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Antrag (Antrag bzgl. Nutzung des "Allianz-Gebäudes" in E.-Erp)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
28.08.15, 08:31
Aktualisiert
15.10.15, 15:04
Antrag (Antrag bzgl. Nutzung des "Allianz-Gebäudes" in E.-Erp) Antrag (Antrag bzgl. Nutzung des "Allianz-Gebäudes" in E.-Erp)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 280/2015 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 09.06.2015 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 10.08.2015 BM Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 09.09.2015 beschließend Betriebsausschuss Immobilien 18.11.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Nutzung des "Allianz-Gebäudes" in E.-Erp Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Das Gebäude wird bereits seit mehreren Jahren nicht mehr genutzt. Dementsprechend ist in den vergangenen Jahren auch nicht in die Unterhaltung der Gebäude investiert worden. Für die Unterhaltung der Gebäude und die Gefahrenabwehr ist der Eigentümer zuständig. Aufgrund des Erscheinungsbildes der Gebäude und anhand der Eindrücke, die bei verschiedenen Ortsbesichtigungen gewonnen werden konnten, sind offenkundig keine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich. 2007 wurde dem Eigentümer durch die Stadt ein Kaufangebot für die Liegenschaft unterbreitet. Kalkulationsgrundlage für das Angebot war, die bestehenden Gebäude zu großen Teilen zu beseitigen und das Gelände einer Wohnbebauung zuzuführen Dabei wurde berücksichtigt, dass aus Gründen des Gewässer- und Landschaftsschutzes große Teile des Geländes nicht bebaut werden können. Der Eigentümer hat dieses Angebot nicht akzeptiert. Aufgrund der Vermarktungsaktivitäten der jetzigen Eigentümerin erhalte ich in unregelmäßigen Abständen Anfragen von potentiellen Erwerbern für dieses Grundstück. Dem Eigentümer und auch den möglichen Käufern habe ich grundsätzlich angeboten, über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf Teilen des Grundstücks eine andere Nutzung, z.B. in Form einer Wohnbebauung, zu ermöglichen. In Vertretung (Hallstein) -2-