Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -641-16BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 07.01.2008
Vorlagen-Nr.: 25/2007 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
23.01.2008
12.02.2008
19.02.2008
Erneuerung der Fuß-/Radwegbrücke über die Rur zwischen Schlagstein und Laachweg;
hier: Zustimmung zum vorliegenden Bauentwurf und Neufestsetzung der
Kostenbeteiligung der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Bekanntlich hat sich der Kreis Düren bereit erklärt, die Erneuerung der o. a. Brücke vom
Grundsatz her zu übernehmen, da sie auch noch aus dem Zuwendungsprogramm
„Ruruferradweg“ bezuschusst werden kann. Erwartet wird allerdings eine Kostenbeteiligung der
Gemeinde Kreuzau in Höhe von 50 % an den nicht durch Zuwendung gedeckten Kosten.
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 08.05.2007 einen entsprechenden
Beschluss gefasst.
Nach seinerzeitigen ersten Ermittlungen sollten folgende Kosten voraussichtlich entstehen:
1.
2.
Baukosten der Brücke:
zu erwartender Zuschuss in Höhe von 80 %
verbleibender Gesamtanteil:
=
150.000,00 €
120.000,00 €,
30.000,00 €.
Nicht zuwendungsfähige Planungskosten:
20.000,00 €,
somit insgesamt nicht durch Zuwendung gedeckte Kosten
voraussichtlich:
50.000,00 €.
Somit Anteil der Gemeinde:
25.000,00 €.
Dieser Betrag wurde auch im Haushalt 2007 veranschlagt.
Ich habe Sie bereits in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 14.11.2007 darüber
informiert, dass der Neubauentwurf vorliegt und sich der gemeindliche Anteil nunmehr von
25.000,00 € auf 70.000,00 € erhöhen wird.
Dieser Betrag errechnet sich wie folgt:
Nach der nunmehr vorliegenden Kostenberechnung werden sich die Baukosten nicht auf
150.000,00 € sondern voraussichtlich auf
240.000,00 €
belaufen.
Diese sind grundsätzlich zuwendungsfähig mit 80 %,
somit wäre ein Zuschuss in Höhe von
192.000,00 €
zu erwarten.
Da in der Gesamtmaßnahme „Ruruferradweg“ aber nur noch
150.000,00 €
bereit stehen, wird aller Voraussicht nach kein höherer Zuschuss bewilligt, sodass sich die nicht
durch Zuwendung gedeckten Baukosten wie folgt berechnen:
Baukosten:
abzüglich 80 % Zuschuss, jedoch maximal
240.000,00 €,
150.000,00 €,
nicht durch Zuwendung gedeckte Kosten:
90.000,00 €.
Da die Planungs- und Bauleitungskosten gar nicht zuwendungsfähig sind, müssen diese mit
nunmehr 50.000,00 € in voller Höhe übernommen werden, sodass sich ein Gesamtbetrag in Höhe
von
140.000,00 € ergibt.
Hierdurch erhöht sich der Anteil der Gemeinde somit von bisher
25.000,00 €
auf nunmehr
70.000,00 €.
Die neue Brücke soll als Stahlkonstruktion errichtet werden. Wegen der örtlichen
Baustellenverhältnisse (die Baustelle kann mit keinem schweren Kran angefahren werden) wird
der neue Überbau als unterspannter Vierfeldträger ausgebildet. Nähere Erläuterungen zum
Bauentwurf erfolgen in der Sitzung durch das vom Kreis Düren beauftragte Ingenieurbüro.
Nach Angaben des Kreises Düren gibt es keine kostengünstigere Lösung.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der im Haushaltsjahr 2007 veranschlagte Betrag in Höhe von 25.000,00 € wurde nicht in Anspruch
genommen. Im Haushaltsplan 2008 muss eine Neuveranschlagung erfolgen, jedoch nunmehr in
Höhe von 70.000,00 €.
III. Beschlussvorschlag:
„1.
Dem vorliegenden Bauentwurf zum Neubau der Fuß-/Radwegbrücke über die Rur
zwischen Schlagstein und Laachweg wird zugestimmt.
2.
Die Gemeinde Kreuzau beteiligt sich weiterhin an den Kosten der Erneuerung mit 50 % der
nicht durch Zuwendung gedeckten Kosten in Höhe von nunmehr voraussichtlich
140.000,00 €.
3.
Im Vermögenshaushalt 2008 werden bei Haushaltsstelle
Höhe von 70.000,00 € bereit gestellt.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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2
636.9502 Haushaltsmittel in