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Beschlussvorlage (Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bedburg, Abgrenzungssatzung Bedburg, Blerichen-Kirdorf, Broich und Lipp-Millendorf-Oppendorf - Gebiet Am Tripskreuz in Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bedburg, Abgrenzungssatzung Bedburg, Blerichen-Kirdorf, Broich und Lipp-Millendorf-Oppendorf -
Gebiet Am Tripskreuz in Bedburg) Beschlussvorlage (Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bedburg, Abgrenzungssatzung Bedburg, Blerichen-Kirdorf, Broich und Lipp-Millendorf-Oppendorf -
Gebiet Am Tripskreuz in Bedburg) Beschlussvorlage (Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bedburg, Abgrenzungssatzung Bedburg, Blerichen-Kirdorf, Broich und Lipp-Millendorf-Oppendorf -
Gebiet Am Tripskreuz in Bedburg)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-32/2003 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: 61 26a 1 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Planen und Bauen 30.09.2003 Rat der Stadt Bedburg 14.10.2003 Bemerkungen: Betreff: Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bedburg, Abgrenzungssatzung Bedburg, Blerichen-Kirdorf, Broich und Lipp-Millendorf-Oppendorf Gebiet Am Tripskreuz in Bedburg hier: a) Erneute Beratung über die während des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen b) Aufhebung und Neufassung des Einleitungsbeschlusses c) Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag nebst ggf. erforderlicher Anlagen wird nachgereicht. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 19.03.2002 auf Empfehlung des Ausschusses für Planen und Bauen vom 19.02.2002 einstimmig beschlossen, die Satzung der Stadt Bedburg über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortschaften Bedburg, Blerichen-Kirdorf, Broich und Lipp-Millendorf-Oppendorf - Abgrenzungssatzung - durch die Einbeziehung von Außenbereichsflächen im Bereich der Straße Am Tripskreuz gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch zu ändern sowie vor dem abschließenden Satzungsbeschluss die Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange im Sinne von § 34 Abs. 5 i.V.m. § 13 Nrn. 2 und 3 Baugesetzbuch durchzuführen. Wesentliches Planungsziel dieser Zweiten Änderungssatzung ist es, zur Ermöglichung einer angemessenen weiteren baulichen Entwicklung und zur städtebaulich sinnvollen Ostsabrundung weitere Baumöglichkeiten zu schaffen. Hierzu werden Teilflächen der o.g. Parzellen in die Satzung gem. § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches mit einbezogen. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden die Bürger durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Erftkreises am 07.05.2002 über die beabsichtigte Satzungserweiterung unterrichtet. Die Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 13 des Baugesetzbuches ebenfalls über die beabsichtigte Erweiterung des Satzungsgebietes informiert. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Stellungnahme hat daraufhin vom 16.05.2002 bis zum 19.06.2002 einschließlich bestanden. Während dieser Frist sind die in der beigefügten Anlage näher bezeichneten Stellungnahmen zur Bauleitplanung eingegangen. Der Rat der Stadt Bedburg hat hierüber in seiner Sitzung am 09.07.2002, auf Empfehlung des Ausschusses für Planen und Bauen vom 02.07.2002, eine Abwägung durchgeführt und wie in der beigefügten Anlage (auszugsweise) aufgeführt beschlossen. Gleichzeitig hat der Rat der Stadt Bedburg den Satzungsbeschluss für die o.g. Änderungssatzung gefasst. Im Anschluss hieran wird das erforderliche Genehmigungsverfahren gem. § 34 Abs. 5 des Baugesetzbuches erforderlich. Im Zuge der Abwägung wurde u.a. die Stellungnahme des Erftkreises behandelt. Im Rahmen der Zusammenstellung der Genehmigungsunterlagen wurde nochmals eine Vorabstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Erftkreises getroffen. Ergebnis hieraus war, dass die getroffene Abwägung nach Auffassung des Erftkreises nicht ausreichend ist. Nach mehreren Rücksprachen in dieser Angelegenheit bei dieser Fachbehörde des Erftkreises konnte im Hinblick auf die getroffene Abwägung kein Einvernehmen erzielt werden. Nach dortiger Aussage reicht die getroffene Abwägung nicht aus und der Erftkreis hält den Widerspruch gem. § 29 Abs. 4 LG weiterhin aufrecht. Unverständlicherweise reicht die Kennzeichnung der Platanen im Planbereich nicht aus. Darauf folgende Abstimmungsgespräche mit der Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde für diese Satzungsänderung hatten zum Ergebnis, dass bedingt durch die Aufrechterhaltung des Widerspruches durch die Untere Landschaftsbehörde des Erftkreises eine Genehmigung nicht in Aussicht gestellt werden kann. Es wird daher erforderlich, die Abwägung über die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde des Erftkreises erneut durchzuführen, mit dem Ziel, den Bereich der Platanenallee vollinhaltlich aus dem Satzungsgebiet zu nehmen. Hieraus resultiert ferner die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses bei Reduzierung des Plangebiets. Die endgültige Abstimmung mit den Fachbehörden ist in Kürze zu erwarten. Erst im Anschluss hieran kann die Erneute Abwägung mit den weiteren Beratungsfolgen getroffen werden. Sofern STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Ergebnisse bis zur Sitzung vorliegen, werden diese nachgereicht. Gleiches betrifft ggf. auch einen überarbeiteten Planentwurf. Zum Sitzungstermin des Ausschusses für Planen und Bauen am 30.09.2003 lagen noch keine Ergebnisse vor, sodass dieser Punkt einvernehmlich von der Tagesordnung abgesetzt wurde. Anlage: Planentwurf in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 09.07.2002 Auszug Abwägung Stellungnahme Erftkreis mit gekennzeichneter Passage 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Schmitz ----------------------------------Ackermann ----------------------------------Harren Bearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister