Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
226 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:02
Aktualisiert
19.11.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 77 – 1. Änderung, E.-Lechenich, Am Burgfeld/REWE
2. Vereinfachte Änderung
BP 77 – 1. Änderung, E.-Lechenich, Im
Burgfeld/REWE
Begründung
Stand: August 2015
INHALT
1. Planungsanlass
2. Bestehende Planungen
3. Planungsrechtliche Festsetzungen (gem. § 9 Abs. 1 BauGB)
4. Umweltbezogene Informationen und Hinweise
5. Rechtsgrundlagen
Anlage
1
Bebauungsplan Nr. 77 – 1. Änderung, E.-Lechenich, Am Burgfeld/REWE
1.
Planungsanlass
Die REWE West eG plant die Renovierung und energetische Sanierung des REWE
Marktes in Lechenich, Kölner Ring 2, in den Jahren 2015/2016.
Um eine solche Umrüstung wirtschaftlich umsetzen zu können, muss die
Gebäudehülle möglichst kompakt sein. Aus diesem Grund ist die Erweiterung des
Marktes an der südwestlichen Gebäudeecke geplant. Mit der Erweiterung ist
gleichzeitig eine Verkaufsflächenerweiterung verbunden. Da sich die bestehenden
Baugrenzen auf das Gebäude in seinem Ist-Zustand beziehen, ist eine solche
Erweiterung derzeit nicht möglich.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung
am ………………. beschlossen, mit einer vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 77 – 1. Änderung die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Erweiterung zu schaffen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung
nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wird gem. § 13 (2) 1 BauGB abgesehen.
Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Anlageplan zu entnehmen.
2.
Bestehende Planungen
Der Gebietsentwicklungsplan Region Köln stellt für den Änderungsbereich einen
Allgemeinen Siedlungsbereich dar.
Der Bereich ist im Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt als Wohnbaufläche
dargestellt.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 77 – 1. Änderung, E.-Lechenich, Am
Burgfeld/REWE setzt ein Allgemeines Wohngebiet ohne Baufenster fest.
3.
Planungsrechtliche Festsetzungen (gem. § 9 (1) BauGB)
Mit der bisherigen Festsetzung ist die Erweiterung des Gebäudes nicht möglich. Aus
diesem Grund wird das bestehende Baufenster erweitert und die textlichen
Festsetzungen wie folgt geändert:
In Satz 1 wird der Passus „Verkaufsfläche von bis zu 950 qm“ gestrichen und wie
folgt ersetzt: „Verkaufsfläche von bis zu 1050 qm“.
Hiermit sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung/Ergänzung
des REWE-Marktes geschaffen.
Die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebietes (Allgemeines Wohngebiet) bleibt
erhalten. Die Einstufung (Festsetzung) als Sondergebiet könnte demgegenüber den
Weg für ansonsten unzulässige Beeinträchtigungen der in unmittelbarer
Nachbarschaft angesiedelten Wohnbebauung schaffen. Mit der Beibehaltung der
Einstufung als WA-Gebiet ist sichergestellt, dass es auch in Zukunft keinerlei
Möglichkeiten geben wird, städtebaulich und planungsrechtlich nicht gewünschte
Umnutzungen vornehmen zu können, die dem Gebietscharakter des Allgemeinen
Wohngebietes widersprechen.
2
Bebauungsplan Nr. 77 – 1. Änderung, E.-Lechenich, Am Burgfeld/REWE
Tragfähigkeitsberechnung
Orientierungswerte:
Einzugsbereich:
Auf die Anwendung des 700 Meters Radius wird, wie bei der Berechnung im Zuge
der Aufstellung des BP 77 1. Änderung verzichtet, da sich das Vorhaben in
Ortsrandlage befindet und etwa die Hälfte des Plangebiets nicht von Wohnbebauung
umgeben ist.
Kaufkraftbindung: 35 % Faktor 0,35
Grundlagen der Berechnung:
Einwohner Ortsteil Lechenich
11.360
Kaufkraft für Nahversorgung pro Kopf und Jahr*
2.296 €
Kaufkraftkennziffer der Gemeinde*
1,091
Verkaufsfläche
1.450 m²
Umsatz je m²/Jahr
6.500 €
*Werte laut IHK Köln
Sortimentsspezifische Kaufkraft = 11.360 x 2.296 x 1,091 x 0,35 = 9.959.625,20 €
Erwarteter Gesamtumsatz = 1.450 m² x 6.500 €/m² = 9.425.000 €
Ergebnis:
Da die sortimentsspezifische Kaufkraft größer des zu erwartenden
Gesamtumsatzes ist, kann davon ausgegangen werden, dass keine negativen
Auswirkungen hinsichtlich der Versorgungsfunktion zu erwarten sind.
Aus städtebaulicher Sicht beurteilt bestehen gegen die Errichtung keine Bedenken,
da im Ergebnis der Tragfähigkeitsberechnung keine negativen Auswirkungen
hinsichtlich der Versorgungsfunktion zu erwarten sind.
4.
Umweltbezogene Informationen und Hinweise
Umweltprüfung
Bei der Änderungsfläche handelt es sich um eine durch Verkehr stark gestörte,
versiegelte Fläche. Die Bebauung der Fläche wird keine erheblich negativen
Beeinträchtigungen auf die Tier- und Pflanzenwelt, das Orts- und Landschaftsbild
sowie anderer Schutzgüter erzeugen. Die Auswirkungen auf die Schutzgüter sind
somit als nicht oder wenig erheblich einzustufen; von einer Umweltprüfung und
einem Umweltbericht wird daher gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen.
Artenschutz
Bei Erstellung oder Änderung eines B-Planes sind artenschutzrechtliche
Anforderungen gem. § 44 BNatSchG in Verbindung mit § 1 (6) Nr. 7 BauGB zu
prüfen. Die auf dem Plangebiet geplanten Vorhaben im Rahmen der Vereinfachten
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Bebauungsplan Nr. 77 – 1. Änderung, E.-Lechenich, Am Burgfeld/REWE
Änderung erscheinen aufgrund der bestehenden Biotopausstattung und des
vorhandenen hohen Störungseinflusses nicht dazu geeignet, planungsrelevante
Arten zu beeinträchtigen. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44
BNatSchG werden voraussichtlich nicht berührt.
5.
Rechtsgrundlagen
Die Erstellung der 2. Vereinfachten Änderung des BP 77 – 1. Änderung, E.Lechenich, Am Burgfeld/REWE stützt sich auf die aktuelle Bau- und
Umweltgesetzgebung. Die verwendeten gesetzlichen Grundlagen sind der
Planzeichnung zur 2. Vereinfachten Änderung zu entnehmen.
Die von der Änderung betroffenen Träger wurden gem. § 13 (2) 3 BauGB in der Zeit
vom ……………. bis einschließlich ……………... beteiligt.
Die Öffentlichkeit ist von der Änderung nicht betroffen.
Erftstadt, den
DER BÜRGERMEISTER
Im Auftrag
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12
34
g
We
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10
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31
8
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27
6b
25
4k
6a
22
6
4j
23
21
21
20
4i
19
19
4h
17
18
17
4g
16
4f
4e
Am Burgfeld
4d
13
4c
15
4b 4a
11
3
9
2
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4
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1
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13
5
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3
11
REWE-Markt
7
8
9
2
10
Radweg
Radweg
7
1
5
3
9
11
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15
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13
b
a
25
30
23
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28
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19
32
1
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g
Bonner Rin
31
29
ANLAGEPLAN
Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt
Erftstadt, im Juni 2015
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW