Daten
Kommune
Jülich
Größe
77 kB
Datum
29.01.2015
Erstellt
19.01.15, 17:05
Aktualisiert
19.01.15, 17:05
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Niederschrift
über die 3. Sitzung des Planungs-, Umwelt- Bauausschussesam 06.11.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses
An der Sitzung nehmen folgende Ausschussmitglieder teil:
Frey, Heinrich,
Klems, Christian,
Emunds, Marco Maria,
Esser-Faber, Margarete,
Gruben, Martina,
Gussen, Erich,
Hüvelmann, Peter,
Laufs, Jürgen,
Lohn, Helmut,
Schiffer, Wolfgang,
Schmitz, Hans-Peter,
Gundelach, Klaus,
Heinen, Ralf,
Hildebrand, Thomas,
Hintzen, Ulrich,
Pallaß, Ralph,
Ritz, Franz,
Steufmehl, Wolfgang,
Strauß, Detlef,
Tauber, Roland,
Wilhelm, Maria-Magdalena,
Ehlert, Jannik,
Marsiat, Irmtraud,
Anhalt, Wolfgang,
Dr. Baumgarten, Lutz,
Hoven, Matthias,
Kieven, Helmuth,
Schmitz, Veronika,
Viehöfer-Emde, Hildegard,
Ausschussvorsitzender abwesend
1. stellv. Ausschussvorsitzender
Ratsmitglied
abwesend
Ratsmitglied
abwesend
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
abwesend
Ratsmitglied
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger abwesend
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger abwesend
Sachkundige Bürgerin
Sachkundiger Einwohner
Sachkundige Einwohnerin
Ratsmitglied (Vertreter)
Ratsmitglied (Vertreter)
Ratsmitglied (Vertreter)
Ratsmitglied (Vertreter)
Ratsmitglied (Vertreterin)
Sachkundige Bürgerin (Vertreterin)
Von der Verwaltung nehmen an der Sitzung teil:
Beigeordneter Schulz als Vertreter des Bürgermeisters
Herr Ervens
Herr Großmann bis TOP 5
Herr Helgers
Herr Mülheims bis TOP 10
Herr Pinell bis TOP 5
Herr Rehers bis TOP 3
Herr Sistemich
Frau Vogel ab TOP 3
-2Frau Lehmkuhl als Schriftführerin
Als Gäste sind anwesend:
Herr Eichhorn, Fa. Eichhorn zu TOP 1
Herr Keirath, Fa. Eichhorn zu TOP 1
Herr Weidlich, Fa. Eichhorn zu TOP 1
Herr Mussehl, HBB zu TOP 2
Herr Siegfried, Architektenbüro Chapman Taylor zu TOP 2
Herr Hambloch, IPH zu TOP 2
Herr Jagdfeld, DVI zu TOP 2
Herr Luckei, DVI zu TOP 2
Der Vorsitzende eröffnet gegen 18:00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass
die Einladung zu dieser Sitzung fristgerecht zugegangen und der Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss beschlussfähig ist.
Änderungen der Tagesordnung ergeben sich nicht.
Die Tagesordnung stellt sich unter Berücksichtigung evtl. Erweiterungen und Absetzungen wie
folgt dar:
Tagesordnung:
A.
A. Öffentlicher Teil
1.
2.
3.
4.
4.1
5.
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
5.8
6.
7.
Vorhaben Erweiterung Firma Eichhorn, Kirchberg
Bebauung Walramplatz
Unterbringung der Flüchtlinge in Jülich
Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 1.10.2014
Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift vom 01.10.2014 öff. Teil
Mitteilungen des Bürgermeisters
Änderung der Geschäftsordnung des Rates hier: Ergebnisprotokoll
Radwegebenutzungspflicht - Überprüfung der städtischen Radwege
Ortsbesichtigung Trommelwäldchen mit dem Förster
Lichtsignalanlage Königshäuschen
Spielende Kinder auf der Straße "Hasenpfad" in Koslar
Fällung von verschiedenen Bäumen im Stadtgebiet
Zuschuss Klimaschutzmanager
Bericht über die Durchführung der Beschlüsse
Anfragen
Anträge
8.
Leichenhalle Kirchberg
- Bericht der Verwaltung Änderung des Haltestellennamens "Rurbrücke"
hier: Antrag Nr. 27/2014 (B90/Die Grünen)
Endausbau Baugebiet "Holunderweg" in Jülich
Bereitstellung von Mitteln für die Errichtung von Containern zu Unterbringung von
Mitarbeitern am Friedhof Haubourdinstraße
Bäume und Verkehrssicherungspflicht
9.
10.
11.
12.
-313.
14.
Wirtschaftswege
Verschiedenes
B.
Nichtöffentlicher Teil
Beginn der öffentlichen Sitzung:
18:00 Uhr
A.
A. Öffentlicher Teil
1.
Vorhaben Erweiterung Firma Eichhorn, Kirchberg
(Vorlagen-Nr.383/2014)
Eingangs der Sitzung begrüßt der Ausschussvorsitzende die zahlreich zu diesem
Tagesordnungspunkt erschienenen Bürger und die Vertreter der Firma Eichhorn.
Nach ausführlichem Vortrag und Beantwortung von seitens der Bürger und des
Ausschusses gestellter Fragen, erklärt sich Herr Eichhorn zu einem nochmaligen
Gespräch über das Vorhaben bereit. Die Präsentation der Firma Eichhorn ist dem
Protokoll beigefügt.
In der kommenden Sitzung soll die Beschlussfassung erfolgen.
Beschluss:
Ohne Abstimmung
entfällt
2.
Bebauung Walramplatz
(Vorlagen-Nr.419/2014)
Die drei Bewerber stellen ihre Entwürfe und Konzepte vor.
Es handelt sich um
1.HBB hanseatische Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, 20457 Hamburg
2.IPH Handelsimmobilien GmbH, 50968 Köln
3.DVI Deutsche Verwaltungsgesellschaft für Immobilien mbH, 52351 Düren
Die Präsentationen sind dem Protokoll beigefügt.
Weitere Beratung soll in den Fraktionen erfolgen.
Beschluss:
Ohne Abstimmung
Entfällt
-43.
Unterbringung der Flüchtlinge in Jülich
(Vorlagen-Nr.417/2014)
Beigeordneter Schulz erklärt, dass die gewünschten Erläuterungen zu Grundstücken bis
zum Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt werden sollen.
Die Beschlussfassung wird an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Beschlussentwurf:
Ohne Abstimmung
1. Die Verwaltung wird beauftragt neue Unterkünfte für Flüchtlinge zu schaffen. In erster
Linie ist dazu der Standort Mersch, Am Nösserkamp 3 zu prüfen und auf den Weg zu
bringen.
2. Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 1.200.000,00 € werden im Vorgriff auf
den Haushalt 2015 bereitgestellt.
4.
Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 1.10.2014
Beschluss
4.1
Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift vom 01.10.2014 öff. Teil
(Vorlagen-Nr.403/2014)
Die Ausschussmitglieder, die nicht in der letzten Sitzung waren enthalten sich.
Beschluss:
Mehrheitlich dafür
Die Niederschrift der 2 Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
5.
Mitteilungen des Bürgermeisters
5.1
Änderung der Geschäftsordnung des Rates hier: Ergebnisprotokoll
(Vorlagen-Nr.434/2014)
Mitteilung:
Ohne Abstimmung
Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.09.2014 folgenden Beschluss gefasst:
Der Rat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich wie
folgt:
-5§ 24 Abs. 2 „Niederschrift“ wird wie folgt geändert:
Streiche: Die Niederschrift soll eine gedrängte Wiedergabe des Verhandlungsverlaufs
enthalten.
Setze: Die Niederschrift wird in Form eines Ergebnisprotokolls erstellt. Wortbeiträge der
Ratsmitglieder können auf Antrag in die Niederschrift aufgenommen werden.
Dies gilt für die Ausschüsse entsprechend.
5.2
Radwegebenutzungspflicht - Überprüfung der städtischen Radwege
(Vorlagen-Nr.415/2014)
StV Dr. Baumgarten regt an, die Verwaltung solle prüfen, ob Radwege auch auf
Fahrbahnen abmarkiert werden können.
Mitteilung:
Ohne Abstimmung
Durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.November 2010 (BVerwG 3 C
42.09) wurde festgestellt, dass eine Radwegebenutzungspflicht nur dann angeordnet
werden darf, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage
besteht, die das allgemeine Risiko [...] erheblich übersteigt.
