftstadt (AES);
Neufassung zum 01.01.2016)

öffnen download melden Dateigröße: 100 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 595/2015 Az.: 270 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 270 Datum: 09.11.2015 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 17.11.2015 Datum Freigabe -100- gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 01.12.2015 vorberatend 15.12.2015 beschließend Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erftstadt (AES); Neufassung zum 01.01.2016 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die als Anlage beigefügte Neufassung der Abfallsatzung in der Stadt Erftstadt (AES) wird beschlossen. Begründung: Die neue Abfallsatzung wurde auf Grundlage des neuen Entsorgungsvertrages, des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes, der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes und der derzeitigen Satzung erstellt. Dabei wurden gesetzliche Änderungen berücksichtigt sowie Änderungen, die sich aus dem neuen Vertrag mit dem Entsorger ergeben. Dazu zählen insbesondere die Änderungen im Leerungsrhythmus der Biotonnen (von durchschnittlich 14-täglich auf wöchentlich von Mai bis November und 14-täglich von Dezember bis April), die Umstellung der Sperrmüllsammlung (Abrufsystem mit vier kostenlosen Anforderungen pro Haushalt innerhalb von 8 Wochen; Einführung von zwei gebührenpflichtigen Bedarfsabfuhren), die Änderung der Abholhäufigkeit bei der Elektrogroßgerätesammlung (innerhalb von 8 Wochen), der Grünabfallsammlung (4 x jährlich), der Weihnachtsbaumsammlung (1 x in jedem Abfuhrbezirk) und die Reduzierung der Sammeltage bei der mobilen Schadstoff- und Elektrokleingerätesammlung (auf durchschnittlich 47 Sammeltage pro Jahr) sowie die Einführung von 120l-Behältern zur Sammlung von Altpapier. Die Gebühren des kostenpflichtigen Behälteränderungsdienstes und die 5. und 6. gebührenpflichtige Bedarfsabfuhr beim Sperrmüll werden in der neuen Abfallgebührensatzung (V 588/2015) berücksichtigt. Die Änderungen zu der bisherigen Satzung sind in einer Gegenüberstellung in der Anlage hervorgehoben. Hinweis zum Satzungstext: Die Bezeichnung der männlichen Form (z.B. der Eigentümer) gilt gleichermaßen für die weibliche Form. In Vertretung (Knips) -2-