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Sitzungsvorlage (öff. Niederschrift 6-11-2014)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
77 kB
Datum
29.01.2015
Erstellt
19.01.15, 17:05
Aktualisiert
19.01.15, 17:05

Inhalt der Datei

Niederschrift über die 3. Sitzung des Planungs-, Umwelt- Bauausschussesam 06.11.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses An der Sitzung nehmen folgende Ausschussmitglieder teil: Frey, Heinrich, Klems, Christian, Emunds, Marco Maria, Esser-Faber, Margarete, Gruben, Martina, Gussen, Erich, Hüvelmann, Peter, Laufs, Jürgen, Lohn, Helmut, Schiffer, Wolfgang, Schmitz, Hans-Peter, Gundelach, Klaus, Heinen, Ralf, Hildebrand, Thomas, Hintzen, Ulrich, Pallaß, Ralph, Ritz, Franz, Steufmehl, Wolfgang, Strauß, Detlef, Tauber, Roland, Wilhelm, Maria-Magdalena, Ehlert, Jannik, Marsiat, Irmtraud, Anhalt, Wolfgang, Dr. Baumgarten, Lutz, Hoven, Matthias, Kieven, Helmuth, Schmitz, Veronika, Viehöfer-Emde, Hildegard, Ausschussvorsitzender abwesend 1. stellv. Ausschussvorsitzender Ratsmitglied abwesend Ratsmitglied abwesend Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied abwesend Ratsmitglied Sachkundiger Bürger Sachkundiger Bürger Sachkundiger Bürger abwesend Sachkundiger Bürger Sachkundiger Bürger Sachkundiger Bürger Sachkundiger Bürger Sachkundiger Bürger Sachkundiger Bürger abwesend Sachkundige Bürgerin Sachkundiger Einwohner Sachkundige Einwohnerin Ratsmitglied (Vertreter) Ratsmitglied (Vertreter) Ratsmitglied (Vertreter) Ratsmitglied (Vertreter) Ratsmitglied (Vertreterin) Sachkundige Bürgerin (Vertreterin) Von der Verwaltung nehmen an der Sitzung teil: Beigeordneter Schulz als Vertreter des Bürgermeisters Herr Ervens Herr Großmann bis TOP 5 Herr Helgers Herr Mülheims bis TOP 10 Herr Pinell bis TOP 5 Herr Rehers bis TOP 3 Herr Sistemich Frau Vogel ab TOP 3 -2Frau Lehmkuhl als Schriftführerin Als Gäste sind anwesend: Herr Eichhorn, Fa. Eichhorn zu TOP 1 Herr Keirath, Fa. Eichhorn zu TOP 1 Herr Weidlich, Fa. Eichhorn zu TOP 1 Herr Mussehl, HBB zu TOP 2 Herr Siegfried, Architektenbüro Chapman Taylor zu TOP 2 Herr Hambloch, IPH zu TOP 2 Herr Jagdfeld, DVI zu TOP 2 Herr Luckei, DVI zu TOP 2 Der Vorsitzende eröffnet gegen 18:00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung fristgerecht zugegangen und der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss beschlussfähig ist. Änderungen der Tagesordnung ergeben sich nicht. Die Tagesordnung stellt sich unter Berücksichtigung evtl. Erweiterungen und Absetzungen wie folgt dar: Tagesordnung: A. A. Öffentlicher Teil 1. 2. 3. 4. 4.1 5. 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 5.8 6. 7. Vorhaben Erweiterung Firma Eichhorn, Kirchberg Bebauung Walramplatz Unterbringung der Flüchtlinge in Jülich Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 1.10.2014 Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift vom 01.10.2014 öff. Teil Mitteilungen des Bürgermeisters Änderung der Geschäftsordnung des Rates hier: Ergebnisprotokoll Radwegebenutzungspflicht - Überprüfung der städtischen Radwege Ortsbesichtigung Trommelwäldchen mit dem Förster Lichtsignalanlage Königshäuschen Spielende Kinder auf der Straße "Hasenpfad" in Koslar Fällung von verschiedenen Bäumen im Stadtgebiet Zuschuss Klimaschutzmanager Bericht über die Durchführung der Beschlüsse Anfragen Anträge 8. Leichenhalle Kirchberg - Bericht der Verwaltung Änderung des Haltestellennamens "Rurbrücke" hier: Antrag Nr. 27/2014 (B90/Die Grünen) Endausbau Baugebiet "Holunderweg" in Jülich Bereitstellung von Mitteln für die Errichtung von Containern zu Unterbringung von Mitarbeitern am Friedhof Haubourdinstraße Bäume und Verkehrssicherungspflicht 9. 10. 11. 12. -313. 14. Wirtschaftswege Verschiedenes B. Nichtöffentlicher Teil Beginn der öffentlichen Sitzung: 18:00 Uhr A. A. Öffentlicher Teil 1. Vorhaben Erweiterung Firma Eichhorn, Kirchberg (Vorlagen-Nr.383/2014) Eingangs der Sitzung begrüßt der Ausschussvorsitzende die zahlreich zu diesem Tagesordnungspunkt erschienenen Bürger und die Vertreter der Firma Eichhorn. Nach ausführlichem Vortrag und Beantwortung von seitens der Bürger und des Ausschusses gestellter Fragen, erklärt sich Herr Eichhorn zu einem nochmaligen Gespräch über das Vorhaben bereit. Die Präsentation der Firma Eichhorn ist dem Protokoll beigefügt. In der kommenden Sitzung soll die Beschlussfassung erfolgen. Beschluss: Ohne Abstimmung entfällt 2. Bebauung Walramplatz (Vorlagen-Nr.419/2014) Die drei Bewerber stellen ihre Entwürfe und Konzepte vor. Es handelt sich um 1.HBB hanseatische Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, 20457 Hamburg 2.IPH Handelsimmobilien GmbH, 50968 Köln 3.DVI Deutsche Verwaltungsgesellschaft für Immobilien mbH, 52351 Düren Die Präsentationen sind dem Protokoll beigefügt. Weitere Beratung soll in den Fraktionen erfolgen. Beschluss: Ohne Abstimmung Entfällt -43. Unterbringung der Flüchtlinge in Jülich (Vorlagen-Nr.417/2014) Beigeordneter Schulz erklärt, dass die gewünschten Erläuterungen zu Grundstücken bis zum Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt werden sollen. Die Beschlussfassung wird an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Beschlussentwurf: Ohne Abstimmung 1. Die Verwaltung wird beauftragt neue Unterkünfte für Flüchtlinge zu schaffen. In erster Linie ist dazu der Standort Mersch, Am Nösserkamp 3 zu prüfen und auf den Weg zu bringen. 2. Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 1.200.000,00 € werden im Vorgriff auf den Haushalt 2015 bereitgestellt. 4. Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 1.10.2014 Beschluss 4.1 Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift vom 01.10.2014 öff. Teil (Vorlagen-Nr.403/2014) Die Ausschussmitglieder, die nicht in der letzten Sitzung waren enthalten sich. Beschluss: Mehrheitlich dafür Die Niederschrift der 2 Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt. 5. Mitteilungen des Bürgermeisters 5.1 Änderung der Geschäftsordnung des Rates hier: Ergebnisprotokoll (Vorlagen-Nr.434/2014) Mitteilung: Ohne Abstimmung Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.09.2014 folgenden Beschluss gefasst: Der Rat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich wie folgt: -5§ 24 Abs. 2 „Niederschrift“ wird wie folgt geändert: Streiche: Die Niederschrift soll eine gedrängte Wiedergabe des Verhandlungsverlaufs enthalten. Setze: Die Niederschrift wird in Form eines Ergebnisprotokolls erstellt. Wortbeiträge der Ratsmitglieder können auf Antrag in die Niederschrift aufgenommen werden. Dies gilt für die Ausschüsse entsprechend. 5.2 Radwegebenutzungspflicht - Überprüfung der städtischen Radwege (Vorlagen-Nr.415/2014) StV Dr. Baumgarten regt an, die Verwaltung solle prüfen, ob Radwege auch auf Fahrbahnen abmarkiert werden können. Mitteilung: Ohne Abstimmung Durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.November 2010 (BVerwG 3 C 42.09) wurde festgestellt, dass eine Radwegebenutzungspflicht nur dann angeordnet werden darf, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko [...] erheblich übersteigt. Aufgrund dessen wurden die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) 2013 neu gefasst. Danach darf eine innerörtliche Radwegebenutzungspflicht (Verkehrszeichen 240 „gemeinsamer Fuß- u. Radweg“ oder Verkehrszeichen 241 „getrennter Fuß- u. Radweg“) nur noch bei Vorliegen schwerwiegender Gründe angeordnet werden bzw. bleiben. In das Recht der Radfahrer auf Nutzung der Fahrbahn darf also nur noch in begründeten Ausnahmefällen eingegriffen werden. Diese Neuregelung geht einher mit neuesten Forschungsergebnissen (Bundesanstalt für Straßenwesen, Universität Lund in Schweden, Forschungsprojekte in Dänemark), wonach sich zusammengefasst feststellen lässt, dass innerörtliche Radwege (selbst an Straßen, wo sie bis dato aufgrund der hohen Verkehrsdichte als notwendig angesehen wurden) die Unfallgefahr nicht senken, sondern tatsächlich erheblich erhöhen! Radwege dürfen mithin nur dann als benutzungspflichtig ausgewiesen werden, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Verkehrsablaufs tatsächlich erforderlich ist (z.B. bei Vorfahrtsstraßen mit starkem Kfz-Verkehr). Die Straßenbenutzung soll der Regelfall für den Radverkehr bilden. Zwar besteht die Möglichkeit, bei vorhandenen ausgeschilderten Radwegen die Verkehrszeichen 240/241 gegen das Verkehrszeichen 239 (Sonderweg Fußgänger) mit -6dem Zusatzzeichen 1022 (Radfahrer frei) auszutauschen. Der Radfahrer entscheidet dann selbst, ob er die Straße oder den „Radweg“ benutzen will. In diesem Fall gilt es jedoch verstärkt, die Belange der Fußgänger zu berücksichtigen (ausreichende Bürgersteigbreite o.ä.). Vor diesem Hintergrund ist die Stadt Jülich als örtliche Straßenverkehrsbehörde angehalten, im Zusammenwirken mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger und der Polizei die Beschilderung sämtlicher Radwege im Jülicher Stadtgebiet zu überprüfen und ggf. anzupassen. Ein erster Ortstermin findet in Kürze statt. Diese Umsetzungsverpflichtung wird auch durch die Gerichte eingefordert; so hat etwa das VG Aachen bereits ein entsprechendes Urteil auf Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht gegen eine Kommune gefällt. Nach Abschluss der Überprüfung erfolgt ein gesonderter Sachstandsbericht. 5.3 Ortsbesichtigung Trommelwäldchen mit dem Förster (Vorlagen-Nr.429/2014) Die Verwaltung wird einen neuen Termin mitteilen. Mitteilung: Ohne Abstimmung Leider teilte Herr Weyland, zuständiger Förster für Waldflächen der Stadt Jülich, mit, dass er am 06.11.2014 leider durch einen anderen Termin verhindert ist und daher die angekündigte Ortsbesichtigung mit dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss nicht durchführen kann. Der Termin wird in einer der nächsten Ausschusssitzungen nachgeholt. 5.4 Lichtsignalanlage Königshäuschen (Vorlagen-Nr.433/2014) Mitteilung: Ohne Abstimmung Zu den Fragen/Anregungen aus der letzten Sitzung des PUB am 28.08.2014 wurde u.a. der Landesbetrieb Straßen NRW befragt. Die Antworten hierzu lt. dessen Schreiben vom 22.09.2014 werden nachfolgend auszugsweise wiedergegeben. Bedenken wegen eines zu erwartenden längeren Rückstaus Richtung Jülich/ Anregung einer provisorischen Lichtsignalanlage (LSA): Bezüglich der zu erwartenden Rückstaulängen war bereits vor Beginn der Detailplanung der neuen Lichtsignalanlage (LSA) überschlägige verkehrstechnische Berechnungen durchgeführt worden. Für die B 56 wurden eine maximale Rückstaulänge von 110 m -7sowie mittlere Wartezeiten von etwa 20 Sekunden ermittelt. Inzwischen liegt die konkrete Planung der neuen LSA vor. Für die geplanten Signalprogramme wurden gleichzeitig auch die zu erwartenden Rückstaulängen und mittleren Wartezeiten ermittelt. Demnach kann davon ausgegangen werden, dass die seinerzeit geschätzten Werte nicht überschritten werden. Eher ist noch von etwas kürzeren Rückstaulängen als auch mittleren Wartezeiten auszugehen. Grundsätzlich ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass Rückstaulängen für die Beurteilung der Qualität der künftigen Verkehrsabwicklung nicht entscheidend sind. Maßgebend sind hierfür nach dem Stand der Technik bzw. dem seitens des Bundesverkehrsministeriums bundesweit eingeführten technischen Regelwerk HBS (Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) die mittleren Wartezeiten. Für die B 56 werden auch in den Spitzenverkehrszeiten allenfalls mittlere Wartezeiten von 20 Sekunden auftreten. Das entspricht der Qualitätsstufe A gemäß HBS. Das ist die beste aller Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs in einem signalisierten Knotenpunkt. (Diese besagt, dass die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer –größer/gleich 95% der Durchfahrten ohne Halt-- ungehindert den Knotenpunkt passieren kann. Die Wartezeiten sind sehr kurz. Bei einem z.B. kompletten Neubau von Straßen sind nach den Vorgaben des Bundesverkehrsministers Knotenpunkte lediglich so herzustellen, dass die Qualitätsstufe D gewährleistet ist (Diese besagt, dass im Kraftfahrzeugverkehr ständiger Reststau vorhanden ist und lediglich größer/gleich 65% der Durchfahrten ohne Halt möglich sind. Die Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer sind beträchtlich.) Die Auswirkungen auf die mittleren Wartezeiten und Rückstaulängen durch die zur Beseitigung der Unfallhäufungsstelle geplante Lichtsignalanlage wurden unter Anwendung der aktuell gültigen verkehrstechnischen Verfahren/Methoden ermittelt. Erfahrungsgemäß weichen die späteren tatsächlichen Auswirkungen allenfalls nur unwesentlich hiervon ab. Insofern besteht keine Veranlassung, im konkreten Fall einen aufwändigen Test mit einer provisorischen LSA durchzuführen. Verlegung der Bushaltestelle Die noch abschließende(fehlende) Prüfung einer möglichen Verlegung der Bushaltestelle „Neu Bourheim“ (bei Königshäuschen/Fahrtrichtung Aldenhoven) wurde zwischenzeitlich durch einen Mitarbeiter der Deutschen Bahn/Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH (kurz „RVE“) vorgenommen mit folgendem Ergebnis: a) Verlegung der Bushaltestelle zurück in Richtung Kreisverkehr, (Fahrtrichtung Aldenhoven): Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten scheidet eine Verlegung der Bushaltestelle in Richtung Kreisverkehr, (Fahrtrichtung Aldenhoven) aus. Unabhängig von möglichen baulichen Veränderungen sind die Seitenstreifen dort nicht breit genug, um eine Bushaltestelle einzurichten. Der Bus müsste dann auf der Fahrbahn halten. Von der Polizei und dem Straßenbaulastträger wurde bereits bei der Prüfung des Wegfalls der Rechtsabbiegespur Richtung Koslar die Möglichkeit abgelehnt, dass der Bus auf der Fahrbahn hält, weil hierdurch ein potentieller Gefahrenpunkt/Unfallstelle geschaffen würde. -8Unabhängig davon, bestünde hier nicht die Möglichkeit, dass ein Fahrgast die Fahrbahn gefahrlos überqueren könnte. b) Verlegung der Bushaltestelle vor den Kreisverkehr, von Richtung Jülich kommend: Sollte die Bushaltestelle „Neu Bourheim“ von Königshäuschen vor den Kreisverkehr (also von Jülich aus kommend) verlegt werden, so müsste gleichzeitig die derzeit vor dem Kreisverkehr für die Gegenrichtung vorhandene Bushaltestelle „Neu Bourheim“ (vor der Abzweigung nach Bourheim) auch hinter den Kreisverkehr (in Fahrtrichtung Jülich) verlegt werden. Dies geht jedoch aus mehreren Gründen nicht: aufgrund des in Fahrtrichtung