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Beschlussvorlage (Ergänzung zu den Wirtschaftsplänen 2016 der Stadtwerke Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
148 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
29.09.15, 18:42
Aktualisiert
29.09.15, 18:42
Beschlussvorlage (Ergänzung zu den Wirtschaftsplänen 2016 der Stadtwerke Erftstadt) Beschlussvorlage (Ergänzung zu den Wirtschaftsplänen 2016 der Stadtwerke Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 465/2015 Az.: - 81 - Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 28.09.2015 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 29.09.2015 Datum Freigabe -100- gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 29.09.2015 Bemerkungen beschließend Ergänzung zu den Wirtschaftsplänen 2016 der Stadtwerke Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis und verweist die Wirtschaftspläne 2016 der Stadtwerke Erftstadt mit der Maßgabe in den nächsten Betriebsausschuss, dass für diese die Ansätze aus dem Jahr 2015 zugrunde gelegt werden. Begründung: Um den Pflichtaufgaben eines ordnungsgemäßen Betriebes der Stadtwerke nachkommen zu können, bedarf es für diverse Maßnahmen der Erfolgs- bzw. Vermögenspläne einer frühzeitigen Bereitstellung von Mitteln. Gleichwohl sieht die Betriebsleitung die Notwendigkeit, möglichst umfänglich zu den Bemühungen zur Haushaltskonsilidierung beizutragen. Durch das Einfrieren der Aufwandspositionen bzw. der Ansätze aus dem Vermögensplänen auf die Veranschlagungen der Pläne aus dem Jahr 2015, soll eine zusätzlich Belastung der Kunden vermieden werden. Die Betriebsleitung ist damit gehalten, die allgemeinen Preissteigerung sowie Maßnahmen zur Unterhaltung für ein Jahr – Ohne Erhöhung der Tarife- innerbetrieblich insoweit zu kompensieren, dass in der Wasserversorgung neben dem gesetzlich erforderliche Mindesthandelsbilanzgewinn eine Konzessionsabgabe in Höhe von ca. 200.000 Euro erwirtschaftet wird. In Vertretung (Hallstein) -2-