Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
29.10.15, 15:04
Aktualisiert
04.11.15, 10:24
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 509/2015
Az.: 61. 21-20 / 179
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 15.10.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
04.11.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
10.11.2015
vorberatend
15.12.2015
beschließend
Bebauungsplan Nr. 179, Erftstadt-Blessem, Klarastraße
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Beteiligung gem. § 13 (2) BauGB
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan
erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 179, Erftstadt-Blessem, Klarastraße. Der Anlageplan
ist Bestandteil des Beschlusses.
II. Der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf Nr. 179, Erftstadt-Blessem, Klarastraße wird nebst Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 179, Erftstadt-Blessem, Klarastraße beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
gem. §§ 13 (2) 2 BauGB (Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) und 13 (2) 3 BauGB (Beteiligung gem. §
4 (2) BauGB) durchzuführen.
Begründung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 179 soll die planungsrechtliche Grundlage für eine
städtebauliche Entwicklung der hinteren Grundstücksflächen an der Klarastraße (nordöstlich) sowie der Straße „In der Aue“ (südlich) mit dem Ziel der Innenverdichtung geschaffen werden.
Der seit dem 28.08.1973 rechtkräftige Bebauungsplan Nr. 62 A, Erftstadt-Blessem, Schule/Kindergarten, der in diesem Bereich keine Bauflächen vorsieht, wird hierdurch teilweise überplant.
Das Verfahren soll nach § 13a BauGB, in dem unter anderem auf die Umweltprüfung, den Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung verzichtet werden kann, durchgeführt werden.
Die erforderlichen Kriterien (Grundfläche unter 20.000 m², keine erheblichen Umweltauswirkungen)
sind erfüllt.
Die Erschließung soll durch Festsetzung von Geh-, Fahr-und Leitungsrechten von den Straßen In
der Aue und Klarastraße über die jeweiligen Grundstücke erfolgen.
Vorgesehen sind im rückwärtigen Grundstücksbereich in Anlehnung an den Bestand ein- bis zweigeschossige Doppelhäuser.
Von der Verwaltung wurde ein städtebaulicher Vorentwurf vor Verfahrenseinleitung am 22.04.2015
der Öffentlichkeit vorgestellt. Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung nunmehr einen entsprechenden Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet.
Der Öffentlichkeit und den betroffenen Behörden soll in einem nächsten Schritt gem. §§ 13 (2) 2
(Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) und 13 (2) 3 BauGB (Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Das Ergebnis wird dem Fachausschuss und dem Rat zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
In Vertretung
(Hallstein)
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