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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 4. Änderung -Gebiet Ecke Wiesenstraße / Neusser Straße in Bedburg- a) Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses a) Empfehlung zur erneuten Offenlage des Planes )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
29.01.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 4. Änderung
-Gebiet Ecke Wiesenstraße / Neusser Straße in Bedburg-
a) Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
a) Empfehlung zur erneuten Offenlage des Planes ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 4. Änderung
-Gebiet Ecke Wiesenstraße / Neusser Straße in Bedburg-
a) Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
a) Empfehlung zur erneuten Offenlage des Planes ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 4. Änderung
-Gebiet Ecke Wiesenstraße / Neusser Straße in Bedburg-
a) Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
a) Empfehlung zur erneuten Offenlage des Planes ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 4. Änderung
-Gebiet Ecke Wiesenstraße / Neusser Straße in Bedburg-
a) Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
a) Empfehlung zur erneuten Offenlage des Planes )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP719/2008 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 61 26 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 29.01.2008 Betreff: Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 4. Änderung -Gebiet Ecke Wiesenstraße / Neusser Straße in Bedburga) Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses a) Empfehlung zur erneuten Offenlage des Planes Beschlussvorschlag: zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg , 4. Änderung gem. § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) neu zu fassen. Wesentliches Planungsziel ist gem. beigefügtem Planentwurf die o weiterhin die Ausweisung eines Mischgebietes (MI) gem. § 6 der Baunutzungsverordnung o der Wegfall einer öffentlichen Verkehrsfläche o die bedarfsorientierte Änderung der überbaubaren Flächen unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung in Anpassung an den Planentwurf vom 02.07.1996 o die Festsetzung von Ausgleichsflächen zu b) Ferner empfiehlt der Ausschuss dem Rat, auf dieser Plangrundlage den Beschluss zur Offenlage des Planes gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 durchzuführen und die Planung auf die Dauer eines Monats nebst Begründung öffentlich auszugelen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 12.09/24.10.2006 die Aufstellung eines Rahmenplanes mit vorgeschaltetem städtebaulichen Realisierungswettbewerb für das Stadtzentrum von Bedburg beschlossen. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 22.05.2007 den vorläufigen Plangeltungsbereich definiert und den Rahmen für die Aufgabenstellung gesetzt. Ziel dieses Rahmenplanes ist 1. Stärkung des Einzelhandels durch nachhaltige Sicherung des Versorgungsstandortes im zentralen Bereich von Bedburg, Ergänzung der Angebote und Stärkung des Profils 2. Punktuelle Entwicklung und Umgestaltung der Verkehrsführung von der oberen Lindenstraße bis zum Kölner Platz unter Einbeziehung der sich hieran anschließenden Untersuchungsbereiche Bahnübergang Lindenstraße, Gartenstraße, Schloß und Marktplatz 3. Städtebauliche Umgestaltung verschiedener Quartiere und damit die Inszenierung und Vernetzung von Platzfolgen: Eckbereich Bahnstraße/Lindenstraße, Eckbereich Lindenstraße/Gartenstraße, Toom-Markt mit Parkplatz, Ausbau des hervorgehobenen kulturellen Bereiches Schloß mit Parkanlagen, Marktplatz mit Fläche Krankenhaus Bedburg 4. Ergänzung und Anreicherung des Stadtzentrums mit dem Schwerpunkt Kultur insbesondere unter Einbeziehung von Schloß Bedburg und dem alten Rathaus an der Friedrich-Wilhelm-Straße 5. Attraktivitätssteigerung der Innenstadtbereiche und damit Erhöhung der Nutzungsvielfalt des öffentlichen Raumes als Erlebnisraum sowie eine Steigerung der wirtschaftlichen Funktionen Am 08.12.2007 hat im Sitzungssaal des Rathauses in Bedburg die Auftaktveranstaltung für den 1. Bürgerworkshop für die weitere Ausarbeitung der Aufgabenstellung zur Vorbereitung des städetbaulichen Realisierungswettbewerbes „Rahmenplan Bedburg“ unter Teilnahme des Vorstandes des Werbekreises Bedburg sowie Vertretern aus Politik und Verwaltung stattgefunden. Ein „Positionspapier Bedburg Zentrum“ wurde vorgestellt. Als Ergebnis aus dieser Auftaktveranstaltung wurde u.a. mitgenommen, dass die Stadt Bedburg die Bebauungspläne im Stadtgebiet auf ihre Wirkung auf die Innenstadt hin und damit auf die Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche