Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
125 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
26.11.15, 10:28
Aktualisiert
26.11.15, 10:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 528/2015
Az.:
Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 23.10.2015
25.11.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
01.12.2015
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. eines weiteren Breitbandausbaus in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Seit Juni des Jahres baut die Net.Cologne die Versorgung der Stadtteile Liblar/Blessem, Lechenich, Ahrem, Herrig, Köttingen und Kierdorf aus. Der Versorgungsausbau erfolgt dabei auf Basis
der Vectoring-Technik. Downloadraten von bis zum 150 Mbit/sec. sind mit dieser Technik dann
möglich. Dieser Ausbau erfolgt in vollständiger Eigenregie von Net.Cologne in Zusammenarbeit mit
ihrem Partner, der Westnetz GmbH. Der Ausbau wird im Sommer 2016 abgeschlossen sein. Solche Ausbaumaßnahmen erfolgen nur vor der Prämisse, dass diese für den Netzbetreiber wirtschaftlich rentabel sind. Auch an dieser Stelle sei nochmals betont, dass der laufende Ausbau ohne Haushaltsmittel der Stadt Erftstadt erfolgt.
Mit dem vor vier Jahren durch die Deutsche Telekom (DTAG) erfolgten Ausbau der Ortsteile Friesheim, Gymnich, Erp, Dirmerzheim und Bliesheim (welche seinerzeit mit GAK-Mitteln gefördert
wurden) wurde auch in der Fläche die Breitbandversorgung gesichert. Der dort erfolgte VDSL-
Ausbau ermöglicht Downloadraten von bis zu 50 Mbit/sec. Neben der Net.Cologne und der Telekom bietet auch Unitymedia – allerdings nahezu flächendeckend nur in Liblar und in Teilen von
Lechenich – eine mehr als ausreichende Versorgung von bis zu 200 Mbit/sec. an.
Auch die südlichen Stadtteile Niederberg und Borr gelten gemäß Breitbandatlas des Bundes mit
bis zu 30 Mbit/sec. als gut versorgt. Nur der Ortsteil Scheuren weist derzeit weniger als
30 Mbit/sec. auf. In diesem Zusammenhang sind die differierenden Raten im Bereich des Downund Uploads (inkl. der zur Verfügung stehenden Datenpakete bzw. –mengen) für eine mögliche
Förderung völlig unerheblich. An dieser Stelle sei deutlich angemerkt, dass die Beurteilung bzw.
Bewertung deren Qualitäten nicht der Stadtverwaltung obliegt. Die Gestaltung der Dienste liegt
ausschließlich in der Verantwortung der Netzbetreiber, zuständig für die Überwachung der Angebote der Netzbetreiber ist ausschließlich die Bundesnetzagentur. Um sich aber unabhängig vom
Breitbandatlas ein Bild über die tatsächlichen Geschwindigkeiten zu machen, hat die Stadtverwaltung die Bundesnetzagentur mit der Bitte angeschrieben, diese für Niederberg, Borr und auch
Scheueren zu prüfen. Gleichzeitig wurde auch um Einsicht in den Infrastrukturatlas gebeten. Im
übrigen sei angemerkt, dass das neue Bundesprogramm sich auf die NGA-Rahmenregelung von
Juni 2015 bezieht, in der eine NGA-Unterversorgung nur anhand der Downloadraten ermittelt werden. Damit ist die Versorgungslage der Stadt Erftstadt nach Fertigstellung des Ausbaus von
Net.Cologne mit leistungsfähigem Breitband sehr gut und mittelfristig (min. fünf Jahre) gewährleistet. Auch die Versorgung in den städtischen Gewerbegebieten gilt somit als soweit gesichert.
Hinsichtlich der neuen Fördermaßnahmen und des von der Bundesregierung postulierten Ziels
einer flächendeckenden Verfügbarkeit von bis zu 50 Mbit/sec. ergibt sich folgende Ausgangs- und
Sachlage.
Mit der neuen Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 will und wird die Bundesregierung deutschlandweit den
Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze in den Regionen fördern, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau bisher noch nicht gelungen ist. Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus in unterversorgten Gebieten, die derzeit nicht
durch ein Netz des Next Generation Access (NGA) versorgt sind und in denen in den kommenden
drei Jahren von privaten Investoren kein solches NGA-Netz errichtet wird. In diesem Zusammenhang spricht man auch von der Beseitigung der „weißen NGA-Flecken“. Als NGA-unterversorgt
gelten Gebiete mit einheitlich mehr weniger als 30 Mbit pro Sekunde. Rechtsgrundlage dieser Förderung ist die sogenannte NGA-Rahmenregelung der Bundesregierung welche im Juni des Jahres
von der EU-Kommission genehmigt wurde.
Gemäß dieser Rahmenregelung ist eine notwendige Voraussetzung, dass die geförderte Investition zu einer signifikanten Verbesserung der Breitbandversorgung führt. Diese liegt vor allem dann
vor, wenn der ausgewählte Bieter erheblich neue Investitionen in das Breitbandnetz tätigt und die
geförderte Infrastruktur auf dem Markt erheblich neue Möglichkeiten in den Bereichen der Breitbandversorgung und der Bandbreiten sowie des Wettbewerbs schafft. Im Regelfall soll der Netzausbau in den „Weißen Flecken“ Bandbreiten von 50 Mbit/sec und mehr ermöglichen, mindestens
jedoch bis zu 30 Mbit/sec. im Download. Gegenüber der Ausgangslage ist mindestens eine Verdopplung der Geschwindigkeit im Up- und Download zu erreichen.