Jülich vorhandenen Radweges und der hierdurch beengten Fahrbahnbreite bzw. Seitenstreifen/ Grünstreifen kann dort keine neue Bushaltestelle eingerichtet werden. Zudem könnte dann der Stadtteil Bourheim von dieser Buslinie, die von Aldenhoven kommt, nicht mehr angefahren werden. Bericht Sachstand der Angelegenheit unter Berücksichtigung der Aussage des Landrates nach der Sitzung des Stadtrates am 08.10.2014 Das nach der StVO durchzuführende Anhörungsverfahren ist abgeschlossen. Die Beteiligten haben den Planungsunterlagen für die geplante Ampelanlage zugestimmt. Darüber hinaus wurden die sicherheitsrelevanten Teile der Planungsunterlagen (wie z.B. Zwischenzeiten, Phasenübergänge) von einem Büro für Planungstechnik geprüft und nicht beanstandet. Demnach muss die Ampelanlage jetzt durch die Stadt Jülich, als zuständige Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden, um den verpflichtenden Beschluss der Unfallkommission umzusetzen, um damit die Unfallhäufungsstelle kurzfristig zu entschärfen. Nach der Sitzung des Stadtrates am 08.10.2014 teilte Landrat Spelthan u.a. mit, dass der Aufsichtsrat der Rurtalbahn mittlerweile einstimmig beschlossen hat, auf die Schienen im Bereich Königshäuschen zu verzichten und zur Entwidmung vorzusehen. Die Gleisanlagen an dieser Stelle sprachen u.a. gegen die Realisierung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle. Unter Hinblick auf den langen Zeithorizont, den Straßen-NRW für die Realisierung einer Kreisverkehrslösung ansetzt („weit über fünf Jahre“; siehe auch seinerzeitiges Schreiben von Straßen NRW lt. Sitzungsvorlage Nr. 45/2014, Sitzung des PUB vom 13.02.2014) und um das weitere Verfahren zu forcieren, wurde der Landrat mit Schreiben vom 06.10.2014 um Mitteilung gebeten, wann genau das Entwidmungsverfahren in Gang gesetzt wird und bis wann seiner Einschätzung nach mit dessen Abschluss zu rechnen ist. Eine diesbezügliche Antwort liegt bis heute nicht vor. Auf die seinerzeitige Äußerung des Landrates in der örtlichen Presse wurde seitens von Straßen NRW mitgeteilt, dass ihrer Meinung nach sich die Schienenbaulastträger erfahrungsgemäß mit der Aufgabe von Schienenstrecken sehr restriktiv verhalten. -9Überdies könnte es sein, dass ein Landesanteil für die L14 alt zur Finanzierung des Kreisverkehres erst über mehrere Jahre priorisiert werden muss. Da kurz- bzw. mittelfristig bei einer mehrjährigen Unfallhäufungsstelle- wie bei Königshäuschen- auch vorher Abhilfe zu schaffen ist, wird zumindest für eine Übergangszeit mit einer bedarfsgerecht gestalteten Ampelanlage für die Sicherheit zu sorgen sein. Aus diesem Grunde hat die Unfallkommission des Kreises Düren diese Maßnahme angeordnet. An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass gem. ministeriellem Runderlass „Unfallkommission NRW“ Beschlüsse der Unfallkommission zu straßenbaulichen Maßnahmen (wie z.B. bei dem Bau eines Kreisverkehres) – im Gegensatz zu Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen nach der STVO - nur empfehlenden Charakter haben, da die Aufgabenwahrnehmung hierfür in die Zuständigkeit des jeweiligen Straßenbaulastträgers (im Falle Königshäuschen: Straßen NRW) fällt. Ein diesbezüglicher Beschluss der Unfallkommission wäre rechtlich somit nicht bindend, da die Umsetzung einer baulichen Maßnahme in entscheidendem Maße von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Straßenbaulastträgers abhängig ist. Diese bestimmt sich nach den jeweiligen Haushaltsplanungen und damit letztlich auch nach politischer Entscheidung und nach Prioritätenreihungen. 