untersucht. Entsprechend des Gesetzes zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm – Lepro) in der Fassung vom 19.06.2007) dürfen Kerngebiete sowie Sondergebiete für Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung - BauNVO - (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe) nur in zentralen Versorgungsbereichen ausgewiesen werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung die Großflächigkeit von Einzelhandelsbetrieben ab einer Größe von 800 m² Verkaufsfläche angenommen. Einzelhandelsbetriebe unter 800 m² Verkaufsfläche sind daher nicht als großflächig anzusehen. Beschlussvorlage WP7-19/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Der Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg in der Fassung seiner 4. Änderung (letzter Bearbeitungsstand 12/1997) für den Bereich Ecke Wiesenstraße / Neusser Straße wurde bedarfsorientiert zu einem Planstadium geführt, welches seinerzeit die Möglichkeit der Erteilung von Baugenehmigungen im Planungsbereich ermöglicht hat. Eine Weiterführung bis hin zur Rechtskraft ist nicht erfolgt. Sowohl der Ursprungsplan aus dem Jahre 1984 als auch die eingeleitete 4. Änderung weisen für den Planungsbereich ein Mischgebiet aus. Wie bereits ausgeführt, dürfen Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe nach den neuesten Entwicklungen – vorgegeben durch den Gesetzgeber- nur in zentralen Versorgungsbereichen ausgewiesen werden (Kerngebiete sowie Sondergebiete für Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung - BauNVO). Nach einer Voreinschätzung, die der Verwaltung vorliegt, kann der Bereich an der Ecke Wiesenstraße / Neusser Straße künftig nicht als zentraler Versorgungsbereich gesehen werden. Eine Ausweisung eines Kerngebiets oder eines Sondergebiets gem. § 11 Abs. 3 der BauNVO kommt daher nach derzeitiger Einschätzung auch nicht in Betracht. Da die Planungen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg jedoch nicht zur Rechtskraft geführt und bedarfsorientiert bis hin zur Erteilung möglicher Baugenehmigungen abgewickelt wurden, könnte hier ein rechtsfreier Raum entstehen, der es ermöglicht, ggfls. auch in einem ausgewiesenen Mischgebiet mit einem Planungsrecht älteren Datums - großflächigen Einzelhandel zuzulassen bzw. Genehmigungen nicht grundsätzlich auszuschließen. Mit Schreiben vom 11.01.2008 bittet der Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Bauordnungsamt, um Stellungnahme der Stadt Bedburg zur Bauvoranfrage für die Erweiterung des vorh. Einzelhandelsbetriebes von 772 m² auf 800 m² Verkaufsfläche, die Vergrößerung des Lagers auf 541m² sowie den Anbau eines Pfandraumes, mit dem Hinweis darauf, dass u.a. die angesprochene 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg nach dortiger Auffassung keine Relevanz mehr hat. Darüber hinaus bittet das Bauordnungsamt um Stellungnahme zu einer weiteren Bauvoranfrage am identischen Standort mit einer Verkaufsfläche von insgesamt 948 m²; wodurch letztendlich die Großflächigkeit erreicht und der Schwellenwert überschritten wird. Gegen die geringfügige Erweiterung der Verkaufsfläche von 772 m² auf 800 m² Verkaufsfläche nebst Lagererweiterung bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken. Die Erweiterung auf 948 m² und damit auch die Großflächigkeit wird im Hinnlick auf die eingeleiteten Planungen (Rahmenplan Bedburg mit der Stärkung des zentralen Bereiches von Bedburg, insbesondere dem Einzelhandel) als äußerst kritisch betrachtet. Darüber hinaus sind die gesetzlichen Vorgaben (LePro) wegweisend für die Entwicklungen der Innenstädte und von besonderer Bedeutung. Die Verwaltung hat daher das ursprüngliche Plankonzept für den Änderungsbereich wieder aufgenommen und schlägt vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg neu zu fassen und auf dieser Grundlage die erneute öffentliche Auslegung des Planes vorzunehmen. Hierdurch wird dem Antragsteller die geringfügige Erweiterung der Verkaufs- und Lagerflächen ermöglicht und gleichzeitig der großflächige Einzelhandel in dem von der Rechtsprechung festgelegten oberen Schwellenwert – bis zur Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes für Bedburg – unterbunden. Es ist vorgesehen, das Verfahren unmittelbar nach der Fassung des Aufstellungsbeschlusses einzuleiten. Beschlussvorlage WP7-19/2008 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x (Planungskosten) Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 22.01.2008 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Leveringhaus) Bearbeiter Fachbereichsleiter Kenntnis genommen: ----------------------------------(Koerdt) Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-19/2008 Seite 4