Aufgrund dessen wurden die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die dazugehörigen
Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) 2013 neu gefasst. Danach darf eine innerörtliche
Radwegebenutzungspflicht (Verkehrszeichen 240 „gemeinsamer Fuß- u. Radweg“ oder
Verkehrszeichen 241 „getrennter Fuß- u. Radweg“) nur noch bei Vorliegen
schwerwiegender Gründe angeordnet werden bzw. bleiben.
In das Recht der Radfahrer auf Nutzung der Fahrbahn darf also nur noch in begründeten
Ausnahmefällen eingegriffen werden.
Diese Neuregelung geht einher mit neuesten Forschungsergebnissen (Bundesanstalt für
Straßenwesen, Universität Lund in Schweden, Forschungsprojekte in Dänemark), wonach
sich zusammengefasst feststellen lässt, dass innerörtliche Radwege (selbst an Straßen, wo
sie bis dato aufgrund der hohen Verkehrsdichte als notwendig angesehen wurden) die
Unfallgefahr nicht senken, sondern tatsächlich erheblich erhöhen!
Radwege dürfen mithin nur dann als benutzungspflichtig ausgewiesen werden, wenn dies
aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Verkehrsablaufs tatsächlich erforderlich ist
(z.B. bei Vorfahrtsstraßen mit starkem Kfz-Verkehr). Die Straßenbenutzung soll der
Regelfall für den Radverkehr bilden.
Zwar besteht die Möglichkeit, bei vorhandenen ausgeschilderten Radwegen die
Verkehrszeichen 240/241 gegen das Verkehrszeichen 239 (Sonderweg Fußgänger) mit
-6dem Zusatzzeichen 1022 (Radfahrer frei) auszutauschen. Der Radfahrer entscheidet dann
selbst, ob er die Straße oder den „Radweg“ benutzen will. In diesem Fall gilt es jedoch
verstärkt, die Belange der Fußgänger zu berücksichtigen (ausreichende Bürgersteigbreite
o.ä.).
Vor diesem Hintergrund ist die Stadt Jülich als örtliche Straßenverkehrsbehörde
angehalten, im Zusammenwirken mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger und der
Polizei die Beschilderung sämtlicher Radwege im Jülicher Stadtgebiet zu überprüfen und
ggf. anzupassen. Ein erster Ortstermin findet in Kürze statt.
Diese Umsetzungsverpflichtung wird auch durch die Gerichte eingefordert; so hat etwa
das VG Aachen bereits ein entsprechendes Urteil auf Aufhebung der
Radwegebenutzungspflicht gegen eine Kommune gefällt.
Nach Abschluss der Überprüfung erfolgt ein gesonderter Sachstandsbericht.
5.3
Ortsbesichtigung Trommelwäldchen mit dem Förster
(Vorlagen-Nr.429/2014)
Die Verwaltung wird einen neuen Termin mitteilen.
Mitteilung:
Ohne Abstimmung
Leider teilte Herr Weyland, zuständiger Förster für Waldflächen der Stadt Jülich, mit,
dass er am 06.11.2014 leider durch einen anderen Termin verhindert ist und daher die
angekündigte Ortsbesichtigung mit dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss nicht
durchführen kann.
Der Termin wird in einer der nächsten Ausschusssitzungen nachgeholt.
5.4
Lichtsignalanlage Königshäuschen
(Vorlagen-Nr.433/2014)
Mitteilung:
Ohne Abstimmung
Zu den Fragen/Anregungen aus der letzten Sitzung des PUB am 28.08.2014 wurde u.a.
der Landesbetrieb Straßen NRW befragt. Die Antworten hierzu lt. dessen Schreiben vom
22.09.2014 werden nachfolgend auszugsweise wiedergegeben.
Bedenken wegen eines zu erwartenden längeren Rückstaus Richtung Jülich/
Anregung einer provisorischen Lichtsignalanlage (LSA):
Bezüglich der zu erwartenden Rückstaulängen war bereits vor Beginn der Detailplanung
der neuen Lichtsignalanlage (LSA) überschlägige verkehrstechnische Berechnungen
durchgeführt worden. Für die B 56 wurden eine maximale Rückstaulänge von 110 m
-7sowie mittlere Wartezeiten von etwa 20 Sekunden ermittelt.
Inzwischen liegt die konkrete Planung der neuen LSA vor. Für die geplanten
Signalprogramme wurden gleichzeitig auch die zu erwartenden Rückstaulängen und
mittleren Wartezeiten ermittelt. Demnach kann davon ausgegangen werden, dass die
seinerzeit geschätzten Werte nicht überschritten werden. Eher ist noch von etwas
kürzeren Rückstaulängen als auch mittleren Wartezeiten auszugehen.
Grundsätzlich ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass Rückstaulängen für die
Beurteilung der Qualität der künftigen Verkehrsabwicklung nicht entscheidend sind.
Maßgebend sind hierfür nach dem Stand der Technik bzw. dem seitens des
Bundesverkehrsministeriums bundesweit eingeführten technischen Regelwerk HBS
(Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) die mittleren Wartezeiten.
Für die B 56 werden auch in den Spitzenverkehrszeiten allenfalls mittlere Wartezeiten
von 20 Sekunden auftreten. Das entspricht der Qualitätsstufe A gemäß HBS. Das ist die
beste aller Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs in einem signalisierten Knotenpunkt.
(Diese besagt, dass die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer –größer/gleich 95% der
Durchfahrten ohne Halt-- ungehindert den Knotenpunkt passieren kann. Die Wartezeiten
sind sehr kurz.
Bei einem z.B. kompletten Neubau von Straßen sind nach den Vorgaben des
Bundesverkehrsministers Knotenpunkte lediglich so herzustellen, dass die Qualitätsstufe
D gewährleistet ist (Diese besagt, dass im Kraftfahrzeugverkehr ständiger Reststau
vorhanden ist und lediglich größer/gleich 65% der Durchfahrten ohne Halt möglich sind.
Die Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer sind beträchtlich.)
Die Auswirkungen auf die mittleren Wartezeiten und Rückstaulängen durch die zur
Beseitigung der Unfallhäufungsstelle geplante Lichtsignalanlage wurden unter
Anwendung der aktuell gültigen verkehrstechnischen Verfahren/Methoden ermittelt.
Erfahrungsgemäß weichen die späteren tatsächlichen Auswirkungen allenfalls nur
unwesentlich hiervon ab. Insofern besteht keine Veranlassung, im konkreten Fall einen
aufwändigen Test mit einer provisorischen LSA durchzuführen.
Verlegung der Bushaltestelle
Die noch abschließende(fehlende) Prüfung einer möglichen Verlegung der Bushaltestelle
„Neu Bourheim“ (bei Königshäuschen/Fahrtrichtung Aldenhoven) wurde
zwischenzeitlich durch einen Mitarbeiter der Deutschen Bahn/Regionalverkehr Euregio
Maas-Rhein GmbH (kurz „RVE“) vorgenommen mit folgendem Ergebnis:
a) Verlegung der Bushaltestelle zurück in Richtung Kreisverkehr, (Fahrtrichtung
Aldenhoven):
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten scheidet eine Verlegung der Bushaltestelle in
Richtung Kreisverkehr, (Fahrtrichtung Aldenhoven) aus. Unabhängig von möglichen
baulichen Veränderungen sind die Seitenstreifen dort nicht breit genug, um eine
Bushaltestelle einzurichten. Der Bus müsste dann auf der Fahrbahn halten.
Von der Polizei und dem Straßenbaulastträger wurde bereits bei der Prüfung des Wegfalls
der Rechtsabbiegespur Richtung Koslar die Möglichkeit abgelehnt, dass der Bus auf der
Fahrbahn hält, weil hierdurch ein potentieller Gefahrenpunkt/Unfallstelle geschaffen
würde.
-8Unabhängig davon, bestünde hier nicht die Möglichkeit, dass ein Fahrgast die Fahrbahn
gefahrlos überqueren könnte.
b) Verlegung der Bushaltestelle vor den Kreisverkehr, von Richtung Jülich
kommend:
Sollte die Bushaltestelle „Neu Bourheim“ von Königshäuschen vor den Kreisverkehr
(also von Jülich aus kommend) verlegt werden, so müsste gleichzeitig die derzeit vor dem
Kreisverkehr für die Gegenrichtung vorhandene Bushaltestelle „Neu Bourheim“ (vor der
Abzweigung nach Bourheim) auch hinter den Kreisverkehr (in Fahrtrichtung Jülich)
verlegt werden. Dies geht jedoch aus mehreren Gründen nicht: aufgrund des in
Fahrtrichtung Jülich vorhandenen Radweges und der hierdurch beengten Fahrbahnbreite
bzw. Seitenstreifen/ Grünstreifen kann dort keine neue Bushaltestelle eingerichtet
werden. Zudem könnte dann der Stadtteil Bourheim von dieser Buslinie, die von
Aldenhoven kommt, nicht mehr angefahren werden.
