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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 77 - 1. Änderung, E.-Lechenich,Am Burgfeld/Rewe, 2. Vereinfachte Änderung Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:02
Aktualisiert
19.11.15, 15:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 77 - 1. Änderung, E.-Lechenich,Am Burgfeld/Rewe, 2. Vereinfachte Änderung
Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 77 - 1. Änderung, E.-Lechenich,Am Burgfeld/Rewe, 2. Vereinfachte Änderung
Satzungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 601/2015 Az.: 61. 21-20 / 77- 1. Änd., 2. vereinf Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 12.11.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 16.11.2015 Datum Freigabe -100- gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 01.12.2015 vorberatend 15.12.2015 beschließend Bebauungsplan Nr. 77 - 1. Änderung, E.-Lechenich,Am Burgfeld/Rewe, 2. Vereinfachte Änderung Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird die 2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 – 1. Änderung, E.-Lechenich, Am Burgfeld/Rewe, entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf nebst Begründung als Satzung beschlossen. Begründung: Die REWE West eG plant die Renovierung und energetische Sanierung des REWE Marktes in Lechenich, Kölner Ring 2, in den Jahren 2015/2016. Um eine solche Umrüstung wirtschaftlich umsetzen zu können, muss die Gebäudehülle möglichst kompakt sein. Aus diesem Grund ist die Erweiterung des Marktes an der südwestlichen Gebäudeecke geplant. Mit der Erweiterung ist gleichzeitig eine Verkaufsflächenerweiterung verbunden. Da sich die bestehenden Baugrenzen auf das Gebäude in seinem Ist-Zustand beziehen, ist eine solche Erweiterung derzeit nicht möglich. Mit der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 – 1. Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung geschaffen werden. Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Anlageplan zu entnehmen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wurde gem. § 13 (2) 1 BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeit ist von der Änderung nicht betroffen. Die von der Änderung betroffenen Träger wurden gem. § 13 (2) 3 BauGB in der Zeit vom 19.08.2015 bis einschließlich 16.09.2015 beteiligt. Aufgrund der mit der Sanierung einhergehenden Verkaufsflächenerweiterung erfolgte anschließend die Vorlage gemäß Einzelhandelserlass bei der zuständigen Bezirksplanungsbehörde. Da keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen wurden, kann nunmehr die 2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 – 1. Änderung, E.-Lechenich, Am Burgfeld/Rewe, nebst Begründung beschlossen werden. In Vertretung (Hallstein) -2-