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Allgemeine Vorlage (Übernahme von Trägeranteilen für den Kath. Kindergarten Winden für die Kindergartenjahre 2006 und 2007)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,7 kB
Datum
15.04.2008
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Übernahme von Trägeranteilen für den Kath. Kindergarten Winden für die Kindergartenjahre 2006 und 2007) Allgemeine Vorlage (Übernahme von Trägeranteilen für den Kath. Kindergarten Winden für die Kindergartenjahre 2006 und 2007)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Stolz/Herr Graßmann Kreuzau, 13.02.2008 Vorlagen-Nr.: 19/2008 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss Hauptausschuss Rat 26.02.2008 01.04.2008 15.04.2008 Übernahme von Trägeranteilen für den Kath. Kindergarten Winden für die Kindergartenjahre 2006 und 2007 I. Sach- und Rechtslage: Im Jahre 2006 wurden erstmals gemeindliche Zuschüsse zu den ungedeckten Trägeranteilen, und zwar für die Kath. Kindergärten Kreuzau und Untermaubach geleistet; über den Antrag der Pfarrgemeinde Winden konnte aufgrund bestehender Differenzen zwischen dem Rechnungsprüfungsamt des Kreises Düren sowie der Zentralrendantur für Kirchliche Einrichtungen Aachen bisher noch nicht abschließend entschieden werden. Inzwischen bleibt nach nochmaliger Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Rechnungsprüfungsamtes Düren und auch einem Vertreter des Bistums Aachen folgende Sachlage festzuhalten: Wie bereits in der „Gutachterlichen Stellungnahme des RPA“ für das Kindergartenjahr 2006 festgestellt, verbleibt speziell für die Kindergartenkasse St. Urbanus Winden ein bereinigter Kassenbestand von 5.958,93 €, der nach Meinung des RPA komplett zur Finanzierung der ungedeckten Kosten einzusetzen ist. Dies wurde zum gegebenen Zeitpunkt der Kirchengemeinde auch mitgeteilt, woraufhin die Zentralrendantur Aachen eine anderslautende Darstellung hinsichtlich nicht „anerkennungsfähiger Zweckbindungen“ gegeben hat. Trotzdem sollte es bei der Auffassung des RPA verbleiben, zumal es eine ausdrückliche Vorgabe des Kreises Düren ist, dass seitens der Träger freie Mittel uneingeschränkt einzusetzen sind und die Kommune erst dann eintritt, wenn nach Berücksichtigung aller finanziellen Möglichkeiten ein Defizit verbleibt. Allerdings wurde der Zuschuss des Bistums Aachen für das Kindergartenjahr 2006 gleichzeitig um einen weiteren Betrag in Höhe von 7.817 € gekürzt, der auch Berücksichtigung finden sollte. Im Abgleich errechnet sich dann hieraus ein nicht gedeckter Trägeranteil in Höhe von 1.858,07 €, der seitens der Gemeinde Kreuzau an die Kath. Kirchengemeinde Winden auszuzahlen wäre. Dieser Betrag ist bisher im Entwurf des Haushaltsplanes 2008 noch nicht bereitgestellt worden, so dass die erforderlichen Mittel im Rahmen der Haushaltsplanberatungen noch zusätzlich vorzusehen sind. Unabhängig davon wird im Rahmen der Vorlage auch auf den Antrag der Kath. Kirchengemeinde Winden für das Kindergartenjahr 2007/08 wie folgt Bezug genommen: Zu diesem Antrag auf Übernahme der ungedeckten Betriebskosten des Kindergartens für das Kindergartenjahr 2007/08 mit einem Maximalbetrag von 12.527 €, den auch das RPA in dieser Höhe festgestellt hat, wurde in der Sitzung des Rates vom 08.05.2007 ein Beschluss dahingehend gefasst, dass die Pfarrgemeinde vorrangig Landesmittel aus dem Sonderprogramm „Unterstützung von Not leidenden kirchlichen Trägern für den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder“ zu beantragen und in Anspruch zu nehmen hat. Eine evtl. Förderung soll auf den möglichen Gemeindezuschuss angerechnet werden, wobei aber gleichzeitig ein Antrag der Kirchengemeinde für eine För- derung an das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW Voraussetzung war. Der erforderliche Antrag wurde gemäß schriftlicher Aussage der Zentralrendantur Aachen auch Ende Mai 2007 über das Bischöfliche Generalvikariat an das Ministerium gestellt; bis heute ist hierüber allerdings noch nicht endgültig entschieden. Demnach ist es derzeit noch nicht möglich, über diesen Antrag endgültig zu befinden. Im Übrigen, und hierauf weise ich ergänzungshalber hin, hat auch das Jugendamt für den Kreis Düren, unabhängig der Berücksichtigung der v.g. Sonderförderung des Landes NRW, eine positive Stellungnahme zum Antrag dieser Kirchengemeinde abgegeben und sogar vorgeschlagen, die Auszahlung des beantragten kommunalen Zuschusses evtl. unter Vorbehalt vorzunehmen. Dies sollte aber aufgrund der bestehenden Beschlusslage in diesem Sinne nicht vorgenommen werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für das Haushaltsjahr 2008 stehen bei der Haushaltsstelle 464.7180 die erforderlichen Haushaltsmittel zur Übernahme der Trägeranteile für das Kindergartenjahr 2006 nicht zur Verfügung und sind in Höhe von 1.858,07 € bereitzustellen. III. Beschlussvorschlag: „Die Gemeinde Kreuzau entspricht dem Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Urbanus Winden auf Übernahme der ungedeckten Betriebskosten in ihrem Kindergarten für das Kindergartenjahr 2006 mit dem vom RPA des Kreises Düren festgestellten Betrag in Höhe von 1.858,07 €.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-