Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-5/2004
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
12.10.2004
Betreff:
Einführung und
Bürgermeisters
Verpflichtung
der
ehrenamtlichen
Stellvertreter/innen
des
Beschlussvorschlag:
Bürgermeister Koerdt führt seine(n) 1. Stellvertreter(in) ____________ sowie seine(n) 2.
Stellvertreter(in) ____________ in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Stellvertreter/innen des Bürgermeisters werden vom Bürgermeister in feierlicher Form
eingeführt und verpflichtet (§ 67 Abs. 3 GO NW).
Auf die Fertigung einer Niederschrift über die Verpflichtung kann an dieser Stelle
verzichtet werden, da die ehrenamtlichen Bürgermeister als Ratsmitglieder bereits unter
Tagesordnungspunkt 4 eine Niederschrift über ihre Verpflichtung unterzeichnet haben.
Eine gesonderte Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Bürgermeister wird an
dieser Stelle vorgenommen, um deren herausgehobene Bedeutung – sie vertreten und
unterstützen den Bürgermeister erheblich bei der Repräsentation – zu unterstreichen.
50181 Bedburg, den 1. Oktober 2004
----------------------------------Koehl
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Stv. Leiter Ratsbüro
Leiterin Ratsbüro
Bürgermeister