Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:02
Aktualisiert
19.11.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 588/2015
Az.: 270
Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 09.11.2015
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Termin
17.11.2015
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
01.12.2015
vorberatend
15.12.2015
beschließend
15. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2016;
V492/2014
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
4.234.194
4.234.496
Folgekosten in €:
Kostenträger: 110 537 010
Sachkonto:
Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die 15. Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Erftstadt (AGS) wird beschlossen.
Begründung:
Die Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Erftstadt wurden europaweit ausgeschrieben. Im
Pflichtenheft zur Vorlage V 118/2014 ist über die wesentlichen Vorgaben informiert worden. Das
Pflichtenheft dient als Grundlage für die Gestaltung des Vergabeverfahrens und der Vergabeunterlagen. Die Fa. Remondis GmbH hat den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erhalten
(V 83/2015). Die Verpflichtung des Auftragsnehmers zur Leistungserbringung beginnt am
01.01.2016.
Die Gebührenkalkulation 2016 beinhaltet folgende maßgeblichen Änderungen:
Einnahmen
-Mehreinnahmen bei den Verkaufserlösen Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) durch höheres
Entgelt
-keine Rücklagenentnahme
Ausgaben
-Mehrausgaben für Sammlung und Transport
-Mehrausgaben für Entsorgung und Verwertung
-Mehrausgaben für wildgekippten Müll
-Mehrausgaben für innere Verrechnungen
Um dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gerecht zu werden, wurden in 2013 die Gebühren für
die Strauchwerkabfuhr, die Bioabfallbehälter und die Elektrogroßgeräteabfuhr gesenkt. Seitdem
sind diese Gebührensätze unverändert. Das KrWG regelt eine Getrennthaltung und getrennte
Sammlung im Hinblick auf Bioabfälle seit dem 1.1.2015. Die Kosten für diese Abfallfraktion sind
sowohl für Sammlung und Transport als auch für die Verwertung gestiegen. Um die getrennte Erfassung von Bioabfall trotzdem weiterhin zu fördern und die Akzeptanz und damit den Anschlussgrad an die Biotonne zu erhöhen, ist der Abfuhrrhythmus für die Biotonne deutlich gesteigert und
die Gebühren hierfür sind nur geringfügig aufgestockt worden. Die Gebühr für die Strauchwerkabfuhr (3 cbm) wurde bedingt durch den deutlichen Anstieg der Verwertungskosten des Rhein-ErftKreises dagegen angehoben. Die Gebühr für die Elektrogroßgeräteabfuhr wird nicht erhöht, da
einerseits der Stadt Erftstadt keine Verwertungskosten seitens des Rhein-Erft-Kreises entstehen
und anderseits um der illegalen Entsorgung vorzubeugen.
Kommunen sind nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) verpflichtet, Kostenüberdeckungen
innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Der Jahresabschluss 2013 wies einen Überschuss in Höhe von 59.996,41 EUR aus. Dieser Betrag ist bereits in der letzten Kalkulation (2014)
in der zusätzlichen Rücklagenentnahme von 237.947 EUR enthalten (134.414 EUR Pflichtentnahme zuzüglich 237.947 EUR, um die Restabfallgebühren für 2015 zu halten). In der Gebührenkalkulation 2016 ist daher keine Rücklagenentnahme vorgesehen.
Folgende Gebühren werden erhöht: Leerungsgebühren für Restmüll, Bioabfallbehälter (inkl. aller
Leerungen; Pauschalsystem), Lizenzgebühren roter Sack, Windelsack, Strauchwerkabholung und
Grünabfallannahme bei der Annahmestelle in Erftstadt-Kierdorf (VZEK).
Da der Abfallwirtschaftsplan einen hohen Anschlussgrad an Bioabfall vorsieht, sorgt die Erhöhung
der Gebühren für Rückgabe und Volumentausch der Biobehälter für mehr Stabilität.
Auf Grundlage des neuen Entsorgungsvertrages werden die nachfolgend aufgeführten Gebühren
neu erhoben: der Volumentausch für Restabfall und Papierabfallbehälter und die Sondergebühr für
die 5. und 6. Bedarfsabfuhr von Sperrmüll.
Sowohl die Gebühren für die Abholung von Elektrogroßgeräten ab Grundstücksgrenze als auch
die Sperr- und Baumischabfälle bei der Abfallannahmestelle in Erftstadt-Kierdorf bleiben unverändert.
Die jetzt noch verbleibende Unterdeckung in Höhe von 376.115 EUR erhöhen die Gebührensätze
für Restabfallbehälter (Grundgebühr inkl. 12 Pflichtleerungen) in 2016 um 15,54 %.
Die geänderten Gebührensätze sind als Gegenüberstellung zu den bisherigen Gebühren in einer
Tabelle dargestellt.
In Vertretung
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(Knips)
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