Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
221 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 10:28
Aktualisiert
26.11.15, 10:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 374/2015 1. Ergänzung
Az.: 61.20-20 / 10. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 20.11.2015
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
25.11.2015
BM
Datum Freigabe -100-
Dezernat 6
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
01.12.2015
15.12.2015
beschließend
Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Überarbeitung Windkraftkonzentrationszonen
I. Beschluss über das Plankonzept
II. Beschluss über den Vorentwurf
III. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Weitergehende Informationen zu der Vorstellung der Planungen im Ausschuss für Stadtentwicklung am 10.11.2015.
Erstes Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung Köln
Am 06.11.2015 fand beim Regierungspräsidium Köln ein Abstimmungsgespräch zur Aufstellung
der 10. Flächennutzungsplanänderung (Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie) statt.
Inhalt war die Vorstellung des Plankonzeptes durch das von der Stadt beauftragte Büro.
Inhaltlich präzisiert wurden folgende Punkte:
1. Vorsorgeabstände bei Hochspannungsfreileitungen: im FNP sind Abstandsbereiche von
30m als Tabuzonen darzustellen.
2. Im Bereich des Verwertungszentrums geht die Bezirksregierung davon aus, dass die Ausweisung von GIB (Gewerbe- und Industriebereichen speziell mit der Zweckbindung Abfallbehandlungsanlagen) im Regionalplan die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ausschließen.
[aus diesem Grunde wurden die Flächen im Bereich des VZEK herausgenommen].
3. Die Bezirksregierung hat darauf hingewiesen, dass mit dem neuen Windenergieerlass
(04.11.2015) landesplanerisch festgesetzte Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz einem besonderen Bewertungsverfahren der zuständigen Fachbehörden unterzogen werden müssen. [Dies gilt für einen Teilbereich der Konzentrationszone Mellerhöfe und
ist im weiteren Behördenbeteiligungsverfahren zu klären].
4. Die Bezirksregierung hat darauf hingewiesen, dass bei Überschneidungen mit Landschaftsschutzgebieten (LSG) die für diese festgelegten Schutzziele zu beachten sind [Dies
ist im weiteren Behördenbeteiligungsverfahren zu klären].
5. Die Bezirksregierung hat eine Empfehlung zur Mindestgröße von Konzentrationszonen
vorgeschlagen, die aber im vorhandenen Entwurf bereits entsprechend berücksichtigt ist.
6. Konflikte im Bereich der Flugsicherung lassen sich –zumindest für die Einflüsse auf stationäre Radaranlagen- nicht pauschal sondern nur auf den Einzelfall bezogen klären – dazu
hat die Bezirksregierung auch geraten.
7. Flächen von bestehenden Konzentrationszonen, die über die jetzt vorgeschlagenen neuen
Konzentrationsflächen hinausgehen, sind planungsrechtlich unproblematisch.
Die hier diskutierten Punkte sind für die weitere Bearbeitung des FNP-Entwurfs sehr hilfreich. Ausschlaggebend sind aber die im Verfahren geäußerten Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange, zu denen natürlich auch die verschiedenen Fachbehörden des Regierungspräsidiums Köln gehören.
Ausschuss für Stadtentwicklung am 10.11.2015
Im Ausschuss für Stadtentwicklung am 10.11.2015 wurden folgende Hinweise zu den vorgeschlagenen Vorranggebieten gegeben:
Vorranggebiet Dirmerzheim/Mellerhöfe
Hinweis auf WSG II
Nach dem Windenergie-Erlass NRW (04.11.2015) sind in Bereichen für den Grundwasser- und
Gewässerschutz (BGG) Konzentrationszonen für Windenergienutzung nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Allerdings ist hier eine Einzelfallprüfung durchzuführen.
Im Rahmend er Behördenbeteiligung werden sowohl die Untere Wasserbehörde (über den RheinErft-Kreis) wie auch die Höhere Wasserbehörde (über die Bezirksregierung Köln) beteiligt. Im
Rahmen dieser Beteiligung erfolgt dann eine entsprechende Einzelfallprüfung mit den entsprechenden Auswirkungen (keine – mit Auflagen möglich- Herausnahme der Konzentrationszone).
Diese Prüfung ist dann im weiteren Planverfahren zu berücksichtigen.
Vorranggebiet Dirmerzheim/Mellerhöfe
Hinweis auf beabsichtigte Straßenplanung
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Die im Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt dargestellte Straßenplanung zwischen Lechenich
West und Dirmerzheim berührt am Rande die vorgeschlagene Konzentrationszone(s. Plan). Zu
entsprechenden Straßen ist ein Sicherheitsabstand von 40 m einzuhalten. Im weiteren Verfahren
wird der entsprechende Abstand mit berücksichtigt.
Für weitergehende Straßenplanungen liegen z.Zt. noch keine konkreten Pläne vor. Grundsätzlich
widersprechen sich die Darstellung ‚Konzentrationszone für Windenergienutzung‘ und der Bau
einer Verbindungsstraße nicht. Im Rahmen der zu erfolgenden Straßenplanung sind vorhandene
Anlagen mit den vorgeschriebenen Abstandsbereichen (bei Kreisstraßen 40 m) entsprechend zu
berücksichtigen. Das Umwelt- und Planungsamt wird hierzu im weiteren Verfahren noch entsprechende Vorstellungen präsentieren.
In Vertretung
(Hallstein)
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