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Beschlussvorlage (Rechtsplan)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
453 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 10:28
Aktualisiert
26.11.15, 10:28
Beschlussvorlage (Rechtsplan)

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Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 13I Legende Rechtsgrundlagen: * Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGI. I S. 2414). * Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (Bundesgesetzblatt I S. 132). Allgemeines Wohngebiet, z. B. WA 1 * Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58). * Es gilt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2010 (BGBl. I S. 2542), zuletzt durch Gesetz vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154). Mischgebiet, z. B. MI 1 0,4 der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256). Es gilt das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der SD im Lande Nordrhein- 0,6 0,6 nie o Offene Bauweise g Geschlossene Bauweise r de F 16 H m ,0 ax m . li gs g Be .8 30 A .9 ng 23 24 1.5 .0 3.0 Abweichende Bauweise su as m 3.0 2.3 2.8 Die genannten Rechtsgrundlagen gelten jeweils in den bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassungen. zu Be g Planungsamt, 3. Etage, Raum 325) eingesehen werden. * 0,6 .5 10 SD SD g III Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Bauweise, Baulinien, Baugrenzen und Stellung der baulichen Anlagen III 7.5 SD Satteldach FD Flachdach Baugrenze R4.0 1.5 5.0 3.0 2 .0 R5.0 Firstrichtung G .0 11 29 Plangrundlage: Baugrenze 1.5 9.5 G * II 1 A 5.0 FH max. III Die vorliegende Plangrundlage ist ein Ausschnitt der Katasterflurkarte des Rhein-ErftR5.0 bestellten Vermessungsingenieurs, Dipl. Ing. Joachim Teusner, 53879 Euskirchen, Kessenich Str. 123, mit Stand vom April 2015. Die Darstellung entspricht dem Koordinatensystem ETRS89 - UTM 32N. FD .8 25 .0 .5 33 .0 17 im Auftrag II 28 +F .7 20 9.5 .0 7.0 .5 .0 25 11 .0 17 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13I beschlossen. Erftstadt, den .......................... .0 28 FD .7 (Erner) 0,4 10 FD 24 G+F .0 zugunsten der Feuerwehr 9.5 III II des Bebauungsplanes G 2.5 2.5 Verfahren: Sonstige Planzeichen 5.0 .0 10 o 5.0 0,4 .0 20 2.5 .......................... FD 0,4 o 2.5 Erftstadt, den .................... 42 2.5 G 0,4 zugunsten der Anlieger g o Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom .......................... bis .......................... . 52 +F .0 Erftstadt, den .......................... G 5.0 (Erner) 2.5 2.5 Erftstadt, den .......................... g ie un lin ss gs a zu em Be er B d (Erner) .......................... zur Offenlegung beschlossen worden. Erftstadt, den .......................... (Erner) Flurkarte und vermessungstechnische Grundlage: M. 1 : 500 Dipl. Ing. Joachim Teusner 53879 Euskirchen Kessenich Str. 123 am .......................... erfolgt. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Erftstadt, den .......................... HINWEISE 1 5. Im Allgemeines Wohngebiet WA anzulegen, (Erner) ist eine umfahrbare zu gestalten und dauerhaft zu erhalten. Die nicht maximaler Wasserschutzzone Kampfmittel Der Bebauungsplan liegt nach der in Aufstellung befindlichen Verordnung (Stand 13.07.1998) zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Dirmerzheim in der Wasserschutzzone III B. Vor dem Einbau von Recyclingbaustoffen ist eine Werden im Plangebiet Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung z.B. Rammarbeiten, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten wird eine Tiefensondierung zur empfohlen (siehe auch Anlage zur das Einbringen von Zur der Tiefensondierung ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW - Rheinland (KBD), 7, 50968 unter Angaben des Aktenzeichens: 22.5-3-5362020-121/07 Kreis Erftkreis, zu benachrichtigen. 3. 4. Gartenbaubetriebe, 5. Tankstellen 6.1 nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. 2 Als der an die festgesetzt. auf der von der Stadt Erftstadt bereitgestellten der Gemarkung Friesheim, Flur 10, 122 gem. zur Bestimmung der der baulichen Anlagen ist der mittlere angrenzenden ausgebauten im Scheitel 2.1 vorgetragenen Stellungnahmen erfolgte am.......................... . (Erner) "Friesheimer Busch Nordost" in 1 a Abs. 3 BauGB zugeordnet (siehe den Verlust von potenziellen Nist- und besonders Arten sind als vorsorgliche nach 44 (5) BNatSchG im Bereich der benachbarten im Schlosspark in der Gemarkung Liblar, Flur 15, 41 und am Liblarer in der Gemarkung Liblar, Flur 11, 587 (beide im Eigentum der Stadt folgende Nisthilfen zu installieren: Acht acht zwei und Die Nisthilfen und sind an geeigneten Standorten anzubringen. Diese den betroffenen Arten vor der zur stehen. Die Nisthilfen und Das Plangebiet ist von durch des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch einen Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der im Planungsgebiet in den Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen Die der Grundwassersowie die von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben finden. Es wird empfohlen in diesem Zusammenhang an die RWE Power Aktiengesellschaft, 2 in 50935 eine Anfrage zu stellen und konkrete Grundwasserdaten den Erftverband um Stellungnahme zu bitten. Erftstadt) 2.2 Abweichende Bauweise (Durchfahrt) Satzung beschlossen worden. gem. von 5.425 6.2 Die darf 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO durch die von Tiefgaragenzufahrten (nur WA 1 und MI 1) und mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne des 14 BauNVO bis zu einer GRZ von 0,8 sowie im WA 1 und MI 1 durch bauliche Anlagen unterhalb der durch die das lediglich Erftstadt, den .......................... Grundwasser des Plangebiets ist den Eingriffen durch die Wohnbau- und 9 (1a) BauGB eine geeignete zum Ausgleich mit einer Erftstadt, den .......................... (Erner) beantragen. 6 Im Bereich des MI 2 ist eine Durchfahrt zu errichten. Es ist eine Mindestdurch- Von den angrenzenden Bliesheimer sowie gehen aus, welche die Orientierungswerte der DIN 18005 Mischgebiete bzw. allgemeine Wohngebiete Daher werden passive in den Bereichen in der dieser empfohlen. Im Baugenehmigungsverfahren ist nachzuweisen, dass durch die Anordnung der und der verwendeten Fenster bzw. gesunde Wohn- und 7.1 Im Plangebiet befinden sich Telekommunikationslinien (TK-Linien) der Telekom. Der Bestand Im Plangebiet befinden sich 10 kV- und 1kV-Kabel der RWE und ihrer Kunden sowie beachten. Werbeanlagen 3.1 Erftstadt, den .......................... In den als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzten Bereichen darf die Baugrenze durch Treppenanlagen/ und Eingangsbauten bis zu einer Tiefe von 2,50 m Landschaftsschutzgebiet Werbeanlagen sind nur an der oberkante Anlagen der gemessen vom Rand der sind Geltungsbereich des Bebauungsplans ist 7.2 Einfriedungen Die frieden. entlang der Bliesheimer (L163) sind nicht einzu- Soweit keine ausreichend gestellt werden 7.3 Bodenbefestigungen BauNVO sind auf den nicht Nebenanlagen - mit Ausnahme von privaten 9 BauO NW, Bodenbefestigungen wie zufahrten und Feuerwehrzufahrten sind mit Die sind unter Aufsicht und Weisung einer Fachfirma vornehmen zu lassen, die nach einer Erlaubnis wird. Bei den Erdarbeiten aufgedeckte zu dokumentieren. 4 4.1 Nebenanlagen Stadtteil Liblar Brandschutz die Errichtung von FlachBodendenkmalpflege Entlang der Grenze des Geltungsbereichs ist ein 5 m tiefer Streifen (s. Geh- und Fahrrecht zugunsten der Feuerwehr) von Bebauung und freizuhalten und der Leistung und nur bis zur jeweiligen bis zu einer Entfernung von 20 m, den KFZ-Verkehr bestimmten Fahrbahn der Bliesheimer mit einer Dach- Im Einzelfall kann die Dachneigung des unmittelbar angrenzenden werden. Im (Erner) BP 13I Erftstadt Herausnahme beim Rhein-Erft-Kreis beantragt. Entlang der .......................... erfolgt. bersichtsplan Es sind die 7. 3 Erftstadt - Liblar, Leitungen Erftstadt, den .......................... (Erner) Bebauungsplan Nr. 13I und deren Zufahrten sowie GaragenMaterialien wie breitfugigem Feuerwehrfahrzeuge (Drehleiter) zur ist der Nachweis des Vorhandenseins eines zweiten Flurkarten: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW 13 DSchG Befunde und Funde sind zu untersuchen und Beim Auftreten Bodenfunde oder Befunde ist die Untere (Stadt Erftstadt, Bauordnungsamt, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt, 02235/409-553) oder das LVR-Amt Bodendenkmalpflege im Rheinland, Nideggen, 45, 52385 Nideggen-Wollersheim, Tel. 02425/90390 zu informieren. M. 1 : 5.000 Bearbeitung Stadt Erftstadt - Umwelt- und Planungsamt - Im WA 1 und MI 1 sind Tiefgaragen und ihre Zufahrten ERFTSTADT Im Auftrag 4.2 Tiefgaragen der Erftstadt, den