Daten
Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
21.11.14, 13:16
Aktualisiert
05.12.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 13.11.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 486/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
04.12.2014
TOP
Ergebnisse
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Benennung einer/eines sachkundigen Einwohnerin/Einwohners für den Bürgerausschuss
Anlg.: ./.
I
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich benennt auf Empfehlung des Integrationsrates Frau Iryna Schumacher als
sachkundige Einwohnerin für den Bürgerausschuss.
Begründung:
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) legt in § 58 Abs. 4 fest, dass
den Fachausschüssen des Rates volljährige sachkundige Einwohner angehören können, die vom Rat
in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind. Ausgenommen von dieser
Regelung sind die sogenannten Pflichtausschüsse.
Nach § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Jülich (zuvor aufgrund der Ratsbeschlüsse vom
14.07.2010 und 09.12.2010) schlägt der Integrationsrat dem Rat für alle zulässigen Ausschüsse je
eine Person zur Wahl als sachkundige/-r Einwohner/-in vor. Hiervon hat der Integrationsrat bereits
in der Sitzung des Rates vom 30.10.2014 - mit Ausnahme des Bürgerausschusses - für alle übrigen
Fachausschüsse Gebrauch gemacht. Frau Iryna Schumacher wurde vom Integrationsrat in seiner
Sitzung vom 05.11.2014 nunmehr für den Bürgerausschuss vorgeschlagen.
Die Wahl sachkundiger Einwohner erfolgt in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO
NRW. Bei der Wahl der sachkundigen Einwohner zu weiteren Ausschussmitgliedern handelt es sich
um eine Erweiterung des einheitlichen Wahlvorschlages, der in der Sitzung des Rates am
25.06.2014 einstimmig gefasst worden ist. Für die Erweiterung ist ebenfalls wieder ein einstimmiger Beschluss des Rates erforderlich.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die sachkundigen Einwohner mit ihrer Wahl Mitglieder
des betreffenden Ausschusses werden. Als Ausschussmitglieder haben sie das Recht, an allen Beratungen des Ausschusses, sei es in öffentlicher, sei es in nichtöffentlicher Sitzung, teilzunehmen.
Lediglich die Ausübung des Stimmrechts ist ihnen verwehrt. Die sachkundigen Einwohner werden
bei der Zusammensetzung und bei der Berechnungen der Beschlussfähigkeit des Ausschusses nicht
mitgezählt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 486/2014
x
nein
nein
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