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Sitzungsvorlage (Benennung einer/eines sachkundigen Einwohnerin/Einwohners für den Bürgerausschuss)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
21.11.14, 13:16
Aktualisiert
05.12.14, 17:05
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 13.11.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 486/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 04.12.2014 TOP Ergebnisse Einstimmig, Enthaltungen: 0 Benennung einer/eines sachkundigen Einwohnerin/Einwohners für den Bürgerausschuss Anlg.: ./. I 30 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich benennt auf Empfehlung des Integrationsrates Frau Iryna Schumacher als sachkundige Einwohnerin für den Bürgerausschuss. Begründung: Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) legt in § 58 Abs. 4 fest, dass den Fachausschüssen des Rates volljährige sachkundige Einwohner angehören können, die vom Rat in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind die sogenannten Pflichtausschüsse. Nach § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Jülich (zuvor aufgrund der Ratsbeschlüsse vom 14.07.2010 und 09.12.2010) schlägt der Integrationsrat dem Rat für alle zulässigen Ausschüsse je eine Person zur Wahl als sachkundige/-r Einwohner/-in vor. Hiervon hat der Integrationsrat bereits in der Sitzung des Rates vom 30.10.2014 - mit Ausnahme des Bürgerausschusses - für alle übrigen Fachausschüsse Gebrauch gemacht. Frau Iryna Schumacher wurde vom Integrationsrat in seiner Sitzung vom 05.11.2014 nunmehr für den Bürgerausschuss vorgeschlagen. Die Wahl sachkundiger Einwohner erfolgt in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW. Bei der Wahl der sachkundigen Einwohner zu weiteren Ausschussmitgliedern handelt es sich um eine Erweiterung des einheitlichen Wahlvorschlages, der in der Sitzung des Rates am 25.06.2014 einstimmig gefasst worden ist. Für die Erweiterung ist ebenfalls wieder ein einstimmiger Beschluss des Rates erforderlich. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die sachkundigen Einwohner mit ihrer Wahl Mitglieder des betreffenden Ausschusses werden. Als Ausschussmitglieder haben sie das Recht, an allen Beratungen des Ausschusses, sei es in öffentlicher, sei es in nichtöffentlicher Sitzung, teilzunehmen. Lediglich die Ausübung des Stimmrechts ist ihnen verwehrt. Die sachkundigen Einwohner werden bei der Zusammensetzung und bei der Berechnungen der Beschlussfähigkeit des Ausschusses nicht mitgezählt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 486/2014 x nein nein Seite 2