Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Personalentwicklungskonzept der Jahre 1998 - 2018)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,2 kB
Datum
09.10.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Personalentwicklungskonzept der Jahre 1998 - 2018) Allgemeine Vorlage (Personalentwicklungskonzept der Jahre 1998 - 2018)

öffnen download melden Dateigröße: 9,2 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Schmitz BE: Herr Stolz Kreuzau, 24.07.2007 Vorlagen-Nr.: 71/2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 19.09.2007 09.10.2007 Personalentwicklungskonzept der Jahre 1998 - 2018 I. Sach- und Rechtslage: Aufbauend auf dem bereits vorhandenen Personalkonsolidierungskonzept hat die Verwaltung ein umfangreiches Personalentwicklungskonzept über einen Zeitraum von 20 Jahren (1998 – 2018) aufgestellt, wie es von der GPA gefordert wurde. (siehe Ziffer 31 der Prioritätenliste). Hieraus ist ersichtlich, dass die Gemeinde Kreuzau seit Jahren bemüht ist, effektiv und sozial gerechtfertigt Stellen abzubauen. Dieser Trend setzt sich auch in den nächsten Jahren, bedingt durch Altersteilzeit, Verrentungen sowie Stellenzusammenfassungen, fort. Zum jetzigen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden, dass im Konzeptzeitraum insgesamt rund 17,5 Stellen abgebaut werden und somit eine deutliche Reduzierung im Bereich der Personalkosten erzielt wird. Das Personalentwicklungskonzept wird zukünftig jährlich aktualisiert. Die Empfehlung der GPA, eine konkrete Fluktuationsanalyse auf der Grundlage des Personalkonsolidierungskonzepts zu erstellen, wurde somit umgesetzt. Wie Sie dem Konzept entnehmen können, werden in den nächsten Jahren einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Altersteilzeit eintreten. Hier wurde jeweils einzelfallbezogen überprüft, inwieweit Einsparpotentiale, z.B. durch Stellenzusammenführungen, vorhanden sind. Im Falle von Neueinstellungen, die auf ein Ausscheiden eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin aufgrund von Altersteilzeit beruhen, sind zudem ggf. Bezuschussungsmöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit möglich. Hiervon wurde bereits in den letzten Jahren mehrmals Gebrauch gemacht, welches ebenfalls zu deutlichen Einsparungen führte. Bei der Entscheidung über die Altersteilzeitanträge habe ich auch berücksichtigt, dass durch die demografische Entwicklung insbesondere bei den Erzieherinnen Stellen abgebaut werden. Die Maßnahme wird dazu beitragen, die Kündigung von Arbeitsverhältnissen zu vermeiden. Offen ist aus heutiger Sicht auch noch, ob der Kreis Düren das Optionsmodell zur Betreuung der Hartz IV – Empfänger fortführen wird. Diese Maßnahme ist zunächst bis zum Jahre 2010 befristet. Sollte das nicht der Fall sein, würde es auf dem Sozialamt zu einer Mitarbeiterreduzierung kommen müssen. Auch durch die Genehmigung von Teilzeitarbeitsverhältnissen ergeben sich teilweise Minderausgaben bei den Personalkosten. So hat die Verwaltung in den vergangenen Jahren allen Anträgen der weiblichen Beschäftigten auf Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit entsprochen, ohne dass es einen Augleich durch Neueinstellungen gegeben hat. Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die Gemeinde Kreuzau mit dem Personalentwicklungskonzept eine klare Linie zum Stellenabbau vorgibt mit dem Ziel, Personalkosten in nicht unerheblichem Maße einzusparen. Ich will an dieser Stelle aber auch deutlich machen, dass sich die Verwaltung bereits im untersten personellen Level bewegt, der keine Spielräume mehr bietet. Sofern zusätzliche Aufgaben aufgebürdet werden, sei es in der Verwaltung, dem Bauhof oder auch im pädagogischen Bereich, wird es notwendig werden, eine personelle Aufstockung vorzunehmen und das Personalentwicklungskonzept anzupassen. Eine Ausfertigung des Personalentwicklungskonzepts 1998 – 2018 in Diagrammform mit Erläuterungen ist dieser Mitteilung als Anlage beigefügt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Mit der Umsetzung des Personalentwicklungskonzeptes ergeben sich jährliche Einsparungen in unterschiedlicher Höhe. III. Beschlussvorschlag: „Das von der Verwaltung aufgestellte Personalentwicklungskonzept wird zustimmend zur Kenntnis genommen“. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-