Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
88 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
20.06.13, 18:18
Aktualisiert
20.06.13, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 20.06.2013
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 23. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 28.05.2013
Zu Punkt 23. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 968-IX
Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der
Haushaltsjahre 2013 - 2015 (Hebesatzsatzung)
Beschluss mit 29 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimme:
Die beigefügte Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Festsetzung der Hebesätze für die
Realsteuern der Haushaltsjahre 2013 – 2015 (Hebesatzsatzung) (= Anlage 14 der Originalniederschrift) wird mit folgender Maßgabe beschlossen:
Der Hebesatz der Grundsteuer A bleibt unverändert.
Der Hebesatz der Grundsteuer B wird für das Jahr 2013 auf 490 v. H., für das Jahr 2014 auf
490 v. H. und für das Jahr 2015 auf 490 v. H. festgesetzt.
Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird für das Jahr 2013 auf 465 v. H., für das Jahr 2014 auf
465 v. H. und für das Jahr 2015 auf 465 v. H. festgesetzt.
Die so modifizierte Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.