Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-442/2004
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
21.09.2004
Betreff:
Beschluss über die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 und Entlastung des
Bürgermeisters
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die vom Rechnungsprüfungsausschuss am 08. Juli 2004
geprüfte Jahresrechnung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2003. Gleichzeitig erteilen die
Ratsmitglieder auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Bedburg dem
Bürgermeister gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Am 04. Juni 2004 wurde die Jahresrechnung der Stadt Bedburg mit Rechenschaftsbericht für das
Haushaltsjahr 2003 vom Ersten Beigeordneten und Kämmerer auf- und festgestellt. Eine
Ausfertigung der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht wurde in der Sitzung des Rates am
06. Juli 2004 zugeleitet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte die Jahresrechnung am 08. Juli 2004.
Gemäß § 101 Abs. 3 GO NRW ist das Ergebnis der Prüfung in einem Schlussbericht
zusammenzufassen und in einen allgemeinen und einen gesonderten Berichtsband zu gliedern.
Angelegenheiten, die der vertraulichen Behandlung bedürfen, sind in dem gesonderten
Berichtsband darzustellen. Welche Berichtsteile vertraulich zu behandeln sind, entscheidet der
Rechnungsprüfungsausschuss.
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 08.07.2004 wurde gemäß § 101 Abs. 1
GO NRW als Schlussbericht festgehalten, dass
1. der Haushaltsplan 2003 eingehalten wurde,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge überwiegend sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig
begründet und belegt sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben im wesentlichen nach den geltenden Vorschriften
verfahren wurde,
4. die Vorschriften über Verwaltung und Nachweis des Vermögens und der Schulden
eingehalten wurden.
Der Rechenschaftsbericht wird Teil des allgemeinen Berichtsbandes.
Darüber hinaus wurde beschlossen, dass der Rechnungsprüfungsausschuss zukünftig frühestens
vier Wochen nach Vorlage der Jahresrechnung tagt. Die Fraktionen bestimmen vorab, welche
Vorgänge in der Sitzung einer Prüfung unterzogen werden.
Da vom Rechnungsprüfungsausschuss keine Berichtsteile für vertraulich erklärt wurden,
werden die Prüfungsergebnisse lediglich im allgemeinen Berichtsband zusammengefaßt.
Die Einwohner oder Abgabepflichtigen sind zur Einsichtnahme in den allgemeinen Berichtsband
berechtigt. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.
Der Rat beschließt über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung
bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Die
Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Bürgermeisters.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfahl dem Rat der Stadt Bedburg einstimmig,
a) die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 zu beschließen,
b) dem Bürgermeister die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
50181 Bedburg, den
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Allg. Vertreter und
Erster Beigeordneter