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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. O 8, Ortsteil Obermaubach, „Steinbüchel“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB sowie Festlegung der Planinhalte)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. O 8, Ortsteil Obermaubach, „Steinbüchel“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB sowie Festlegung der Planinhalte) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. O 8, Ortsteil Obermaubach, „Steinbüchel“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB sowie Festlegung der Planinhalte)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-00BE: Herr Schmühl Kreuzau, 07.01.2008 Vorlagen-Nr.: 8/2008 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 23.01.2008 12.02.2008 19.02.2008 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. O 8, Ortsteil Obermaubach, „Steinbüchel“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB sowie Festlegung der Planinhalte I. Sach- und Rechtslage: Im Rahmen der 30. Änderung zum wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau wurden die in der beiliegenden Übersichtskarte umrandeten Grundstücke als Wohnbauflächen dargestellt. Die FNP-Änderung wurde, wie Ihnen bekannt, durch die Bezirksregierung Köln am 02.03.2007 genehmigt. Mit Schlussbekanntmachung vom 30.03.2007 hat die FNP-Änderung Rechtskraft erlangt. Es besteht nunmehr die Möglichkeit, einen konkreten Bebauungsplan aufzustellen. Ich habe am 24.10.2007 ein Informationsgespräch mit den betroffenen Grundstückseigentümern über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Aufstellung eines Bebauungsplanes geführt. Hierbei hat sich herausgestellt, dass alle betroffenen Grundstückseigentümer an einer kurzfristigen Aufstellung des B-Planes interessiert sind. Aufgrund der Grundstücksverhältnisse wird eine Umlegung erforderlich. Die Eigentümer haben sich zwischenzeitlich bereits auf eine private Grundstücksumlegung verständigt und mit Schreiben vom 03.12.2007, hier eingegangen am 21.12.2007, einen formellen Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplanes gestellt. Gleichzeitig wurde auch bereits ein Bebauungsplanentwurf über die vorgesehene innere Erschließung vorgelegt. Das Antragsschreiben sowie der Bebauungsplanentwurf sind als Anlage beigefügt. Der Bebauungsplanentwurf kann meines Erachtens hinsichtlich der vorgesehenen Erschließung so übernommen werden. Aufgrund des Entwurfes basiert auch die private Umlegung. Der Bebauungsplanentwurf sollte folgende Festsetzungen enthalten: Allgemeines Wohngebiet (WA). Die überbaubaren Flächen werden als Baufenster festgelegt. Geschossigkeit: eingeschossig, Dachneigung: mindestens 17 °, maximale Firsthöhe: 7,50 m OK Straße vor Gebäudemitte. Weitere Festsetzungen sind nicht erforderlich. Die vorgenannten Festsetzungen entsprechen den Festsetzungen des unmittelbar angrenzenden Bebauungsplanes Nr. O 5 a. Entsprechend der fortlaufenden Nummerierung erhält der Bebauungsplan die Bezeichnung Nr. O 8. Hinsichtlich der örtlichen Zuordnung schlage ich darüber hinaus in Anlehnung an die Gemarkungsbezeichnung den Namen „Steinbüchel“ vor. Die Verwaltung sollte des Weiteren ermächtigt werden, nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie das Scopingverfahren gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten des Bebauungsplanes werden sich voraussichtlich auf ca. 2.000,00 € belaufen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen bereit. III. Beschlussvorschlag: „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. O 8, Ortsteil Obermaubach, „Steinbüchel“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 2. Folgende Planinhalte werden festgelegt: Allgemeines Wohngebiet (WA). Die überbaubaren Flächen werden als Baufenster festgelegt. Geschossigkeit: eingeschossig, Dachneigung: mindestens 17 °, maximale Firsthöhe: 7,50 m OK Straße vor Gebäudemitte. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Verfahren gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB durchzuführen.“ Der Bürgermeister - Ramm Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-