5.5 Spielende Kinder auf der Straße "Hasenpfad" in Koslar (Vorlagen-Nr.432/2014) Mitteilung: Ohne Abstimmung Im Jahr 2012 zeigte ein Anlieger des „Hasenpfads“ in Koslar an, dass dort regelmäßig Kinder auf der Straße spielten und es dadurch häufig zu unfallkritischen Situationen gekommen sei. In der Folge stellten einige Anwohner des Hasenpfads einen Bürgerantrag (7/2012) auf Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Straße Hasenpfad. Andere Bewohner reichten kurz darauf Unterschriften dagegen ein. In der Verwaltungsvorlage 297/2012 wurde ausführlich erläutert, dass die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs nur erfolgen kann, wenn im „Hasenpfad“ zuvor bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Über den Bürgerantrag wurde in der Sitzung des PUB vom 21.06.2012 ohne abschließende Beschlussfassung beraten. Stattdessen wurde vorgeschlagen, dass man „sich ggf. unter der Beteiligung der Verwaltung im Rahmen einer Bürgerversammlung zusammensetzen und das Thema erörtern sollte.“ Daraufhin hat eine Versammlung ohne Verwaltungsbeteiligung stattgefunden, die von Ortsvorsteher Wagner organisiert wurde. Eine diesbezügliche Rückmeldung an die Verwaltung bzw. eine abschließende oder erneute Beschlussfassung im PUB ist bisher nicht erfolgt. Zwei Familien monieren mit Schreiben vom 06.10.2014 bzw. 07.10.2014 diesen Zustand und fordern eine Bescheidung Ihres Bürgerantrags. - 10 Hilfsweise bittet eine Beschwerdeführerin um Prüfung, ob die Stichwege (im Bebauungsplan als „Wohnwege“ ausgewiesen) in den Straßen Hasenpfad bzw. Ahornweg als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen werden können. Inwieweit dies möglich ist, wird derzeit geprüft. In diesem Zusammenhang sollen auch die betroffenen Anwohner der o.g. Stichwege schriftlich befragt werden, um ein Meinungsbild (Zustimmung/Ablehnung) zu erhalten. 5.6 Fällung von verschiedenen Bäumen im Stadtgebiet (Vorlagen-Nr.451/2014) Mitteilung: Ohne Abstimmung Bei der regelmäßigen Baumkontrolle wurde festgestellt, dass im gesamten Stadtgebiet aus verkehrssicherungstechnischen Gründen verschiedene Bäume gefällt werden müssen. 1. Jülich / Victor Gollancz - Straße Grünfläche bis zur Ellebachbrücke an der Geldenerstraße.: 4 STK Eiche Quercus robur, Bäume sind abgestorben, teilweise wegen Phytophtorabefall 2. Jülich / Rurdamm 10 STK Kastanien Aesculus hippocastanum und Aesculus carnea teilweise freisgestellt nach Sturm ´Ela´,und dadurch erhöhte Bruchgefahr; teilweise Bakterienbefall Pseudomonas syringea und weiterer holzzersetzender Pilze. 3.Jülich / Freiherr vom Steinplatz 1 STK Kiefer-Pinus cembra, Baum hat in den letzten Jahren starken Vitalitätsverlust gezeigt und ist jetzt komplett abgestorben. 2STK Kugelrobinien Robinia pseudoacacia ´Umbraculifera´, Bäume sind bereits stark geschädigt haben nach dem letzten Rückschnitt nicht mehr ausgetrieben. 4. Jülich/ Adolf- Fischer- Straße 2 STK Zierkirsche Prunus serrulata ´Kanzan´ : starke Holzfäule und Pilzbefall mit Lackporling ( Ganoderma appalantum) 5. Jülich/ Kuhlstraße 1 Stk Esche Sorbus aria Baum ist bereits abgestorben. 6. Broich/ Raiderstraße Ecke Broichstraße 1STK Kastanie Aesculus hippocastanum: Bakterienbefall von Pseudomonas syringea und Besiedlung von holzzersetzenden Pilzen Die notwendigen Fällarbeiten werden bis Ende Februar 2015 durchgeführt. 