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Beschlusstext (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2014 - 2023; hier: Beschlussfassung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
20.06.13, 18:18
Aktualisiert
26.06.13, 18:12
Beschlusstext (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2014 - 2023;
hier: Beschlussfassung)

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Bad Münstereifel, 26.06.2013 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 23. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 28.05.2013 Zu Punkt der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 965-IX/Z-10 Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2014 - 2023; hier: Beschlussfassung Beschluss mit 29 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimme: 1. Die Hebesatzgestaltung wird nach der in der RD 965-IX/Z-9 aufgeführten Variante 3 für den Haushalt 2013 und den Konsolidierungszeitraum im Haushaltssicherungskonzept 2014 – 2023 zu Grunde gelegt. 2. Unter Berücksichtigung von dem Beschluss zu 1. wird die Haushaltssatzung der Stadt Bad Münstereifel für das Haushaltsjahr 2013 (= Anlage 13 der Originalniederschrift) mit den gesetzlichen Anlagen einschl. Haushaltssicherungskonzept 2014 – 2023 auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs des Haushalts 2013 in der Fassung der 3. Veränderungsliste, die auch die umsetzbaren Vorschläge der interfraktionellen Beratungen enthält, nach Maßgabe der noch vorliegenden und beschlossenen Veränderungen beschlossen. 3. Auf Basis des so beschlossenen Haushaltes 2013 nebst Haushaltssicherungskonzept 2014 – 2023 wird der Haushaltsausgleich im Jahr 2022 wieder hergestellt. 4. Der Jahresüberschuss zum 31.12.2009 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Forstbetrieb i.H.v. 320.006,71 Euro soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 5. Die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Forstbetrieb wird beauftragt, die zur Herstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes eingeplanten höheren Abführungen bei der Eigenkapitalverzinsung (in 2013 200.000 €, in 2014 220.000 € und 2015 – 2017 jeweils 100.000 € anstatt 70.000 €; ab 2018 wieder 70.000 €) im Rahmen der Wirtschaftsführung zu erwirtschaften. Darüber hinaus wird aus den bisherigen Gewinnvorträgen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Forstbetrieb in den Jahren 2013 – 2020 jeweils ein Betrag von 100.000 €, mithin ein Gesamtbetrag von 800.000 €, zur Haushaltskonsolidierung an den städtischen Haushalt abgeführt. Dem Forstbetrieb soll ein Sockelbetrag von 1 Million € belassen werden. Im Auftrag: (Sylvia Schneider)