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Beschlussvorlage (Ergänzungssatzung, Erftstadt-Herrig, Teichweg I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 10:28
Aktualisiert
26.11.15, 10:28
Beschlussvorlage (Ergänzungssatzung, Erftstadt-Herrig, Teichweg
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Ergänzungssatzung, Erftstadt-Herrig, Teichweg
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 372/2015 Az.: 61. 21-00 / Erg. He. Teichw. Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 12.08.2015 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM 20.11.2015 Datum Freigabe -100- gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 01.12.2015 vorberatend 15.12.2015 beschließend Ergänzungssatzung, Erftstadt-Herrig, Teichweg I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung vom 15.07.2015 bis einschließlich 21.08.2015) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (01.07.2015 bis einschließlich 21.08.2015) gem. §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, vorgebrachten Stellungnahmen wurde wie in Anlage 2 dargestellt entschieden. II. Der Entwurf der Ergänzungssatzung Erftstadt-Herrig, Teichweg, wird gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 (1) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), in der zuletzt gültigen Fassung, als Satzung nebst Begründung beschlossen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 16.12.2014 die Aufstellung der Ergänzungssatzung ErftstadtHerrig, Teichweg, beschlossen (s. V 496/2014). Eine Vorabbeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 24.03.2015 bis einschließlich 21.04.2015. Die abgegebenen Stellungnahmen sind als Anlage (Stellungnahmen 1.1 und 1.2) beigefügt. Die Art der Berücksichtigung der in diesem Rahmen eingebrachten Stellungnahmen findet sich in Anlage 1. Während der zweiten Beteiligungsstufe gem. § 3 (2) BauGB wurde der Öffentlichkeit in der Zeit vom 15.07.2015 bis einschließlich 21.08.2015 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es ist eine Stellungnahme eingegangen, die als Anlage (Stellungnahme 2 Öffentlichkeit) beigefügt ist. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB erfolgte vom 01.07.2015 bis einschließlich 21.08.2015. Die abgegebenen Stellungnahmen sind als Anlage (Stellungnahme 2) beigefügt. Der Abwägungsvorschlag der Verwaltung für die im Rahmen der zweiten Beteiligungsstufe eingebrachten Stellungnahmen findet sich in Anlage 2. Aufgrund zeichnerischer Uneindeutigkeiten wurde die Öffentlichkeit gem. § 13 (2) Nr. 2 i. V. m. § 4a (3) BauGB in Form einer Auslegung vom 26.10.2015 bis einschließlich 09.11.2015 erneut beteiligt. Anregungen wurden in der Zeit nicht vorgetragen. Die in den Beteiligungen vorgetragenen Anregungen wurden entsprechend berücksichtigt bzw. stehen dem Planungsziel nicht entgegen. Aufgrund des Ergebnisses des Abwägungsprozesses kann nunmehr die Ergänzungssatzung Erftstadt-Herrig, Teichweg, nebst Begründung als Satzung beschlossen werden. In Vertretung (Hallstein) -2-