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Beschlussvorlage (15. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2016; V492/2014)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:02
Aktualisiert
19.11.15, 15:02
Beschlussvorlage (15. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2016; V492/2014) Beschlussvorlage (15. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2016; V492/2014) Beschlussvorlage (15. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2016; V492/2014)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 588/2015 Az.: 270 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 09.11.2015 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: gez. Erner, Bürgermeister BM Termin 17.11.2015 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 01.12.2015 vorberatend 15.12.2015 beschließend 15. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2016; V492/2014 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 4.234.194 4.234.496 Folgekosten in €: Kostenträger: 110 537 010 Sachkonto: Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die 15. Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Erftstadt (AGS) wird beschlossen. Begründung: Die Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Erftstadt wurden europaweit ausgeschrieben. Im Pflichtenheft zur Vorlage V 118/2014 ist über die wesentlichen Vorgaben informiert worden. Das Pflichtenheft dient als Grundlage für die Gestaltung des Vergabeverfahrens und der Vergabeunterlagen. Die Fa. Remondis GmbH hat den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erhalten (V 83/2015). Die Verpflichtung des Auftragsnehmers zur Leistungserbringung beginnt am 01.01.2016. Die Gebührenkalkulation 2016 beinhaltet folgende maßgeblichen Änderungen: Einnahmen -Mehreinnahmen bei den Verkaufserlösen Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) durch höheres Entgelt -keine Rücklagenentnahme Ausgaben -Mehrausgaben für Sammlung und Transport -Mehrausgaben für Entsorgung und Verwertung -Mehrausgaben für wildgekippten Müll -Mehrausgaben für innere Verrechnungen Um dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gerecht zu werden, wurden in 2013 die Gebühren für die Strauchwerkabfuhr, die Bioabfallbehälter und die Elektrogroßgeräteabfuhr gesenkt. Seitdem sind diese Gebührensätze unverändert. Das KrWG regelt eine Getrennthaltung und getrennte Sammlung im Hinblick auf Bioabfälle seit dem 1.1.2015. Die Kosten für diese Abfallfraktion sind sowohl für Sammlung und Transport als auch für die Verwertung gestiegen. Um die getrennte Erfassung von Bioabfall trotzdem weiterhin zu fördern und die Akzeptanz und damit den Anschlussgrad an die Biotonne zu erhöhen, ist der Abfuhrrhythmus für die Biotonne deutlich gesteigert und die Gebühren hierfür sind nur geringfügig aufgestockt worden. Die Gebühr für die Strauchwerkabfuhr (3 cbm) wurde bedingt durch den deutlichen Anstieg der Verwertungskosten des Rhein-ErftKreises dagegen angehoben. Die Gebühr für die Elektrogroßgeräteabfuhr wird nicht erhöht, da einerseits der Stadt Erftstadt keine Verwertungskosten seitens des Rhein-Erft-Kreises entstehen und anderseits um der illegalen Entsorgung vorzubeugen. Kommunen sind nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) verpflichtet, Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Der Jahresabschluss 2013 wies einen Überschuss in Höhe von 59.996,41 EUR aus. Dieser Betrag ist bereits in der letzten Kalkulation (2014) in der zusätzlichen Rücklagenentnahme von 237.947 EUR enthalten (134.414 EUR Pflichtentnahme zuzüglich 237.947 EUR, um die Restabfallgebühren für 2015 zu halten). In der Gebührenkalkulation 2016 ist daher keine Rücklagenentnahme vorgesehen. Folgende Gebühren werden erhöht: Leerungsgebühren für Restmüll, Bioabfallbehälter (inkl. aller Leerungen; Pauschalsystem), Lizenzgebühren roter Sack, Windelsack, Strauchwerkabholung und Grünabfallannahme bei der Annahmestelle in Erftstadt-Kierdorf (VZEK). Da der Abfallwirtschaftsplan einen hohen Anschlussgrad an Bioabfall vorsieht, sorgt die Erhöhung der Gebühren für Rückgabe und Volumentausch der Biobehälter für mehr Stabilität. Auf Grundlage des neuen Entsorgungsvertrages werden die nachfolgend aufgeführten Gebühren neu erhoben: der Volumentausch für Restabfall und Papierabfallbehälter und die Sondergebühr für die 5. und 6. Bedarfsabfuhr von Sperrmüll. Sowohl die Gebühren für die Abholung von Elektrogroßgeräten ab Grundstücksgrenze als auch die Sperr- und Baumischabfälle bei der Abfallannahmestelle in Erftstadt-Kierdorf bleiben unverändert. Die jetzt noch verbleibende Unterdeckung in Höhe von 376.115 EUR erhöhen die Gebührensätze für Restabfallbehälter (Grundgebühr inkl. 12 Pflichtleerungen) in 2016 um 15,54 %. Die geänderten Gebührensätze sind als Gegenüberstellung zu den bisherigen Gebühren in einer Tabelle dargestellt. In Vertretung -2- (Knips) -3-