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Beschlussvorlage (Beschluss über die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 und Entlastung des Bürgermeisters )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beschluss über die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 und Entlastung des Bürgermeisters ) Beschlussvorlage (Beschluss über die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 und Entlastung des Bürgermeisters ) Beschlussvorlage (Beschluss über die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 und Entlastung des Bürgermeisters )

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-442/2004 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 21.09.2004 Betreff: Beschluss über die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 und Entlastung des Bürgermeisters Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die vom Rechnungsprüfungsausschuss am 08. Juli 2004 geprüfte Jahresrechnung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2003. Gleichzeitig erteilen die Ratsmitglieder auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Bedburg dem Bürgermeister gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Am 04. Juni 2004 wurde die Jahresrechnung der Stadt Bedburg mit Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2003 vom Ersten Beigeordneten und Kämmerer auf- und festgestellt. Eine Ausfertigung der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht wurde in der Sitzung des Rates am 06. Juli 2004 zugeleitet. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte die Jahresrechnung am 08. Juli 2004. Gemäß § 101 Abs. 3 GO NRW ist das Ergebnis der Prüfung in einem Schlussbericht zusammenzufassen und in einen allgemeinen und einen gesonderten Berichtsband zu gliedern. Angelegenheiten, die der vertraulichen Behandlung bedürfen, sind in dem gesonderten Berichtsband darzustellen. Welche Berichtsteile vertraulich zu behandeln sind, entscheidet der Rechnungsprüfungsausschuss. In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 08.07.2004 wurde gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW als Schlussbericht festgehalten, dass 1. der Haushaltsplan 2003 eingehalten wurde, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge überwiegend sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben im wesentlichen nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde, 4. die Vorschriften über Verwaltung und Nachweis des Vermögens und der Schulden eingehalten wurden. Der Rechenschaftsbericht wird Teil des allgemeinen Berichtsbandes. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass der Rechnungsprüfungsausschuss zukünftig frühestens vier Wochen nach Vorlage der Jahresrechnung tagt. Die Fraktionen bestimmen vorab, welche Vorgänge in der Sitzung einer Prüfung unterzogen werden. Da vom Rechnungsprüfungsausschuss keine Berichtsteile für vertraulich erklärt wurden, werden die Prüfungsergebnisse lediglich im allgemeinen Berichtsband zusammengefaßt. Die Einwohner oder Abgabepflichtigen sind zur Einsichtnahme in den allgemeinen Berichtsband berechtigt. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen. Der Rat beschließt über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Bürgermeisters. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfahl dem Rat der Stadt Bedburg einstimmig, a) die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 zu beschließen, b) dem Bürgermeister die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen. 50181 Bedburg, den STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Allg. Vertreter und Erster Beigeordneter