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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Überarbeitung Windkraftkonzentrationszonen I. Beschluss über das Plankonzept II. Beschluss über den Vorentwurf III. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
221 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 10:28
Aktualisiert
26.11.15, 10:28
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Überarbeitung Windkraftkonzentrationszonen
I. Beschluss über das Plankonzept
II. Beschluss über den Vorentwurf
III. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Überarbeitung Windkraftkonzentrationszonen
I. Beschluss über das Plankonzept
II. Beschluss über den Vorentwurf
III. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Überarbeitung Windkraftkonzentrationszonen
I. Beschluss über das Plankonzept
II. Beschluss über den Vorentwurf
III. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 374/2015 1. Ergänzung Az.: 61.20-20 / 10. Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 20.11.2015 Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister 25.11.2015 BM Datum Freigabe -100- Dezernat 6 gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 01.12.2015 15.12.2015 beschließend Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Überarbeitung Windkraftkonzentrationszonen I. Beschluss über das Plankonzept II. Beschluss über den Vorentwurf III. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Weitergehende Informationen zu der Vorstellung der Planungen im Ausschuss für Stadtentwicklung am 10.11.2015. Erstes Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung Köln Am 06.11.2015 fand beim Regierungspräsidium Köln ein Abstimmungsgespräch zur Aufstellung der 10. Flächennutzungsplanänderung (Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie) statt. Inhalt war die Vorstellung des Plankonzeptes durch das von der Stadt beauftragte Büro. Inhaltlich präzisiert wurden folgende Punkte: 1. Vorsorgeabstände bei Hochspannungsfreileitungen: im FNP sind Abstandsbereiche von 30m als Tabuzonen darzustellen. 2. Im Bereich des Verwertungszentrums geht die Bezirksregierung davon aus, dass die Ausweisung von GIB (Gewerbe- und Industriebereichen speziell mit der Zweckbindung Abfallbehandlungsanlagen) im Regionalplan die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ausschließen. [aus diesem Grunde wurden die Flächen im Bereich des VZEK herausgenommen]. 3. Die Bezirksregierung hat darauf hingewiesen, dass mit dem neuen Windenergieerlass (04.11.2015) landesplanerisch festgesetzte Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz einem besonderen Bewertungsverfahren der zuständigen Fachbehörden unterzogen werden müssen. [Dies gilt für einen Teilbereich der Konzentrationszone Mellerhöfe und ist im weiteren Behördenbeteiligungsverfahren zu klären]. 4. Die Bezirksregierung hat darauf hingewiesen, dass bei Überschneidungen mit Landschaftsschutzgebieten (LSG) die für diese festgelegten Schutzziele zu beachten sind [Dies ist im weiteren Behördenbeteiligungsverfahren zu klären]. 5. Die Bezirksregierung hat eine Empfehlung zur Mindestgröße von Konzentrationszonen vorgeschlagen, die aber im vorhandenen Entwurf bereits entsprechend berücksichtigt ist. 6. Konflikte im Bereich der Flugsicherung lassen sich –zumindest für die Einflüsse auf stationäre Radaranlagen- nicht pauschal sondern nur auf den Einzelfall bezogen klären – dazu hat die Bezirksregierung auch geraten. 7. Flächen von bestehenden Konzentrationszonen, die über die jetzt vorgeschlagenen neuen Konzentrationsflächen hinausgehen, sind planungsrechtlich unproblematisch. Die hier diskutierten Punkte sind für die weitere Bearbeitung des FNP-Entwurfs sehr hilfreich. Ausschlaggebend sind aber die im Verfahren geäußerten Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange, zu denen natürlich auch die verschiedenen Fachbehörden des Regierungspräsidiums Köln gehören. Ausschuss für Stadtentwicklung am 10.11.2015 Im Ausschuss für Stadtentwicklung am 10.11.2015 wurden folgende Hinweise zu den vorgeschlagenen Vorranggebieten gegeben: Vorranggebiet Dirmerzheim/Mellerhöfe Hinweis auf WSG II Nach dem Windenergie-Erlass NRW (04.11.2015) sind in Bereichen für den Grundwasser- und Gewässerschutz (BGG) Konzentrationszonen für Windenergienutzung nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Allerdings ist hier eine Einzelfallprüfung durchzuführen. Im Rahmend er Behördenbeteiligung werden sowohl die Untere Wasserbehörde (über den RheinErft-Kreis) wie auch die Höhere Wasserbehörde (über die Bezirksregierung Köln) beteiligt. Im Rahmen dieser Beteiligung erfolgt dann eine entsprechende Einzelfallprüfung mit den entsprechenden Auswirkungen (keine – mit Auflagen möglich- Herausnahme der Konzentrationszone). Diese Prüfung ist dann im weiteren Planverfahren zu berücksichtigen. Vorranggebiet Dirmerzheim/Mellerhöfe Hinweis auf beabsichtigte Straßenplanung -2- Die im Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt dargestellte Straßenplanung zwischen Lechenich West und Dirmerzheim berührt am Rande die vorgeschlagene Konzentrationszone(s. Plan). Zu entsprechenden Straßen ist ein Sicherheitsabstand von 40 m einzuhalten. Im weiteren Verfahren wird der entsprechende Abstand mit berücksichtigt. Für weitergehende Straßenplanungen liegen z.Zt. noch keine konkreten Pläne vor. Grundsätzlich widersprechen sich die Darstellung ‚Konzentrationszone für Windenergienutzung‘ und der Bau einer Verbindungsstraße nicht. Im Rahmen der zu erfolgenden Straßenplanung sind vorhandene Anlagen mit den vorgeschriebenen Abstandsbereichen (bei Kreisstraßen 40 m) entsprechend zu berücksichtigen. Das Umwelt- und Planungsamt wird hierzu im weiteren Verfahren noch entsprechende Vorstellungen präsentieren. In Vertretung (Hallstein) -3-