Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
44 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
29.10.15, 15:04
Aktualisiert
29.10.15, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift der Versammlung der Anlieger Klarastraße/In der Aue, E.-Blessem
22 April 2015
Ort: Landgasthof Blessemer Eck, Frauenthaler Str. 109, 50374 Erftstadt-Blessem
Zeit: 18:00 – 19:00 Uhr
Teilnehmer: Amtsleiter Umwelt- und Planungsamt Herr Witz, Abteilungsleiter Planungsamt Herr
Lippik, Ortsbürger-meister Herr Zimmermann, Ilinka Juric (Planungsamt), Herr T. Schmalen, 16
Bürgerinnen und Bürger (Anlieger und Eigentümer der betroffenen Grundstücke)
Versammlungsleitung: Amtsleiter Herr Witz, Ortsbürgermeister Herr Zimmermann
Protokollantin: Ilinka Juric
Inhalt:
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Vorstellung des Konzepts des Geh-, Fahr- und Leitungsrechts
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Diskussion und Meinungsbild zum o.g. Konzept
Ablauf:
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Begrüßung und Einleitung durch Herrn Wirtz und Herrn Zimmermann
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Vorstellung des Konzeptes des Geh-, Fahr- und Leitungsrechts zu Gunsten der hinten
liegenden Grundstücke durch Herrn Wirtz:
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Vorteil: keine öffentliche Verkehrsfläche
Keine Abtretung von Straßenland
(geringere) Erschließungskosten
Wendeanlagen sind nicht nötig
Parkplätze im öffentlichen Raum nicht notwendig
Individuelle Umsetzung eines Bauvorhabens
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Ausgabe der Konzepte
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Diskussion der Konzepte mit den Bürgern und dieser untereinander
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Frage nach Schattenwurf ( keine Abwehransprüche in diesem Fall)
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Erläuterungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung
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Festsetzung des Baugebiets als WA (allgemeines Wohngebiet)
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Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4
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Firsthöhe der baulichen Anlagen: 8 – 9m
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Geschossigkeit: „1,5“ Geschosse (ein Vollgeschoss + Staffelgeschoss)
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Offene Bauweise, Einzel- und Doppelhäuser
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
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Niederschrift der Versammlung der Anlieger Klarastraße/In der Aue, E.-Blessem
22 April 2015
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Erläuterung der überbaubaren Grundstücksfläche
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Erläuterung des Verfahrens vom Entwurf zum Bebauungsplan
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§ 13a BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung (beschleunigtes Verfahren)
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Ausblick: Herr Lippik erläutert, dass eine Bebauung in etwa ein bis zwei Jahren denkbar wäre
(unter Vorbehalt)
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Die Bürgerinnen und Bürger werden herzlich eingeladen, ihre Fragen, Anregungen und
Einwände persönlich im Rathaus vorzutragen
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Verabschiedung der Anwesenden
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Offizielles Ende der Veranstaltung ca. 19:00 Uhr (danach: Einzelgespräche)
Ergebnis:
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Die Idee des Geh-, Fahr- und Leitungsrechts wird durchaus positiv angenommen und bis auf
die Eigentümer des Flurstücks 670 besteht bei allen übrigen Eigentümern das Interesse, die
hinteren Grundstücksbereiche unter den genannten Vorgaben bebauen zu wollen.
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
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