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Dringlichkeitsentscheidung (Hennes-Weisweiler-Sportpark in E.-Lechenich, Kölner Ring; Antrag auf Förderung nach dem Bundesprogramm für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
63 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 14:07
Aktualisiert
26.11.15, 14:07
Dringlichkeitsentscheidung (Hennes-Weisweiler-Sportpark in E.-Lechenich, Kölner Ring;
Antrag auf Förderung nach dem Bundesprogramm für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 594/2015 Amt: 20 Az.: 20 Datum: 09.11.2015 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschusssschusssschuss gez. Erner, Bürgermeister Datum Freigabe -100- BM / Dezernent Termin Rat Betrifft: 11.11.2015 Bemerkungen 08.12.2015 vorberatend 15.12.2015 beschließend Hennes-Weisweiler-Sportpark in E.-Lechenich, Kölner Ring; Antrag auf Förderung nach dem Bundesprogramm für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 593/2015 wird gem. § 60 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Anfang Oktober 2015 hat der Bund ein Förderprogramm für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur veröffentlicht. Anträge auf Förderung sind bis zum 13.11.2015 zu stellen. Für die Antragstellung ist die Vorlage eines entsprechenden Ratsbeschlusses vorgeschrieben, der allerdings nur bis zum 04.12.2015 nachgereicht werden kann. Die nächste Ratssitzung ist für den 15.12.2015 terminiert. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 594/2015 wird zugestimmt. Erftstadt, den 09.11.2015 (Erner) Bürgermeister (Zerres) Ausschussvorsitzende/r