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Beschlussvorlage (Masterplan Liblar; Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:02
Aktualisiert
19.11.15, 15:02
Beschlussvorlage (Masterplan Liblar;
Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch) Beschlussvorlage (Masterplan Liblar;
Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 598/2015 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 11.11.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 18.11.2015 Datum Freigabe -100- gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 01.12.2015 vorberatend 15.12.2015 beschließend Masterplan Liblar; Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Erarbeitung der Beurteilungsgrundlage über die Notwendigkeit der Sanierung für den in der Anlage dargestellten Untersuchungsbereich im Stadtteil Liblar beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung gem. 141 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit §§ 137139 BauGB durchzuführen. Begründung: Die Stadt Erftstadt beabsichtigt zur Umsetzung des Masterplans Liblar/ Integriertes Handlungskonzept (IHK) im Rahmen des Programms „Aktive Zentren“ Städtebaufördermittel zu beantragen. Die Städtebaufördermittel sollen im Rahmen einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach §§ 136 ff Baugesetzbuch (BauGB) beantragt werden. Formal beginnt das Verfahren zur Durchführung einer Sanierungsmaßnahme mit dem Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB, der hiermit vorgelegt wird. Mit dem vom Planungsbüro MWM aus Aachen erarbeiteten IHK und den übrigen im Zusammenhang mit dem Masterplan Liblar erstellten Unterlagen und Planungen liegen bereits umfangreiche Beurteilungsgrundlagen bezüglich der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge vor. Diese Grundlagen dienen der konkreten Definition der Ziele und Zwecke der Sanierung und der Abgrenzung des Sanierungsgebietes. Im Rahmen einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme sind die Betroffenen und öffentlichen Aufgabeträger zu beteiligen und im Ergebnis ist gemäß § 142 BauGB ein Sanierungsgebiet festzulegen. Durch den Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen entstehen der Stadt keine zusätzlichen Kosten. In Vertretung (Hallstein) -2-