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Allgemeine Vorlage (Erneuerung der Fuß-/Radwegbrücke über die Rur zwischen Schlagstein und Laachweg; hier: Zustimmung zum vorliegenden Bauentwurf und Neufestsetzung der Kostenbeteiligung der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,4 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Erneuerung der Fuß-/Radwegbrücke über die Rur zwischen Schlagstein und Laachweg;
hier:  Zustimmung  zum vorliegenden Bauentwurf und Neufestsetzung der Kostenbeteiligung der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Erneuerung der Fuß-/Radwegbrücke über die Rur zwischen Schlagstein und Laachweg;
hier:  Zustimmung  zum vorliegenden Bauentwurf und Neufestsetzung der Kostenbeteiligung der Gemeinde Kreuzau)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -641-16BE: Herr Schmühl Kreuzau, 07.01.2008 Vorlagen-Nr.: 25/2007 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 23.01.2008 12.02.2008 19.02.2008 Erneuerung der Fuß-/Radwegbrücke über die Rur zwischen Schlagstein und Laachweg; hier: Zustimmung zum vorliegenden Bauentwurf und Neufestsetzung der Kostenbeteiligung der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Bekanntlich hat sich der Kreis Düren bereit erklärt, die Erneuerung der o. a. Brücke vom Grundsatz her zu übernehmen, da sie auch noch aus dem Zuwendungsprogramm „Ruruferradweg“ bezuschusst werden kann. Erwartet wird allerdings eine Kostenbeteiligung der Gemeinde Kreuzau in Höhe von 50 % an den nicht durch Zuwendung gedeckten Kosten. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 08.05.2007 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Nach seinerzeitigen ersten Ermittlungen sollten folgende Kosten voraussichtlich entstehen: 1. 2. Baukosten der Brücke: zu erwartender Zuschuss in Höhe von 80 % verbleibender Gesamtanteil: = 150.000,00 € 120.000,00 €, 30.000,00 €. Nicht zuwendungsfähige Planungskosten: 20.000,00 €, somit insgesamt nicht durch Zuwendung gedeckte Kosten voraussichtlich: 50.000,00 €. Somit Anteil der Gemeinde: 25.000,00 €. Dieser Betrag wurde auch im Haushalt 2007 veranschlagt. Ich habe Sie bereits in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 14.11.2007 darüber informiert, dass der Neubauentwurf vorliegt und sich der gemeindliche Anteil nunmehr von 25.000,00 € auf 70.000,00 € erhöhen wird. Dieser Betrag errechnet sich wie folgt: Nach der nunmehr vorliegenden Kostenberechnung werden sich die Baukosten nicht auf 150.000,00 € sondern voraussichtlich auf 240.000,00 € belaufen. Diese sind grundsätzlich zuwendungsfähig mit 80 %, somit wäre ein Zuschuss in Höhe von 192.000,00 € zu erwarten. Da in der Gesamtmaßnahme „Ruruferradweg“ aber nur noch 150.000,00 € bereit stehen, wird aller Voraussicht nach kein höherer Zuschuss bewilligt, sodass sich die nicht durch Zuwendung gedeckten Baukosten wie folgt berechnen: Baukosten: abzüglich 80 % Zuschuss, jedoch maximal 240.000,00 €, 150.000,00 €, nicht durch Zuwendung gedeckte Kosten: 90.000,00 €. Da die Planungs- und Bauleitungskosten gar nicht zuwendungsfähig sind, müssen diese mit nunmehr 50.000,00 € in voller Höhe übernommen werden, sodass sich ein Gesamtbetrag in Höhe von 140.000,00 € ergibt. Hierdurch erhöht sich der Anteil der Gemeinde somit von bisher 25.000,00 € auf nunmehr 70.000,00 €. Die neue Brücke soll als Stahlkonstruktion errichtet werden. Wegen der örtlichen Baustellenverhältnisse (die Baustelle kann mit keinem schweren Kran angefahren werden) wird der neue Überbau als unterspannter Vierfeldträger ausgebildet. Nähere Erläuterungen zum Bauentwurf erfolgen in der Sitzung durch das vom Kreis Düren beauftragte Ingenieurbüro. Nach Angaben des Kreises Düren gibt es keine kostengünstigere Lösung. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der im Haushaltsjahr 2007 veranschlagte Betrag in Höhe von 25.000,00 € wurde nicht in Anspruch genommen. Im Haushaltsplan 2008 muss eine Neuveranschlagung erfolgen, jedoch nunmehr in Höhe von 70.000,00 €. III. Beschlussvorschlag: „1. Dem vorliegenden Bauentwurf zum Neubau der Fuß-/Radwegbrücke über die Rur zwischen Schlagstein und Laachweg wird zugestimmt. 2. Die Gemeinde Kreuzau beteiligt sich weiterhin an den Kosten der Erneuerung mit 50 % der nicht durch Zuwendung gedeckten Kosten in Höhe von nunmehr voraussichtlich 140.000,00 €. 3. Im Vermögenshaushalt 2008 werden bei Haushaltsstelle Höhe von 70.000,00 € bereit gestellt.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ 2 636.9502 Haushaltsmittel in