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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 15, E. - Ahrem, Gennerstraße Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
04.11.15, 10:24
Aktualisiert
11.11.15, 18:43
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 15, E. - Ahrem, Gennerstraße
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 15, E. - Ahrem, Gennerstraße
Aufstellungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 523/2015 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 22.10.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 04.11.2015 Datum Freigabe -100- gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Termin 10.11.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 01.12.2015 Rat 15.12.2015 Betrifft: Bemerkungen vorberatend beschließend Flächennutzungsplanänderung Nr. 15, E. - Ahrem, Gennerstraße Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet eine Flächennutzungsplanänderung aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 15, Erftstadt-Ahrem, Gennerstraße. Begründung: Mit der Einleitung der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 15, E. – Ahrem, Gennerstraße, soll die planungsrechtliche Voraussetzung für den im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 180, E. – Ahrem, Gennerstraße geschaffen werden. Die städtebauliche Planung verfolgt das Ziel, im südlichen Ortseingangsbereich von Ahrem die planerischen Voraussetzungen für die Errichtung einer Rettungswache und einer bauliche Abrundung des Ortseingangsbereiches zu schaffen. Bezüglich der weiteren Begründung wird auf die V 504 / 2015 (Beschluss über die Aufstellung Bebauungsplan Nr. 180, E. – Ahrem, Gennerstraße) verwiesen. In Vertretung (Hallstein) -2-