Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,2 kB
Datum
09.10.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Schmitz
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 24.07.2007
Vorlagen-Nr.: 71/2007
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
19.09.2007
09.10.2007
Personalentwicklungskonzept der Jahre 1998 - 2018
I. Sach- und Rechtslage:
Aufbauend auf dem bereits vorhandenen Personalkonsolidierungskonzept hat die Verwaltung ein
umfangreiches Personalentwicklungskonzept über einen Zeitraum von 20 Jahren (1998 – 2018)
aufgestellt, wie es von der GPA gefordert wurde. (siehe Ziffer 31 der Prioritätenliste).
Hieraus ist ersichtlich, dass die Gemeinde Kreuzau seit Jahren bemüht ist, effektiv und sozial
gerechtfertigt Stellen abzubauen. Dieser Trend setzt sich auch in den nächsten Jahren, bedingt
durch Altersteilzeit, Verrentungen sowie Stellenzusammenfassungen, fort.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden, dass im Konzeptzeitraum insgesamt
rund 17,5 Stellen abgebaut werden und somit eine deutliche Reduzierung im Bereich der
Personalkosten erzielt wird.
Das Personalentwicklungskonzept wird zukünftig jährlich aktualisiert. Die Empfehlung der GPA,
eine konkrete Fluktuationsanalyse auf der Grundlage des Personalkonsolidierungskonzepts zu
erstellen, wurde somit umgesetzt.
Wie Sie dem Konzept entnehmen können, werden in den nächsten Jahren einige Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in die Altersteilzeit eintreten. Hier wurde jeweils einzelfallbezogen überprüft,
inwieweit Einsparpotentiale, z.B. durch Stellenzusammenführungen, vorhanden sind. Im Falle von
Neueinstellungen, die auf ein Ausscheiden eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin aufgrund von
Altersteilzeit beruhen, sind zudem ggf. Bezuschussungsmöglichkeiten durch die Bundesagentur
für Arbeit möglich. Hiervon wurde bereits in den letzten Jahren mehrmals Gebrauch gemacht,
welches ebenfalls zu deutlichen Einsparungen führte.
Bei der Entscheidung über die Altersteilzeitanträge habe ich auch berücksichtigt, dass durch die
demografische Entwicklung insbesondere bei den Erzieherinnen Stellen abgebaut werden. Die
Maßnahme wird dazu beitragen, die Kündigung von Arbeitsverhältnissen zu vermeiden. Offen ist
aus heutiger Sicht auch noch, ob der Kreis Düren das Optionsmodell zur Betreuung der Hartz IV –
Empfänger fortführen wird. Diese Maßnahme ist zunächst bis zum Jahre 2010 befristet. Sollte das
nicht der Fall sein, würde es auf dem Sozialamt zu einer Mitarbeiterreduzierung kommen müssen.
Auch durch die Genehmigung von Teilzeitarbeitsverhältnissen ergeben sich teilweise
Minderausgaben bei den Personalkosten. So hat die Verwaltung in den vergangenen Jahren allen
Anträgen der weiblichen Beschäftigten auf Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit
entsprochen, ohne dass es einen Augleich durch Neueinstellungen gegeben hat.
Zusammenfassend
bleibt
festzustellen,
dass
die
Gemeinde
Kreuzau
mit
dem
Personalentwicklungskonzept eine klare Linie zum Stellenabbau vorgibt mit dem Ziel,
Personalkosten in nicht unerheblichem Maße einzusparen.
Ich will an dieser Stelle aber auch deutlich machen, dass sich die Verwaltung bereits im untersten
personellen Level bewegt, der keine Spielräume mehr bietet. Sofern zusätzliche Aufgaben
aufgebürdet werden, sei es in der Verwaltung, dem Bauhof oder auch im pädagogischen Bereich,
wird es notwendig werden, eine personelle Aufstockung vorzunehmen und das
Personalentwicklungskonzept anzupassen.
Eine Ausfertigung des Personalentwicklungskonzepts 1998 – 2018 in Diagrammform mit
Erläuterungen ist dieser Mitteilung als Anlage beigefügt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Mit der Umsetzung des Personalentwicklungskonzeptes ergeben sich jährliche Einsparungen in
unterschiedlicher Höhe.
III. Beschlussvorschlag:
„Das von der Verwaltung aufgestellte Personalentwicklungskonzept wird zustimmend zur Kenntnis
genommen“.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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