Daten
Kommune
Jülich
Größe
126 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
24.10.14, 17:05
Aktualisiert
05.12.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Dez. IV
Jülich, 15.10.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 399/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
03.11.2014
TOP
Ergebnisse
Einstimmig
Haupt- und Finanzausschuss
24.11.2014
Einstimmig
Stadtrat
04.12.2014
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Musikschule der Stadt Jülich und Vocalwerkstatt Jülich
Anlg.:
V
IV
SD.Net
Beschlussentwurf:
1. Die Stelle des Leiters/der Leiterin der Musikschule Jülich wird ausgeschrieben und so besetzt, dass ein nahtloser Übergang zum Schuljahr 2015/16 möglich ist. Für diesen Einzelfall
wird der Beschluss des Rates, ausscheidende Tarifkräfte an der Musikschule durch Honorarkräfte zu ersetzen, aufgehoben.
2. Die konzeptionelle Neuausrichtung der Musikschule wird unter Einbindung der neuen
Schulleitung vorgenommen.
3. Das Projekt „Vocalwerkstatt“ soll unter dem Vorbehalt kostenneutraler Finanzierbarkeit
konzeptionell in die Musikschule integriert werden.
Begründung:
Eine hauptberufliche Leitung der Musikschule ist aus Sicht der Verwaltung unabdingbar, um die
Musikschule inhaltlich-pädagogisch und organisatorisch zu führen. Von daher sind frühzeitig die
entsprechenden Schritte zum Ersatz des bisherigen Leiters zu unternehmen, der voraussichtlich zum
31.7.2015 durch Verrentung aus dem Dienst der Stadt Jülich ausscheidet.
Eine solche Vorgehensweise ist vor allem vor dem Hintergrund notwendig, weil die Musikschule
seit dem laufenden Schuljahr die neuen Räume im Schulzentrum bezogen hat und damit u.a. auch
die Absicht verbunden ist, die Arbeit der Musikschule mit derjenigen der Regelschule stärker zu
verknüpfen.
Dazu sind allerdings weiterreichende konzeptionelle Überlegungen notwendig. In diesem Zusammenhang wird auf die Sitzung des JuFass am 20.3.2014 und der Vorlage 102/2014verwiesen. Das
dort vorgestellte Monheimer Modell sollte als Basis für entsprechende Überlegungen herangezogen
werden. Es bestand zunächst die Absicht, dazu in den einzelnen Fraktionen zu diskutieren. Unabhängig von den dort erarbeiteten Ergebnissen dürfte aber klar sein, dass eine Umstrukturierung der
Musikschule in einer Form, die vom Monheimer Modell inspiriert wird und auf eine grundlegende
Neukonzeptionierung hinauslaufen soll, entsprechende Ressourcen und Aufwand bedingt. Auch
dazu hatte die Verwaltung bereits Vorschläge unterbreitet (siehe Vorlage Nr. 47/2014 mit anhängender Niederschrift, Sitzung des JufaSS vom 6.2.2014). Eine der wesentlichen Bedingungen innerhalb einer Neuausrichtung ist aber sicherlich in der Führung der Einheit zu sehen. Insofern ist es aus
Sicht der Verwaltung sinnvoll, die notwendigen Arbeiten dazu und vor allem unter Einbindung der
neuen Leitung in Angriff zu nehmen, um auch von dort hilfreiche Ideen zu gewinnen und generell
die Akzeptanz des Vorhabens auf eine verlässliche Stufe zu stellen.
Seit gut zwei Jahren läuft das Projekt „Vocalwerkstatt: Singen ist Klasse“, das seit der Gründung
sehr erfolgreich und den beabsichtigten Zielen entsprechend in Jülich Anklang gefunden hat. Das
Projekt ist durch finanzielle Mittel von Sponsoren gestützt und nicht durch Zuschüsse aus dem
Haushalt der Stadt Jülich abhängig.
Unter den oben gekennzeichneten Rahmenbedingungen (Neuausrichtung der Musikschule und neue
Leitung) ist es sinnvoll zu prüfen, ob und inwieweit dieses Projekt neben bisherigen und zukünftigen Ausrichtungen als weiteres Standbein konzeptionell in die Musikschule implementiert werden
kann. Dies allerdings unter der Maßgabe kostenneutraler Finanzierbarkeit, d.h. ohne die im HSK
vorgesehenen Zuschusshöhen der Musikschule zu übersteigen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 399/2014
x
nein
nein
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