Bericht Sachstand der Angelegenheit unter Berücksichtigung der Aussage des
Landrates nach der Sitzung des Stadtrates am 08.10.2014
Das nach der StVO durchzuführende Anhörungsverfahren ist abgeschlossen. Die
Beteiligten haben den Planungsunterlagen für die geplante Ampelanlage zugestimmt.
Darüber hinaus wurden die sicherheitsrelevanten Teile der Planungsunterlagen (wie z.B.
Zwischenzeiten, Phasenübergänge) von einem Büro für Planungstechnik geprüft und
nicht beanstandet.
Demnach muss die Ampelanlage jetzt durch die Stadt Jülich, als zuständige
Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden, um den verpflichtenden Beschluss der
Unfallkommission umzusetzen, um damit die Unfallhäufungsstelle kurzfristig zu
entschärfen.
Nach der Sitzung des Stadtrates am 08.10.2014 teilte Landrat Spelthan u.a. mit,
dass der Aufsichtsrat der Rurtalbahn mittlerweile einstimmig beschlossen hat, auf die
Schienen im Bereich Königshäuschen zu verzichten und zur Entwidmung vorzusehen.
Die Gleisanlagen an dieser Stelle sprachen u.a. gegen die Realisierung eines
Kreisverkehrs an dieser Stelle.
Unter Hinblick auf den langen Zeithorizont, den Straßen-NRW für die Realisierung einer
Kreisverkehrslösung ansetzt („weit über fünf Jahre“; siehe auch seinerzeitiges Schreiben
von
Straßen NRW lt. Sitzungsvorlage Nr. 45/2014, Sitzung des PUB vom 13.02.2014) und
um das weitere Verfahren zu forcieren, wurde der Landrat mit Schreiben vom 06.10.2014
um Mitteilung gebeten, wann genau das Entwidmungsverfahren in Gang gesetzt wird und
bis wann seiner Einschätzung nach mit dessen Abschluss zu rechnen ist. Eine
diesbezügliche Antwort liegt bis heute nicht vor.
Auf die seinerzeitige Äußerung des Landrates in der örtlichen Presse wurde seitens von
Straßen NRW mitgeteilt, dass ihrer Meinung nach sich die Schienenbaulastträger
erfahrungsgemäß mit der Aufgabe von Schienenstrecken sehr restriktiv verhalten.
-9Überdies könnte es sein, dass ein Landesanteil für die L14 alt zur Finanzierung des
Kreisverkehres erst über mehrere Jahre priorisiert werden muss.
Da kurz- bzw. mittelfristig bei einer mehrjährigen Unfallhäufungsstelle- wie bei
Königshäuschen- auch vorher Abhilfe zu schaffen ist, wird zumindest für eine
Übergangszeit mit einer bedarfsgerecht gestalteten Ampelanlage für die Sicherheit zu
sorgen sein. Aus diesem Grunde hat die Unfallkommission des Kreises Düren diese
Maßnahme angeordnet.
An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass gem. ministeriellem Runderlass
„Unfallkommission NRW“ Beschlüsse der Unfallkommission zu straßenbaulichen
Maßnahmen (wie z.B. bei dem Bau eines Kreisverkehres) – im Gegensatz zu
Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen nach der STVO - nur empfehlenden Charakter
haben, da die Aufgabenwahrnehmung hierfür in die Zuständigkeit des jeweiligen
Straßenbaulastträgers (im Falle Königshäuschen: Straßen NRW) fällt. Ein
diesbezüglicher Beschluss der Unfallkommission wäre rechtlich somit nicht bindend, da
die Umsetzung einer baulichen Maßnahme in entscheidendem Maße von der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Straßenbaulastträgers abhängig ist. Diese bestimmt sich nach den
jeweiligen Haushaltsplanungen und damit letztlich auch nach politischer Entscheidung
und nach Prioritätenreihungen.
5.5
Spielende Kinder auf der Straße "Hasenpfad" in Koslar
(Vorlagen-Nr.432/2014)
Mitteilung:
Ohne Abstimmung
Im Jahr 2012 zeigte ein Anlieger des „Hasenpfads“ in Koslar an, dass dort regelmäßig
Kinder auf der Straße spielten und es dadurch häufig zu unfallkritischen Situationen
gekommen sei.
