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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung an verschiedenen Standorten innerhalb des Stadtgebietes)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
110 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
29.10.15, 15:04
Aktualisiert
29.10.15, 15:04
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung an verschiedenen Standorten innerhalb des Stadtgebietes) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung an verschiedenen Standorten innerhalb des Stadtgebietes) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung an verschiedenen Standorten innerhalb des Stadtgebietes)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 487/2015 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 07.10.2015 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 23.10.2015 Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 10.11.2015 Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung an verschiedenen Standorten innerhalb des Stadtgebietes Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: ca. 3.400,00 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Eigenbetrieb Straßen 3110031 (Baumpflege) Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung einer Eiche (Quercus robur) im Schlosspark Gracht, eines Trompetenbaumes (Catalpa bignonioides) in der Bonner Straße in Lechenich, einer Linde (Tilia cordata) am Lechenicher Stadtweiher (Auf dem Graben), zweier Trauereschen (Fraxinus exelsior `Pendula`) auf dem Lechenicher Friedhof sowie einer Robinie (Robinia pseudoacacia) in der Nikolausstraße in Gymnich wird laut § 6 Abs. (1) c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: An drei städtischen, geschützten Bäumen liegen umfangreiche Schäden vor, die eine nähere Untersuchung erfordert haben. Da es sich zudem um sehr prägende Bäume in jeweils stark frequentierten Bereichen mit einer hohen Sicherheitserwartung handelt, ist das Sachverständigenbüro Reinartz & Schlag (Dipl.-Biologen) aus Köln, welches u.a. auch den sog. „Anne-Frank-Baum“ in Amsterdam untersucht hat, mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens beauftragt worden. Die Untersuchung ergab, dass alle drei Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit zu fällen sind. 1. Eiche (Quercus robur) im Schlosspark Gracht/ Erftstadt-Liblar Die betreffende Eiche im Schlosspark steht innerhalb einer Baumgruppe und weist einen starken Schrägstand in Richtung des benachbarten Spielplatzes auf. Zur Kronenentlastung ist vor einigen Monaten eine fachgerechte Kroneneinkürzung ausgeführt worden. Allerdings liegt im Bereich einer alten Astungswunde eine ausgedehnte Holzfäule im Stamminneren vor. Auf dem abgestorbenen Holzkörper sowie am Stammfuß sind Fruchtkörper der sog. „Ochsenzunge“ (Schadpilz) ausgewachsen. Es ist daher davon auszugehen, dass sich der Pilzbefall in Stamm, Stammfuß und Wurzelstock ausgedehnt hat. 2. Trompetenbaum (Catalpa bignonioides) in der Bonner Straße/ Erftstadt-Lechenich In der Bonner Straße steht in Höhe der Kindertagesstätte „Die Erftstadt-Minis“ (gegenüber der ESSO-Tankstelle) ein weit ausladender Trompetenbaum. Aufgrund vorliegender Schäden ist der Baum 2014 stark eingekürzt worden. Zudem erfolgte der Einbau eines Kronensicherungssystems. Es handelt sich um einen sehr vitalen Baum, der nach der durchgeführten Einkürzung wieder sehr stark ausgetrieben ist. Durch die ausladenden Stämmlinge, welche isoliert voneinander stehen, ist der Kronenaufbau jedoch statisch als sehr ungünstig anzusehen. Hinzu kommt, dass massive Schäden im Bereich des Stammfußes vorliegen. Neben dem Befall eines Schadpilzes (Flacher Lackporling) ist eine Vergabelung zwischen zwei Stämmlingen eingerissen. Gem. des Gutachtens zeigt sich hierdurch, dass sich der Befall mit dem Schadpilz in der Endphase befindet und der Baum nicht mehr in der Lage ist, die Schäden einzugrenzen bzw. durch Zuwachs zu kompensieren. 3. Linde (Tilia cordata) am Stadtweiher (Auf dem Graben)/ Erftstadt-Lechenich Eine der entlang des Lechenicher Stadtweihers stehenden Linden, welche sich im Kronen- und Stammbereich normal entwickelt und unauffällig zeigt, weist größere Schäden am Stammfuß auf. Die vorliegenden Fäuleschäden haben sich im Stock- und Wurzelbereich stark ausgedehnt. Vom Baum gebildetes Wundgewebe, welches zur Eingrenzung des Schadens entwickelt worden ist, ist z.T. abgestorben und gerissen. Es liegt zudem ein Befall mit dem bei Linden problematischen Brandkrustenpilz vor, so dass zur Herstellung der Verkehrssicherheit eine Beseitigung des Baumes notwendig ist. Weiterhin ist die Fällung von drei geschützten Bäumen in verschiedenen Anlagen erforderlich, die nicht (wie die drei zuvor beschriebenen Bäume) durch den Gutachter untersucht worden sind. 4. Trauereschen (Fraxinus exelsior `Pendula`) auf dem Friedhof in Erftstadt-Lechenich Südlich der Trauerhalle ist der neue vom alten Friedhofsteil durch eine Klinkermauer abgegrenzt. Innerhalb dieser Mauer befinden sich für Friedhofsbesucher zwei Durchgangsbereiche, in denen jeweils eine Traueresche steht. Da an beiden Bäumen große Schädigungen vorliegen, ist im vergangenen Jahr eine fachgerechte Kroneneinkürzung durchgeführt worden. Beide Bäume weisen jedoch eine geringe Vitalität auf und sind als stark abgängig anzusehen. Der vorliegende Pilzbefall deutet zudem auf eine eingeschränkte Bruchsicherheit hin. 5. Robinie in der Nikolausstraße/ Erftstadt-Gymnich In der Ausschusssitzung am 15.09.2015 ist einstimmig beschlossen worden, dass der von den Bewohnern der Nikolausstraße angeregten Fällung der dortigen Straßenbäume nicht stattgegeben werden kann. Von der Fachabteilung wurde hierzu eine entsprechende Stellungnahme angerfertigt -2- worden, aus der hervorging, dass einige der Bäume aufgrund vorhandener Schäden in den nächsten Jahren entfernt werden müssen. Zwischenzeitlich sind innerhalb der Nikolausstraße baumpflegerische Maßnahmen durchgeführt worden. In diesem Zusammenhang sind an der vor der Hausnummer 21 stehenden Robinie (einer der in der Stellungnahme erwähnten, geschädigten Bäume) leichte Bodenrisse im Baumumfeld erkennbar gewesen, die auf Schädigungen im Wurzelbereich und somit auf eine eingeschränkte Standsicherheit hindeuten. Als sofortige Sicherungsmaßnahme erfolgte eine Einkürzung der Baumkrone. Aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen ist es zwingend erforderlich, dass eine Fällung des Baumes veranlasst wird. In Vertretung (Hallstein) -3-