Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 07.01.2008
Vorlagen-Nr.: 8/2008
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
23.01.2008
12.02.2008
19.02.2008
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. O 8, Ortsteil Obermaubach, „Steinbüchel“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB sowie Festlegung der Planinhalte
I. Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen der 30. Änderung zum wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau
wurden die in der beiliegenden Übersichtskarte umrandeten Grundstücke als Wohnbauflächen
dargestellt. Die FNP-Änderung wurde, wie Ihnen bekannt, durch die Bezirksregierung Köln am
02.03.2007 genehmigt. Mit Schlussbekanntmachung vom 30.03.2007 hat die FNP-Änderung
Rechtskraft erlangt. Es besteht nunmehr die Möglichkeit, einen konkreten Bebauungsplan
aufzustellen.
Ich habe am 24.10.2007 ein Informationsgespräch mit den betroffenen Grundstückseigentümern
über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Aufstellung eines Bebauungsplanes geführt.
Hierbei hat sich herausgestellt, dass alle betroffenen Grundstückseigentümer an einer kurzfristigen
Aufstellung des B-Planes interessiert sind. Aufgrund der Grundstücksverhältnisse wird eine
Umlegung erforderlich. Die Eigentümer haben sich zwischenzeitlich bereits auf eine private
Grundstücksumlegung verständigt und mit Schreiben vom 03.12.2007, hier eingegangen am
21.12.2007, einen formellen Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplanes gestellt. Gleichzeitig
wurde auch bereits ein Bebauungsplanentwurf über die vorgesehene innere Erschließung
vorgelegt. Das Antragsschreiben sowie der Bebauungsplanentwurf sind als Anlage beigefügt.
Der Bebauungsplanentwurf kann meines Erachtens hinsichtlich der vorgesehenen Erschließung
so übernommen werden. Aufgrund des Entwurfes basiert auch die private Umlegung.
Der Bebauungsplanentwurf sollte folgende Festsetzungen enthalten:
Allgemeines Wohngebiet (WA).
Die überbaubaren Flächen werden als Baufenster festgelegt.
Geschossigkeit:
eingeschossig,
Dachneigung:
mindestens 17 °,
maximale Firsthöhe:
7,50 m OK Straße vor Gebäudemitte.
Weitere Festsetzungen sind nicht erforderlich. Die vorgenannten Festsetzungen entsprechen den
Festsetzungen des unmittelbar angrenzenden Bebauungsplanes Nr. O 5 a.
Entsprechend der fortlaufenden Nummerierung erhält der Bebauungsplan die Bezeichnung Nr. O
8. Hinsichtlich der örtlichen Zuordnung schlage ich darüber hinaus in Anlehnung an die
Gemarkungsbezeichnung den Namen „Steinbüchel“ vor.
Die Verwaltung sollte des Weiteren ermächtigt werden, nunmehr die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie das Scopingverfahren gem. § 4 (1) BauGB
durchzuführen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten des Bebauungsplanes werden sich voraussichtlich auf ca. 2.000,00 € belaufen.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen bereit.
III. Beschlussvorschlag:
„1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. O 8, Ortsteil Obermaubach, „Steinbüchel“, wird
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
2.
Folgende Planinhalte werden festgelegt:
Allgemeines Wohngebiet (WA).
Die überbaubaren Flächen werden als Baufenster festgelegt.
Geschossigkeit:
eingeschossig,
Dachneigung:
mindestens 17 °,
maximale Firsthöhe:
7,50 m OK Straße vor Gebäudemitte.
3.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Verfahren gem. § 3 (1) BauGB und § 4
(1) BauGB durchzuführen.“
Der Bürgermeister
- Ramm Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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