In der Folge stellten einige Anwohner des Hasenpfads einen Bürgerantrag (7/2012) auf
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Straße Hasenpfad. Andere
Bewohner reichten kurz darauf Unterschriften dagegen ein.
In der Verwaltungsvorlage 297/2012 wurde ausführlich erläutert, dass die Anordnung
eines verkehrsberuhigten Bereichs nur erfolgen kann, wenn im „Hasenpfad“ zuvor
bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Über den Bürgerantrag wurde in der
Sitzung des PUB vom 21.06.2012 ohne abschließende Beschlussfassung beraten.
Stattdessen wurde vorgeschlagen, dass man „sich ggf. unter der Beteiligung der
Verwaltung im Rahmen einer Bürgerversammlung zusammensetzen und das Thema
erörtern sollte.“ Daraufhin hat eine Versammlung ohne Verwaltungsbeteiligung
stattgefunden, die von Ortsvorsteher Wagner organisiert wurde. Eine diesbezügliche
Rückmeldung an die Verwaltung bzw. eine abschließende oder erneute Beschlussfassung
im PUB ist bisher nicht erfolgt.
Zwei Familien monieren mit Schreiben vom 06.10.2014 bzw. 07.10.2014 diesen Zustand
und fordern eine Bescheidung Ihres Bürgerantrags.
- 10 Hilfsweise bittet eine Beschwerdeführerin um Prüfung, ob die Stichwege (im
Bebauungsplan als „Wohnwege“ ausgewiesen) in den Straßen Hasenpfad bzw. Ahornweg
als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen werden können.
Inwieweit dies möglich ist, wird derzeit geprüft. In diesem Zusammenhang sollen auch
die betroffenen Anwohner der o.g. Stichwege schriftlich befragt werden, um ein
Meinungsbild (Zustimmung/Ablehnung) zu erhalten.
5.6
Fällung von verschiedenen Bäumen im Stadtgebiet
(Vorlagen-Nr.451/2014)
Mitteilung:
Ohne Abstimmung
Bei der regelmäßigen Baumkontrolle wurde festgestellt, dass im gesamten Stadtgebiet aus
verkehrssicherungstechnischen Gründen verschiedene Bäume gefällt werden müssen.
1. Jülich / Victor Gollancz - Straße Grünfläche bis zur Ellebachbrücke an der
Geldenerstraße.:
4 STK Eiche Quercus robur, Bäume sind abgestorben, teilweise wegen Phytophtorabefall
2. Jülich / Rurdamm
10 STK Kastanien Aesculus hippocastanum und Aesculus carnea teilweise freisgestellt
nach Sturm ´Ela´,und dadurch erhöhte Bruchgefahr; teilweise Bakterienbefall
Pseudomonas syringea und weiterer holzzersetzender Pilze.
3.Jülich / Freiherr vom Steinplatz
1 STK Kiefer-Pinus cembra, Baum hat in den letzten Jahren starken Vitalitätsverlust
gezeigt und ist jetzt komplett abgestorben.
2STK Kugelrobinien Robinia pseudoacacia ´Umbraculifera´, Bäume sind bereits stark
geschädigt haben nach dem letzten Rückschnitt nicht mehr ausgetrieben.
4. Jülich/ Adolf- Fischer- Straße
2 STK Zierkirsche Prunus serrulata ´Kanzan´ : starke Holzfäule und Pilzbefall mit
Lackporling
( Ganoderma appalantum)
5. Jülich/ Kuhlstraße
1 Stk Esche Sorbus aria Baum ist bereits abgestorben.
6. Broich/ Raiderstraße Ecke Broichstraße
1STK Kastanie Aesculus hippocastanum: Bakterienbefall von Pseudomonas syringea und
Besiedlung von holzzersetzenden Pilzen
Die notwendigen Fällarbeiten werden bis Ende Februar 2015 durchgeführt.
5.7
Zuschuss Klimaschutzmanager
- 11 (Vorlagen-Nr.436/2014)
Mitteilungstext:
Ohne Abstimmung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 05.12.2013 beschlossen, einen
Klimaschutzmanager/eine Klimaschutzmanagerin einzustellen und zwar vorbehaltlich der
Bewilligung eines Zuschusses. Mit Zuwendungsbescheid vom 23.09.2014 wird die Stelle
für das Klimaschutzmanagement mit 85 % gefördert. In Anbetracht der angespannten
Haushaltslage, insbesondere auch im Bereich der Personalkosten, hat die Verwaltung
geprüft, ob auf die Besetzung der Stelle vor diesem Hintergrund verzichtet werden soll.
