Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,7 kB
Datum
15.04.2008
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Stolz/Herr Graßmann
Kreuzau, 13.02.2008
Vorlagen-Nr.: 19/2008
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sozialausschuss
Hauptausschuss
Rat
26.02.2008
01.04.2008
15.04.2008
Übernahme von Trägeranteilen für den Kath. Kindergarten Winden für die Kindergartenjahre
2006 und 2007
I. Sach- und Rechtslage:
Im Jahre 2006 wurden erstmals gemeindliche Zuschüsse zu den ungedeckten Trägeranteilen, und
zwar für die Kath. Kindergärten Kreuzau und Untermaubach geleistet; über den Antrag der Pfarrgemeinde Winden konnte aufgrund bestehender Differenzen zwischen dem Rechnungsprüfungsamt des Kreises Düren sowie der Zentralrendantur für Kirchliche Einrichtungen Aachen bisher
noch nicht abschließend entschieden werden.
Inzwischen bleibt nach nochmaliger Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Rechnungsprüfungsamtes Düren und auch einem Vertreter des Bistums Aachen folgende Sachlage
festzuhalten:
Wie bereits in der „Gutachterlichen Stellungnahme des RPA“ für das Kindergartenjahr 2006 festgestellt, verbleibt speziell für die Kindergartenkasse St. Urbanus Winden ein bereinigter Kassenbestand von 5.958,93 €, der nach Meinung des RPA komplett zur Finanzierung der ungedeckten
Kosten einzusetzen ist. Dies wurde zum gegebenen Zeitpunkt der Kirchengemeinde auch mitgeteilt, woraufhin die Zentralrendantur Aachen eine anderslautende Darstellung hinsichtlich nicht
„anerkennungsfähiger Zweckbindungen“ gegeben hat. Trotzdem sollte es bei der Auffassung des
RPA verbleiben, zumal es eine ausdrückliche Vorgabe des Kreises Düren ist, dass seitens der
Träger freie Mittel uneingeschränkt einzusetzen sind und die Kommune erst dann eintritt, wenn
nach Berücksichtigung aller finanziellen Möglichkeiten ein Defizit verbleibt.
Allerdings wurde der Zuschuss des Bistums Aachen für das Kindergartenjahr 2006 gleichzeitig um
einen weiteren Betrag in Höhe von 7.817 € gekürzt, der auch Berücksichtigung finden sollte. Im
Abgleich errechnet sich dann hieraus ein nicht gedeckter Trägeranteil in Höhe von 1.858,07 €, der
seitens der Gemeinde Kreuzau an die Kath. Kirchengemeinde Winden auszuzahlen wäre.
Dieser Betrag ist bisher im Entwurf des Haushaltsplanes 2008 noch nicht bereitgestellt worden, so
dass die erforderlichen Mittel im Rahmen der Haushaltsplanberatungen noch zusätzlich vorzusehen sind.
Unabhängig davon wird im Rahmen der Vorlage auch auf den Antrag der Kath. Kirchengemeinde
Winden für das Kindergartenjahr 2007/08 wie folgt Bezug genommen:
Zu diesem Antrag auf Übernahme der ungedeckten Betriebskosten des Kindergartens für das Kindergartenjahr 2007/08 mit einem Maximalbetrag von 12.527 €, den auch das RPA in dieser Höhe
festgestellt hat, wurde in der Sitzung des Rates vom 08.05.2007 ein Beschluss dahingehend gefasst, dass die Pfarrgemeinde vorrangig Landesmittel aus dem Sonderprogramm „Unterstützung
von Not leidenden kirchlichen Trägern für den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder“ zu beantragen und in Anspruch zu nehmen hat. Eine evtl. Förderung soll auf den möglichen Gemeindezuschuss angerechnet werden, wobei aber gleichzeitig ein Antrag der Kirchengemeinde für eine För-
derung an das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW
Voraussetzung war.
Der erforderliche Antrag wurde gemäß schriftlicher Aussage der Zentralrendantur Aachen auch
Ende Mai 2007 über das Bischöfliche Generalvikariat an das Ministerium gestellt; bis heute ist
hierüber allerdings noch nicht endgültig entschieden.
Demnach ist es derzeit noch nicht möglich, über diesen Antrag endgültig zu befinden.
Im Übrigen, und hierauf weise ich ergänzungshalber hin, hat auch das Jugendamt für den Kreis
Düren, unabhängig der Berücksichtigung der v.g. Sonderförderung des Landes NRW, eine positive
Stellungnahme zum Antrag dieser Kirchengemeinde abgegeben und sogar vorgeschlagen, die
Auszahlung des beantragten kommunalen Zuschusses evtl. unter Vorbehalt vorzunehmen. Dies
sollte aber aufgrund der bestehenden Beschlusslage in diesem Sinne nicht vorgenommen werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für das Haushaltsjahr 2008 stehen bei der Haushaltsstelle 464.7180 die erforderlichen Haushaltsmittel zur Übernahme der Trägeranteile für das Kindergartenjahr 2006 nicht zur Verfügung
und sind in Höhe von 1.858,07 € bereitzustellen.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Gemeinde Kreuzau entspricht dem Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Urbanus Winden
auf Übernahme der ungedeckten Betriebskosten in ihrem Kindergarten für das Kindergartenjahr
2006 mit dem vom RPA des Kreises Düren festgestellten Betrag in Höhe von 1.858,07 €.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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