Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:02
Aktualisiert
19.11.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 595/2015
Az.: 270
Amt: - 20 BeschlAusf.: - 270 Datum: 09.11.2015
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
17.11.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Cöln
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
01.12.2015
vorberatend
15.12.2015
beschließend
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erftstadt (AES);
Neufassung zum 01.01.2016
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die als Anlage beigefügte Neufassung der Abfallsatzung in der Stadt Erftstadt (AES) wird beschlossen.
Begründung:
Die neue Abfallsatzung wurde auf Grundlage des neuen Entsorgungsvertrages, des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes, der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes und der derzeitigen
Satzung erstellt. Dabei wurden gesetzliche Änderungen berücksichtigt sowie Änderungen, die sich
aus dem neuen Vertrag mit dem Entsorger ergeben.
Dazu zählen insbesondere die Änderungen im Leerungsrhythmus der Biotonnen (von durchschnittlich 14-täglich auf wöchentlich von Mai bis November und 14-täglich von Dezember bis April), die
Umstellung der Sperrmüllsammlung (Abrufsystem mit vier kostenlosen Anforderungen pro Haushalt innerhalb von 8 Wochen; Einführung von zwei gebührenpflichtigen Bedarfsabfuhren), die Änderung der Abholhäufigkeit bei der Elektrogroßgerätesammlung (innerhalb von 8 Wochen), der
Grünabfallsammlung (4 x jährlich), der Weihnachtsbaumsammlung (1 x in jedem Abfuhrbezirk) und
die Reduzierung der Sammeltage bei der mobilen Schadstoff- und Elektrokleingerätesammlung
(auf durchschnittlich 47 Sammeltage pro Jahr) sowie die Einführung von 120l-Behältern zur
Sammlung von Altpapier.
Die Gebühren des kostenpflichtigen Behälteränderungsdienstes und die 5. und 6. gebührenpflichtige Bedarfsabfuhr beim Sperrmüll werden in der neuen Abfallgebührensatzung (V 588/2015) berücksichtigt.
Die Änderungen zu der bisherigen Satzung sind in einer Gegenüberstellung in der Anlage hervorgehoben.
Hinweis zum Satzungstext: Die Bezeichnung der männlichen Form (z.B. der Eigentümer) gilt
gleichermaßen für die weibliche Form.
In Vertretung
(Knips)
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