Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-32/2003
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.: 61 26a 1
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
30.09.2003
Rat der Stadt Bedburg
14.10.2003
Bemerkungen:
Betreff:
Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Festlegung der
Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bedburg, Abgrenzungssatzung
Bedburg, Blerichen-Kirdorf, Broich und Lipp-Millendorf-Oppendorf Gebiet Am Tripskreuz in Bedburg
hier: a) Erneute Beratung über die während des Beteiligungsverfahrens eingegangenen
Stellungnahmen
b) Aufhebung und Neufassung des Einleitungsbeschlusses
c) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag nebst ggf. erforderlicher Anlagen wird nachgereicht.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 19.03.2002 auf Empfehlung des Ausschusses
für Planen und Bauen vom 19.02.2002 einstimmig beschlossen, die Satzung der Stadt Bedburg
über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortschaften
Bedburg, Blerichen-Kirdorf, Broich und Lipp-Millendorf-Oppendorf - Abgrenzungssatzung - durch
die Einbeziehung von Außenbereichsflächen im Bereich der Straße Am Tripskreuz gemäß § 34
Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch zu ändern sowie vor dem abschließenden Satzungsbeschluss die
Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange im Sinne von § 34 Abs. 5 i.V.m. § 13 Nrn. 2
und 3 Baugesetzbuch durchzuführen.
Wesentliches Planungsziel dieser Zweiten Änderungssatzung ist es, zur Ermöglichung einer
angemessenen weiteren baulichen Entwicklung und zur städtebaulich sinnvollen Ostsabrundung
weitere Baumöglichkeiten zu schaffen.
Hierzu werden Teilflächen der o.g. Parzellen in die Satzung gem. § 34 Abs. 4 des
Baugesetzbuches mit einbezogen.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden die Bürger durch Bekanntmachung im Amtsblatt
des Erftkreises am 07.05.2002 über die beabsichtigte Satzungserweiterung unterrichtet. Die
Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach
§ 13 des Baugesetzbuches ebenfalls über die beabsichtigte Erweiterung des Satzungsgebietes
informiert.
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Stellungnahme hat daraufhin vom 16.05.2002 bis zum
19.06.2002 einschließlich bestanden.
Während dieser Frist sind die in der beigefügten Anlage näher bezeichneten Stellungnahmen zur
Bauleitplanung eingegangen.
Der Rat der Stadt Bedburg hat hierüber in seiner Sitzung am 09.07.2002, auf Empfehlung des
Ausschusses für Planen und Bauen vom 02.07.2002, eine Abwägung durchgeführt und wie in der
beigefügten Anlage (auszugsweise) aufgeführt beschlossen.
Gleichzeitig hat der Rat der Stadt Bedburg den Satzungsbeschluss für die o.g. Änderungssatzung
gefasst. Im Anschluss hieran wird das erforderliche Genehmigungsverfahren gem. § 34 Abs. 5 des
Baugesetzbuches erforderlich.
Im Zuge der Abwägung wurde u.a. die Stellungnahme des Erftkreises behandelt. Im Rahmen der
Zusammenstellung der Genehmigungsunterlagen wurde nochmals eine Vorabstimmung mit der
Unteren Landschaftsbehörde des Erftkreises getroffen. Ergebnis hieraus war, dass die getroffene
Abwägung nach Auffassung des Erftkreises nicht ausreichend ist. Nach mehreren Rücksprachen
in dieser Angelegenheit bei dieser Fachbehörde des Erftkreises konnte im Hinblick auf die
getroffene Abwägung kein Einvernehmen erzielt werden. Nach dortiger Aussage reicht die
getroffene Abwägung nicht aus und der Erftkreis hält den Widerspruch gem. § 29 Abs. 4 LG
weiterhin aufrecht. Unverständlicherweise reicht die Kennzeichnung der Platanen im Planbereich
nicht aus.
Darauf folgende Abstimmungsgespräche mit der Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde
für diese Satzungsänderung hatten zum Ergebnis, dass bedingt durch die Aufrechterhaltung des
Widerspruches durch die Untere Landschaftsbehörde des Erftkreises eine Genehmigung nicht in
Aussicht gestellt werden kann.
Es wird daher erforderlich, die Abwägung über die Stellungnahme der Unteren
Landschaftsbehörde des Erftkreises erneut durchzuführen, mit dem Ziel, den Bereich der
Platanenallee vollinhaltlich aus dem Satzungsgebiet zu nehmen. Hieraus resultiert ferner die
Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses bei Reduzierung des Plangebiets.
Die endgültige Abstimmung mit den Fachbehörden ist in Kürze zu erwarten. Erst im Anschluss
hieran kann die Erneute Abwägung mit den weiteren Beratungsfolgen getroffen werden. Sofern
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Ergebnisse bis zur Sitzung vorliegen, werden diese nachgereicht. Gleiches betrifft ggf. auch einen
überarbeiteten Planentwurf.
Zum Sitzungstermin des Ausschusses für Planen und Bauen am 30.09.2003 lagen noch keine
Ergebnisse vor, sodass dieser Punkt einvernehmlich von der Tagesordnung abgesetzt wurde.
Anlage: Planentwurf in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 09.07.2002
Auszug Abwägung Stellungnahme Erftkreis mit gekennzeichneter Passage
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
----------------------------------Schmitz
----------------------------------Ackermann
----------------------------------Harren
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister