Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:02
Aktualisiert
19.11.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 601/2015
Az.: 61. 21-20 / 77- 1. Änd., 2. vereinf Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 12.11.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
16.11.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
01.12.2015
vorberatend
15.12.2015
beschließend
Bebauungsplan Nr. 77 - 1. Änderung, E.-Lechenich,Am Burgfeld/Rewe, 2. Vereinfachte
Änderung
Satzungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird die 2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 – 1. Änderung, E.-Lechenich, Am Burgfeld/Rewe, entsprechend dem als Anlage
beigefügten Entwurf nebst Begründung als Satzung beschlossen.
Begründung:
Die REWE West eG plant die Renovierung und energetische Sanierung des REWE Marktes in
Lechenich, Kölner Ring 2, in den Jahren 2015/2016.
Um eine solche Umrüstung wirtschaftlich umsetzen zu können, muss die Gebäudehülle möglichst
kompakt sein. Aus diesem Grund ist die Erweiterung des Marktes an der südwestlichen Gebäudeecke geplant. Mit der Erweiterung ist gleichzeitig eine Verkaufsflächenerweiterung verbunden. Da
sich die bestehenden Baugrenzen auf das Gebäude in seinem Ist-Zustand beziehen, ist eine solche Erweiterung derzeit nicht möglich.
Mit der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 – 1. Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung geschaffen werden. Der Geltungsbereich ist dem
beigefügten Anlageplan zu entnehmen.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wurde gem. §
13 (2) 1 BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeit ist von der Änderung nicht betroffen.
Die von der Änderung betroffenen Träger wurden gem. § 13 (2) 3 BauGB in der Zeit vom
19.08.2015 bis einschließlich 16.09.2015 beteiligt.
Aufgrund der mit der Sanierung einhergehenden Verkaufsflächenerweiterung erfolgte anschließend die Vorlage gemäß Einzelhandelserlass bei der zuständigen Bezirksplanungsbehörde.
Da keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen wurden, kann nunmehr die 2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 – 1. Änderung, E.-Lechenich, Am Burgfeld/Rewe, nebst Begründung beschlossen werden.
In Vertretung
(Hallstein)
-2-