Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 10:28
Aktualisiert
26.11.15, 10:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 372/2015
Az.: 61. 21-00 / Erg. He. Teichw.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 12.08.2015
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
20.11.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
01.12.2015
vorberatend
15.12.2015
beschließend
Ergänzungssatzung, Erftstadt-Herrig, Teichweg
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung vom 15.07.2015 bis einschließlich
21.08.2015) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(01.07.2015 bis einschließlich 21.08.2015) gem. §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung,
vorgebrachten Stellungnahmen wurde wie in Anlage 2 dargestellt entschieden.
II. Der Entwurf der Ergänzungssatzung Erftstadt-Herrig, Teichweg, wird gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB
i. V. m. §§ 7 und 41 (1) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom
14.07.1994 (GV NW S. 666), in der zuletzt gültigen Fassung, als Satzung nebst Begründung beschlossen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 16.12.2014 die Aufstellung der Ergänzungssatzung ErftstadtHerrig, Teichweg, beschlossen (s. V 496/2014).
Eine Vorabbeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte vom
24.03.2015 bis einschließlich 21.04.2015. Die abgegebenen Stellungnahmen sind als Anlage (Stellungnahmen 1.1 und 1.2) beigefügt. Die Art der Berücksichtigung der in diesem Rahmen eingebrachten Stellungnahmen findet sich in Anlage 1.
Während der zweiten Beteiligungsstufe gem. § 3 (2) BauGB wurde der Öffentlichkeit in der Zeit
vom 15.07.2015 bis einschließlich 21.08.2015 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es ist
eine Stellungnahme eingegangen, die als Anlage (Stellungnahme 2 Öffentlichkeit) beigefügt ist.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB erfolgte vom 01.07.2015 bis einschließlich 21.08.2015. Die abgegebenen Stellungnahmen sind als
Anlage (Stellungnahme 2) beigefügt.
Der Abwägungsvorschlag der Verwaltung für die im Rahmen der zweiten Beteiligungsstufe eingebrachten Stellungnahmen findet sich in Anlage 2.
Aufgrund zeichnerischer Uneindeutigkeiten wurde die Öffentlichkeit gem. § 13 (2) Nr. 2 i. V. m. §
4a (3) BauGB in Form einer Auslegung vom 26.10.2015 bis einschließlich 09.11.2015 erneut beteiligt. Anregungen wurden in der Zeit nicht vorgetragen.
Die in den Beteiligungen vorgetragenen Anregungen wurden entsprechend berücksichtigt bzw.
stehen dem Planungsziel nicht entgegen. Aufgrund des Ergebnisses des Abwägungsprozesses
kann nunmehr die Ergänzungssatzung Erftstadt-Herrig, Teichweg, nebst Begründung als Satzung
beschlossen werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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