Mit dem laufenden Ausbau der Net.Cologne und der bereits vorhandenen Versorgungslage der
anderen im Stadtgebiet tätigen Netzbetreiber ist diese Voraussetzung für die Stadt Erftstadt – bis
auf Scheuren - jedoch nicht mehr gegeben. Eine Förderung mit Mitteln des Bundes ist somit und
nach derzeit bekannten Bedingungen der Förderrichtlinien nicht umsetzbar. Die Finanzierung eines Ausbaus mit Mitteln des städtischen Haushaltes – wenn diese überhaupt vorhanden wären –
wäre somit EU-Beihilferechtlich nicht zulässig.
Auch das Land NRW hat sich jüngst in die Diskussion um den Breitbandausbau eingeschaltet und
wird ein eigenes Förderprogramm auflegen. Die Kernpunkte sind im „Eckpunkte-Papier der Landesregierung für den NGA-Netzausbau im Land Nordrhein-Westfalen (September 2015)“ dargestellt. Auch hier wird das Ziel eines Ausbaus mit Bandbreiten von 50 Mbit/sec. postuliert. Langfris-2-
tig spricht man sogar von 100 Mbit/sec. Versorgung. Neben diesen Versorgungsraten wird insbesondere der Ausbau mit FTTB/FTTH (Fiber To The Building/Fiber To The Home = Glasfaserkabel
bis ins Haus bzw. in die Wohnung) als mittel- und langfristiges Kernziel definiert. Es ist aber davon
auszugehen, dass dieses Programm sich am Bundesprogramm orientiert. Auch diese Maßnahmen
basieren natürlich auf der bereits weiter oben genannten NGA-Rahmenregelung des Bundes. Somit sind auch aus diesem Bereich aktuell keine Förderbedingungen abzuleiten.
Zudem wird unter den Leitlinien festgehalten, dass nicht nur der marktgetriebene Ausbau Vorrang
vor einem geförderten Ausbau hat, sondern vielmehr auch, dass der NGA-Netzausbau vorrangig
auf der Ebene der kreisfreien Städte und Kreise oder als kreis- und gemeindeübergreifende Kooperation organisiert werden soll. Damit liegt die Initiative diesbezüglich nun zunächst beim RheinErft-Kreis. Es bleibt nun abzuwarten, was und wann aus dieser Richtung unternommen wird. Mit
der WFG GmbH und dem für den Breitbandausbau zuständigen Planungsdezernenten ist der
Kreis in diesem Punkt aber gut aufgestellt. Es erfolgt ein regelmäßiger Austausch zwischen
Kreis/WFG und den Städten.
Damit lassen sich abschließend die Fragen nun wie folgt beantworten:
1.): Die Versorgungslage in der Stadt ist, auch durch den Ausbau von Net.Cologne, mittelfristig gesichert. Nach aktueller Sachlage kann nur im Ortsteil Scheuren eine Versorgungsverbesserung mit öffentlichen Mitteln durchgeführt werden. Aus Sicht der Verwaltung sollte
dies auf Basis des KInvF (Kommunalinvestitionsförderungsfonds) erfolgen, da dieser auch
Maßnahmen der Informationstechnologie (als Teil der Infrastruktur) fördert. Es sei an dieser
Stelle aber angemerkt, dass diese Mittel dann für die Umsetzung von anderen Projekten im
Stadtgebiet fehlen werden.
2.): Ein Ausbau ausschließlich mit Mitteln des städtischen Haushalts ist aufgrund der aktuellen Finanzlage der Stadt Erftstadt nicht realisierbar. Und wäre ebenfalls auf Basis der
NGA-Rahmenregelung der Bundesregierung EU-Beihilferechtlich nicht umsetzbar (Ausnahme Scheuren).
3. & 4.): Die Stadtverwaltung steht bereits eng mit einem externen Berater in Kontakt. Mitte
Dezember wird mit dem in den südlichen Ortsteilen aktiven Netzbetreiber ein erstes Sondierungsgespräch geführt. Im Anschluss daran soll das Markterkundungsverfahren für
Scheuren auf den Weg gebracht werden. Dieses ist durch die Platzierung auf der städtischen Homepage und dem Portal von Breitband NRW dann allen Netzbetreibern öffentlich
zugänglich. Die Ratsgremien werden über den weiteren Verlauf informiert und entsprechend involviert.
Das Thema Breitbandversorgung wird durch die Wirtschaftsförderung selbstverständlich aufmerksam verfolgt. Daher werden zukünftige Möglichkeiten die aktuell gute Versorgungslage der Stadt
Erftstadt weiter zu verbessern, geprüft und ggf. umgesetzt. Im Übrigen soll an dieser Stelle darauf
hingewiesen werden, dass im Vorfeld von Anträgen und Anfragen durch die Ratsgremien aktuelle
Aktivtäten und Entwicklungen im Breitbandausbau über den Breitbandbeauftragten der Stadt Erftstadt jederzeit bei der städtischen Wirtschaftsförderung - sehr gerne auch im persönlichen Gespräch – abgefragt werden können.
(Erner)
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