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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 179, Erftstadt-Blessem, Klarastraße I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Beteiligung gem. § 13 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
29.10.15, 15:04
Aktualisiert
04.11.15, 10:24
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 179, Erftstadt-Blessem, Klarastraße
I. Aufstellungsbeschluss 
II. Beschluss über die Beteiligung gem. § 13 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 179, Erftstadt-Blessem, Klarastraße
I. Aufstellungsbeschluss 
II. Beschluss über die Beteiligung gem. § 13 (2) BauGB)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 509/2015 Az.: 61. 21-20 / 179 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 15.10.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 04.11.2015 Datum Freigabe -100- gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 10.11.2015 vorberatend 15.12.2015 beschließend Bebauungsplan Nr. 179, Erftstadt-Blessem, Klarastraße I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Beteiligung gem. § 13 (2) BauGB Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 179, Erftstadt-Blessem, Klarastraße. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf Nr. 179, Erftstadt-Blessem, Klarastraße wird nebst Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 179, Erftstadt-Blessem, Klarastraße beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 13 (2) 2 BauGB (Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) und 13 (2) 3 BauGB (Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB) durchzuführen. Begründung: Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 179 soll die planungsrechtliche Grundlage für eine städtebauliche Entwicklung der hinteren Grundstücksflächen an der Klarastraße (nordöstlich) sowie der Straße „In der Aue“ (südlich) mit dem Ziel der Innenverdichtung geschaffen werden. Der seit dem 28.08.1973 rechtkräftige Bebauungsplan Nr. 62 A, Erftstadt-Blessem, Schule/Kindergarten, der in diesem Bereich keine Bauflächen vorsieht, wird hierdurch teilweise überplant. Das Verfahren soll nach § 13a BauGB, in dem unter anderem auf die Umweltprüfung, den Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung verzichtet werden kann, durchgeführt werden. Die erforderlichen Kriterien (Grundfläche unter 20.000 m², keine erheblichen Umweltauswirkungen) sind erfüllt. Die Erschließung soll durch Festsetzung von Geh-, Fahr-und Leitungsrechten von den Straßen In der Aue und Klarastraße über die jeweiligen Grundstücke erfolgen. Vorgesehen sind im rückwärtigen Grundstücksbereich in Anlehnung an den Bestand ein- bis zweigeschossige Doppelhäuser. Von der Verwaltung wurde ein städtebaulicher Vorentwurf vor Verfahrenseinleitung am 22.04.2015 der Öffentlichkeit vorgestellt. Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung nunmehr einen entsprechenden Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet. Der Öffentlichkeit und den betroffenen Behörden soll in einem nächsten Schritt gem. §§ 13 (2) 2 (Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) und 13 (2) 3 BauGB (Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Das Ergebnis wird dem Fachausschuss und dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. In Vertretung (Hallstein) -2-