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Beschlussvorlage (Anlage 1 - Vorabbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 10:28
Aktualisiert
26.11.15, 10:28
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Inhalt der Datei

Vorabbeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Ergänzungssatzung, Erftstadt - Herrig, Teichweg Vorabbeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (24.03.2015 – 21.04.2015) Lfd. Nr. Datum Absender Posteingang 24.03.2015 1. 2. 3. 4. 5. 6. Bezirksregierung Düsseldorf Dez. 22.5 (KBD) Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Zusammengefasster Inhalt Keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im Plangebiet. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit wird jedoch nicht gewährt, sodass bei Kampfmittelfund die Bauarbeiten unmittelbar einzustellen und die zuständigen Behörden zu verständigen sind. Art und Umfang der Berücksichtigung Hinweis im Textteil der Satzung Falls Erdarbeiten mit erheblichen baulichen Belastungen geplant sind, wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Landesbetrieb Straßenbau NRW Jülicher Ring 101 – 103 53879 Euskirchen 07.04.2015 Keine Bedenken Kenntnisnahme Bezirksregierung Köln Dez. 33 Zeughausstr. 2-10 50667 Köln 07.04.2015 Keine Bedenken Kenntnisnahme LVR- FB Gebäude- u. Liegenschaftsmanagement Deutzer Freiheit 77-79 50679 Köln 09.04.2015 Keine Bedenken Kenntnisnahme 09.04.2015 Keine Hochspannungsleitungen im Plangebiet, keine Planung ebendieser (betrifft 220- und 380-kV Netze) Kenntnisnahme 01.04.2015 Keine Anregungen oder Bedenken Kenntnisnahme Amprion GmbH Betrieb/Projektierung Leitung Bestandssicherung Rheindamm 24 44139 Dortmund DB Service Immobilien GmbH Niederlassung Köln Liegenschaftsmanagement Deutz-Mühlheimer-Str. 22–24 1 Vorabbeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Lfd. Nr. Datum Absender Posteingang Zusammengefasster Inhalt Art und Umfang der Berücksichtigung 50679 Köln 7. 8. 9. 10. 11. 07.04.2015 Keine Einwände gegen die Planung, aber Hinweise auf: • Im Planbereich liegen keine Telekommunikationslinien der Telekom • Versorgung des Plangebiets erfordert die Verlegung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen • Frühzeitige Anzeige der Baumaßnahmen Kenntnisnahme Rheinische NETZ Gesellschaft mbH P, Netzplanung Maarweg 159 – 161 50825 Köln (GVG) 13.04.2015 Keine Bedenken, da das Gasnetz nicht betroffen ist. Der Planbereich kann mit umweltschonender Erdgasenergie versorgt werden. Kenntnisnahme Industrie- und Handelskammer Köln Zweigstelle Rhein-Erft Bahnstr. 3 Rathauspassage 50126 Bergheim 15.04.2015 Keine Bedenken oder Anregungen Kenntnisnahme Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim 16.04.2015 Keine Bedenken oder Anregungen Kenntnisnahme Bezirksregierung Arnsberg Abt.6, Bergbau u. Energie in NRW Dez. 65 Postfach 44025 Dortmund (ehemals Bergamt Düren) 20.04.2015 Hinweise: • Lage des Plangebiets über dem Braunkohlebergwerksfeld „Liblar 32“, im Eigentum RWE Power Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2, 50935 Köln • Der Planungsbereich ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen Hinweis in Begründung Deutsche Telekom AG TI NL West, PTI 22 Innere Kanalstr. 98 50672 Köln Berücksichtigung von: • Grundwasserabsenkungen werden noch über längeren Zeitraum wirksam sein • Wiederanstieg des Grundwassers nach Beendigung der bergbaulichen 2 Vorabbeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Lfd. Nr. Datum Absender Zusammengefasster Inhalt Posteingang 11. • Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim 20.04.2015 und 24.04.2015 • • 12. • • 13. RWE Power AG Liegenschaften und Umsiedlungen Stüttgenweg 2 50935 Köln 24.04.2015 Art und Umfang der Berücksichtigung Sümpfungsmaßnahmen zu erwarten Hierdurch sind Bodenbewegungen möglich, sodass Schäden an der Tagesoberfläche folgen könnten Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt nicht als Wohnbaufläche dargestellt o Es wird angeregt, den Gehölzbestand entlang der Straße „Am Marienkreuz“ zu erhalten sowie eine Ortsrandeingrünung an der Nordostseite festzusetzen Keine Bedenken von Seiten der Wasserwirtschaft o Sicherstellung der Versickerung von Niederschlagswasser o Für den evtl. vorgesehenen Einbau von Recyclingbaustoffen, ist eine wasserrechtliche Genehmigung einzuholen Die Wiedernutzbarmachung von bereits versiegelten, baulich veränderten oder bebauten Flächen ist vorrangig zu verfolgen Keine Bedenken oder Anregungen von Seiten des Immissionsschutzes Keine Bedenken aber Anregung, das im Eigentum der RWE Power AG befindliche Flurstück, Gemarkung Lechenich, Flur 4, Flurstück 186, mit in die Planungen hinsichtlich einer möglichen Bebauung einzubeziehen. 3 Anregung auf Eingrünung wird gefolgt; Niederschlagswasser wird über vorhandenes Mischsystem entsorgt Kenntnisnahme