Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
29.10.15, 15:04
Aktualisiert
04.11.15, 10:24
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 486/2015
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 07.10.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
04.11.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
10.11.2015
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung am Bahnhof in ErftstadtLiblar
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung eines Eschen-Ahorns (Acer negundo), einer Hainbuche (Carpinus betulus) sowie einer
Korkenzieherweide (Salix madsudana `Tortuosa`) wird laut § 6 Abs. (1) d) der Baumschutzsatzung
der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes in Erftstadt-Liblar beinhaltet u.a. auch den Neubau der
westlich vom Bahnhof gelegenen Treppenanlage. Es handelt sich um den Verbindungsweg zwischen der Berg- bzw. Heidebroichstraße und dem Bahnhofsvorplatz, auf welchem das Bahnhofsgebäude/ Kiosk sowie die überdachte Fahrradabstellanlage errichtet werden.
Zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes (Planungsbüro HeinzJahnenPflüger aus Aachen) ist es
erforderlich, dass der im Bereich der bestehenden Treppenanlage vorhandene Baumbestand gefällt werden muss. Betroffen sind hiervon insgesamt fünf Bäume, von denen drei aufgrund ihrer
Stammumfänge von über 1,00 m unter die Baumschutzsatzung fallen.
Eine entsprechende Ersatzbepflanzung (sechs Linden parallel zum Verbindungsweg und neun
Dachplatanen auf dem Bahnhofsvorplatz) wird im Rahmen der Umgestaltung erfolgen.
In Vertretung
(Hallstein)
-2-