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Mitteilung (Verwendung der Sportpauschale hier: Erneuerung des Ballfangzaunes am Sportplatz Winden)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,0 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Mitteilung (Verwendung der Sportpauschale
hier: Erneuerung des Ballfangzaunes am Sportplatz Winden)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 17.08.2007 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Sportausschuss 05.09.2007 Verwendung der Sportpauschale hier: Erneuerung des Ballfangzaunes am Sportplatz Winden Seitens des V.f.V.u.J. Winden war der Antrag gestellt worden, die Erneuerung der Zaunanlage aus Mitteln der Sportpauschale zu bezuschussen. Diesem Antrag wurde stattgegeben. Bei Überprüfung der Anlage wurde nunmehr festgestellt, dass auch der Ballfangzaun in einem sehr schlechten Zustand ist. Von den insgesamt 11 Pfosten sind mindestens 5 so stark angerostet, dass in kürzester Zeit eine Unfallgefahr gegeben sein wird. Teilweise haben die Pfosten keinen Halt mehr, da sie vollständig weggerostet sind. Eine Erneuerung ist dringend erforderlich. Zwischenzeitlich wurden vom Bauamt mehrere Vergleichsangebote eingeholt. Billigstbieter ist die Firma Kuchenbuch. Im unteren Bereich soll bis auf die Höhe von 2,50 m auf 25 m Breite ein Adronit-Gitterzaun errichtet werden. Darüber wird auf die Gesamthöhe von 6 m ein Ballfangnetz angebracht. Diese Bauweise wurde auch bereits bei dem gegenüberliegenden Tor angewandt und hat sich bewährt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 7.660,86 €. Dieser Betrag ist nach Ziffer 2 der „Richtlinien über die Verwendung der Mittel aus der vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale in der vom Rat der Gemeinde Kreuzau am 15. Februar 2005 beschlossenen Fassung“ zu 100% aus der dieser Sportpauschale zu finanzieren. Die Durchführung der Maßnahme ist unabweisbar, da -wie bereits oben dargestellt- eine Unfallgefahr nicht ausgeschlossen werden kann. Eine Reparatur der vorhandenen Zaunanlage ist nicht wirtschaftlich, da aufgrund des Alters in kürzester Zeit mit weiteren Schäden zu rechnen ist. Die Ausführung wird in Abstimmung mit der Maßnahme des Vereins erfolgen. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ramm -