5.7 Zuschuss Klimaschutzmanager - 11 (Vorlagen-Nr.436/2014) Mitteilungstext: Ohne Abstimmung Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 05.12.2013 beschlossen, einen Klimaschutzmanager/eine Klimaschutzmanagerin einzustellen und zwar vorbehaltlich der Bewilligung eines Zuschusses. Mit Zuwendungsbescheid vom 23.09.2014 wird die Stelle für das Klimaschutzmanagement mit 85 % gefördert. In Anbetracht der angespannten Haushaltslage, insbesondere auch im Bereich der Personalkosten, hat die Verwaltung geprüft, ob auf die Besetzung der Stelle vor diesem Hintergrund verzichtet werden soll. Bei beantragten Ausgaben in Höhe von rd. 202.000,00 € (einschl. Nebenkosten) wird eine Zuwendung von rd. 172.000,00 €, bei einem Eigenanteil der Stadt Jülich von rd. 30,000,00 €, gewährt. Der Durchführungszeitraum erstreckt sich vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2017. Die Zuwendungen stehen zu je einem Drittel in den Haushaltsjahren 2015, 1016 und 2017 zur Verfügung. Aufgrund der positiven Effekte, die sich mit der Einstellung deiner Klimaschutzmanagerin/eines Klimaschutzmanagers verbinden, ist die Verwaltung jedoch der Meinung, dass die Vorarbeiten zur Einstellung zügig voran zu treiben sind. Die Umsetzung des Klimaschutzprojektes soll maßgeblich dazu beitragen, die CO² Minderungsziele der Stadt Jülich zu erreichen. Daneben werden sich auch finanzielle Einsparungen in einigen Bereichen ergeben, so z.B. bei der Fortführung des Projektes Ökoschulprogramm. Hier konnten im letzten Jahr, unter Beteiligung eines externen Büros 35.000,00 € eingespart werden. Ohne eine weitere Begleitung könnte dieses Projekt nicht fortgeführt werden. 5.8 Bericht über die Durchführung der Beschlüsse (Vorlagen-Nr.407/2014) Mitteilung: Der Bericht wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. 6. Anfragen - 12 7. Anträge 8. Leichenhalle Kirchberg - Bericht der Verwaltung (Vorlagen-Nr.414/2014) Beschluss: Ohne Abstimmung Entfällt 9. Änderung des Haltestellennamens "Rurbrücke" hier: Antrag Nr. 27/2014 (B90/Die Grünen) (Vorlagen-Nr.406/2014) Beschluss: Bei 1 Gegenstimme mehrheitlich dafür. Die Haltestelle „Rurbrücke“ wird in Haltestelle „Brückenkopfpark“ umbenannt. 10. Endausbau Baugebiet "Holunderweg" in Jülich (Vorlagen-Nr.421/2014) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der Endausbau erfolgt gem. den als Anlage beigefügten Planunterlagen. Anlagen 1 bis 4 11. Bereitstellung von Mitteln für die Errichtung von Containern zu Unterbringung von Mitarbeitern am Friedhof Haubourdinstraße (Vorlagen-Nr.427/2014) Der Ausschuss kommt überein, dass der vorgesehene Standort der Container nochmals überprüft werden sollte. Die Beschlussfassung wird an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen Beschlussentwurf: Ohne Abstimmung 1. Die Verwaltung wird beauftragt am Friedhof Haubourdinstraße Container zur Unterbringung der Bauhofmitarbeiter anzuschaffen. 2. Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,00 € werden im Vorgriff auf den - 13 Haushalt 2015 bereitgestellt. 12. Bäume und Verkehrssicherungspflicht (Vorlagen-Nr.428/2014) Beschluss: Ohne Abstimmung entfällt 13. Wirtschaftswege (Vorlagen-Nr.431/2014) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 14. Verschiedenes 14.1 StV H.P. Schmitz bittet das Mikrophon vor seinem Platz ( Blickrichtung Ausgang mittlere Reihe, links, 1 Platz) zu reparieren. Ende der öffentlichen Sitzung: 20:35 Uhr Beginn der nichtöffentlichen Sitzung: 20:35 Uhr B. Nichtöffentlicher Teil Ende der nichtöffentlichen Sitzung: 21:40 Uhr Mit einem Wort des Dankes schließt der Vorsitzende die Sitzung. Der Niederschrift sind als Anlagen beigefügt: 1. Präsentation Fa. Eichhorn 2. Präsentation HBB 3. Präsentation IPH 4. Präsentation DVI 5. Bericht über die Durchführung der Beschlüsse - 14 1. stellv. Ausschussvorsitzender Schriftführer/in gez. Lem. 7.11.2014