Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:02
Aktualisiert
19.11.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 598/2015
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 11.11.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
18.11.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
01.12.2015
vorberatend
15.12.2015
beschließend
Masterplan Liblar;
Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004, (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Beginn der vorbereitenden
Untersuchungen zur Erarbeitung der Beurteilungsgrundlage über die Notwendigkeit der Sanierung
für den in der Anlage dargestellten Untersuchungsbereich im Stadtteil Liblar beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung gem. 141 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit §§ 137139 BauGB durchzuführen.
Begründung:
Die Stadt Erftstadt beabsichtigt zur Umsetzung des Masterplans Liblar/ Integriertes Handlungskonzept (IHK) im Rahmen des Programms „Aktive Zentren“ Städtebaufördermittel zu beantragen.
Die Städtebaufördermittel sollen im Rahmen einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach
§§ 136 ff Baugesetzbuch (BauGB) beantragt werden. Formal beginnt das Verfahren zur Durchführung einer Sanierungsmaßnahme mit dem Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB, der hiermit vorgelegt wird.
Mit dem vom Planungsbüro MWM aus Aachen erarbeiteten IHK und den übrigen im Zusammenhang mit dem Masterplan Liblar erstellten Unterlagen und Planungen liegen bereits umfangreiche
Beurteilungsgrundlagen bezüglich der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und
Zusammenhänge vor. Diese Grundlagen dienen der konkreten Definition der Ziele und Zwecke der
Sanierung und der Abgrenzung des Sanierungsgebietes.
Im Rahmen einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme sind die Betroffenen und öffentlichen
Aufgabeträger zu beteiligen und im Ergebnis ist gemäß § 142 BauGB ein Sanierungsgebiet festzulegen.
Durch den Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen entstehen der Stadt
keine zusätzlichen Kosten.
In Vertretung
(Hallstein)
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