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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung am Bahnhof in Erftstadt-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
29.10.15, 15:04
Aktualisiert
04.11.15, 10:24
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung am Bahnhof in Erftstadt-Liblar) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung am Bahnhof in Erftstadt-Liblar)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 486/2015 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 07.10.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 04.11.2015 Datum Freigabe -100- gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 10.11.2015 Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung am Bahnhof in ErftstadtLiblar Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung eines Eschen-Ahorns (Acer negundo), einer Hainbuche (Carpinus betulus) sowie einer Korkenzieherweide (Salix madsudana `Tortuosa`) wird laut § 6 Abs. (1) d) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes in Erftstadt-Liblar beinhaltet u.a. auch den Neubau der westlich vom Bahnhof gelegenen Treppenanlage. Es handelt sich um den Verbindungsweg zwischen der Berg- bzw. Heidebroichstraße und dem Bahnhofsvorplatz, auf welchem das Bahnhofsgebäude/ Kiosk sowie die überdachte Fahrradabstellanlage errichtet werden. Zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes (Planungsbüro HeinzJahnenPflüger aus Aachen) ist es erforderlich, dass der im Bereich der bestehenden Treppenanlage vorhandene Baumbestand gefällt werden muss. Betroffen sind hiervon insgesamt fünf Bäume, von denen drei aufgrund ihrer Stammumfänge von über 1,00 m unter die Baumschutzsatzung fallen. Eine entsprechende Ersatzbepflanzung (sechs Linden parallel zum Verbindungsweg und neun Dachplatanen auf dem Bahnhofsvorplatz) wird im Rahmen der Umgestaltung erfolgen. In Vertretung (Hallstein) -2-