Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 10:28
Aktualisiert
26.11.15, 10:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorabbeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Ergänzungssatzung, Erftstadt - Herrig, Teichweg
Vorabbeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (24.03.2015 – 21.04.2015)
Lfd.
Nr.
Datum
Absender
Posteingang
24.03.2015
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Bezirksregierung Düsseldorf
Dez. 22.5 (KBD)
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Zusammengefasster Inhalt
Keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln
im Plangebiet. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit wird
jedoch nicht gewährt, sodass bei Kampfmittelfund die
Bauarbeiten unmittelbar einzustellen und die zuständigen
Behörden zu verständigen sind.
Art und Umfang der Berücksichtigung
Hinweis im Textteil der Satzung
Falls Erdarbeiten mit erheblichen baulichen Belastungen
geplant sind, wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
Landesbetrieb Straßenbau
NRW
Jülicher Ring 101 – 103
53879 Euskirchen
07.04.2015
Keine Bedenken
Kenntnisnahme
Bezirksregierung Köln
Dez. 33
Zeughausstr. 2-10
50667 Köln
07.04.2015
Keine Bedenken
Kenntnisnahme
LVR- FB Gebäude- u.
Liegenschaftsmanagement
Deutzer Freiheit 77-79
50679 Köln
09.04.2015
Keine Bedenken
Kenntnisnahme
09.04.2015
Keine Hochspannungsleitungen im Plangebiet, keine
Planung ebendieser (betrifft 220- und 380-kV Netze)
Kenntnisnahme
01.04.2015
Keine Anregungen oder Bedenken
Kenntnisnahme
Amprion GmbH
Betrieb/Projektierung
Leitung Bestandssicherung
Rheindamm 24
44139 Dortmund
DB Service Immobilien GmbH
Niederlassung Köln
Liegenschaftsmanagement
Deutz-Mühlheimer-Str. 22–24
1
Vorabbeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Lfd.
Nr.
Datum
Absender
Posteingang
Zusammengefasster Inhalt
Art und Umfang der Berücksichtigung
50679 Köln
7.
8.
9.
10.
11.
07.04.2015
Keine Einwände gegen die Planung, aber Hinweise auf:
•
Im Planbereich liegen keine
Telekommunikationslinien der Telekom
•
Versorgung des Plangebiets erfordert die
Verlegung zusätzlicher
Telekommunikationsanlagen
•
Frühzeitige Anzeige der Baumaßnahmen
Kenntnisnahme
Rheinische NETZ Gesellschaft
mbH
P, Netzplanung
Maarweg 159 – 161
50825 Köln (GVG)
13.04.2015
Keine Bedenken, da das Gasnetz nicht betroffen ist.
Der Planbereich kann mit umweltschonender
Erdgasenergie versorgt werden.
Kenntnisnahme
Industrie- und Handelskammer
Köln
Zweigstelle Rhein-Erft
Bahnstr. 3
Rathauspassage
50126 Bergheim
15.04.2015
Keine Bedenken oder Anregungen
Kenntnisnahme
Erftverband
Am Erftverband 6
50126 Bergheim
16.04.2015
Keine Bedenken oder Anregungen
Kenntnisnahme
Bezirksregierung Arnsberg
Abt.6, Bergbau u. Energie in
NRW
Dez. 65
Postfach
44025 Dortmund
(ehemals Bergamt Düren)
20.04.2015
Hinweise:
•
Lage des Plangebiets über dem
Braunkohlebergwerksfeld „Liblar 32“, im
Eigentum RWE Power Aktiengesellschaft,
Stüttgenweg 2, 50935 Köln
•
Der Planungsbereich ist von durch
Sümpfungsmaßnahmen des
Braunkohlenbergbaus bedingten
Grundwasserabsenkungen betroffen
Hinweis in Begründung
Deutsche Telekom AG
TI NL West, PTI 22
Innere Kanalstr. 98
50672 Köln
Berücksichtigung von:
•
Grundwasserabsenkungen werden noch über
längeren Zeitraum wirksam sein
•
Wiederanstieg des Grundwassers nach
Beendigung der bergbaulichen
2
Vorabbeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Lfd.
Nr.
Datum
Absender
Zusammengefasster Inhalt
Posteingang
11.
•
Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
20.04.2015 und
24.04.2015
•
•
12.
•
•
13.
RWE Power AG
Liegenschaften und
Umsiedlungen
Stüttgenweg 2
50935 Köln
24.04.2015
Art und Umfang der Berücksichtigung
Sümpfungsmaßnahmen zu erwarten
Hierdurch sind Bodenbewegungen möglich,
sodass Schäden an der Tagesoberfläche folgen
könnten
Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan
der Stadt Erftstadt nicht als Wohnbaufläche
dargestellt
o Es wird angeregt, den Gehölzbestand
entlang der Straße „Am Marienkreuz“
zu erhalten sowie eine
Ortsrandeingrünung an der
Nordostseite festzusetzen
Keine Bedenken von Seiten der
Wasserwirtschaft
o Sicherstellung der Versickerung von
Niederschlagswasser
o Für den evtl. vorgesehenen Einbau von
Recyclingbaustoffen, ist eine
wasserrechtliche Genehmigung einzuholen
Die Wiedernutzbarmachung von bereits
versiegelten, baulich veränderten oder bebauten
Flächen ist vorrangig zu verfolgen
Keine Bedenken oder Anregungen von Seiten
des Immissionsschutzes
Keine Bedenken aber Anregung, das im Eigentum der
RWE Power AG befindliche Flurstück, Gemarkung
Lechenich, Flur 4, Flurstück 186, mit in die Planungen
hinsichtlich einer möglichen Bebauung einzubeziehen.
3
Anregung auf Eingrünung wird gefolgt;
Niederschlagswasser wird über vorhandenes
Mischsystem entsorgt
Kenntnisnahme