Bei beantragten Ausgaben in Höhe von rd. 202.000,00 € (einschl. Nebenkosten) wird eine
Zuwendung von rd. 172.000,00 €, bei einem Eigenanteil der Stadt Jülich von rd.
30,000,00 €, gewährt. Der Durchführungszeitraum erstreckt sich vom 01.01.2015 bis zum
31.12.2017. Die Zuwendungen stehen zu je einem Drittel in den Haushaltsjahren 2015,
1016 und 2017 zur Verfügung.
Aufgrund der positiven Effekte, die sich mit der Einstellung deiner
Klimaschutzmanagerin/eines Klimaschutzmanagers verbinden, ist die Verwaltung jedoch
der Meinung, dass die Vorarbeiten zur Einstellung zügig voran zu treiben sind.
Die Umsetzung des Klimaschutzprojektes soll maßgeblich dazu beitragen, die CO²
Minderungsziele der Stadt Jülich zu erreichen. Daneben werden sich auch finanzielle
Einsparungen in einigen Bereichen ergeben, so z.B. bei der Fortführung des Projektes
Ökoschulprogramm. Hier konnten im letzten Jahr, unter Beteiligung eines externen Büros
35.000,00 € eingespart werden. Ohne eine weitere Begleitung könnte dieses Projekt nicht
fortgeführt werden.
5.8
Bericht über die Durchführung der Beschlüsse
(Vorlagen-Nr.407/2014)
Mitteilung:
Der Bericht wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
6.
Anfragen
- 12 7.
Anträge
8.
Leichenhalle Kirchberg
- Bericht der Verwaltung (Vorlagen-Nr.414/2014)
Beschluss:
Ohne Abstimmung
Entfällt
9.
Änderung des Haltestellennamens "Rurbrücke"
hier: Antrag Nr. 27/2014 (B90/Die Grünen)
(Vorlagen-Nr.406/2014)
Beschluss:
Bei 1 Gegenstimme mehrheitlich dafür.
Die Haltestelle „Rurbrücke“ wird in Haltestelle „Brückenkopfpark“ umbenannt.
10.
Endausbau Baugebiet "Holunderweg" in Jülich
(Vorlagen-Nr.421/2014)
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Der Endausbau erfolgt gem. den als Anlage beigefügten Planunterlagen.
Anlagen 1 bis 4
11.
Bereitstellung von Mitteln für die Errichtung von Containern zu Unterbringung von
Mitarbeitern am Friedhof Haubourdinstraße
(Vorlagen-Nr.427/2014)
Der Ausschuss kommt überein, dass der vorgesehene Standort der Container nochmals
überprüft werden sollte. Die Beschlussfassung wird an den Haupt- und Finanzausschuss
verwiesen
Beschlussentwurf:
Ohne Abstimmung
1. Die Verwaltung wird beauftragt am Friedhof Haubourdinstraße Container zur
Unterbringung der Bauhofmitarbeiter anzuschaffen.
2. Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,00 € werden im Vorgriff auf den
- 13 Haushalt 2015 bereitgestellt.
12.
Bäume und Verkehrssicherungspflicht
(Vorlagen-Nr.428/2014)
Beschluss:
Ohne Abstimmung
entfällt
13.
Wirtschaftswege
(Vorlagen-Nr.431/2014)
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
14.
Verschiedenes
14.1 StV H.P. Schmitz bittet das Mikrophon vor seinem Platz ( Blickrichtung Ausgang
mittlere Reihe, links, 1 Platz) zu reparieren.
Ende der öffentlichen Sitzung:
20:35 Uhr
Beginn der nichtöffentlichen Sitzung:
20:35 Uhr
B.
Nichtöffentlicher Teil
Ende der nichtöffentlichen Sitzung:
21:40 Uhr
Mit einem Wort des Dankes schließt der Vorsitzende die Sitzung.
Der Niederschrift sind als Anlagen beigefügt:
1. Präsentation Fa. Eichhorn
2. Präsentation HBB
3. Präsentation IPH
4. Präsentation DVI
5. Bericht über die Durchführung der Beschlüsse
- 14 1. stellv. Ausschussvorsitzender
Schriftführer/in
gez. Lem. 7.11.2014