Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (5. Änderung der Preisregelung Wasser zum 01.01.2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
04.11.15, 10:24
Beschlussvorlage (5. Änderung der Preisregelung Wasser zum 01.01.2016) Beschlussvorlage (5. Änderung der Preisregelung Wasser zum 01.01.2016) Beschlussvorlage (5. Änderung der Preisregelung Wasser zum 01.01.2016)

öffnen download melden Dateigröße: 109 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 388/2015 Az.: - 81 - Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 17.08.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 04.11.2015 Datum Freigabe -100- gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 16.09.2015 vorberatend Rat 29.09.2015 beschließend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 08.12.2015 vorberatend Rat 15.12.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen 5. Änderung der Preisregelung Wasser zum 01.01.2016 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Entlastung des Haushaltes Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: § 2 Abs.3 der Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt wird gemäß der in der Anlage 1 vorgeschlagenen Form neu gefasst. Begründung: Im Jahr 2012 haben die Stadtwerke eine Tarifumstellung bei der Wasserversorgung vorgenommen. Diese Umstellung ist jedoch nicht mit einer Erhöhung der Wasserpreise einhergegangen, sondern diente lediglich der Anpassung von Verbrauchsunabhängigen (fixen) und Abhängigen (variablen) Kosten. Nachweislich hat sich unter dem Strich dadurch keine Erhöhung der Umsatzerlöse ergeben. Wie prognostiziert haben sich die Erhöhung des Grundpreises und die Senkung des Wasserpreises gegeneinander aufgehoben. Insofern stammt der aktuell von unseren Kundinnen und Kunden verlangte Preis für die Wasserversorgung aus dem Jahr 2010. Bereits im Jahr 2014 ist es nicht gelungen, die allgemeinen Kostensteigerungen innerbetrieblich zu kompensieren. Erstmals konnte der Mindesthandelsbilanzgewinn nicht erwirtschaftet werden, wodurch weder eine wirksame Kapitalverstärkung der Bäder möglich ist, noch die Ausschüttung einer Konzessionsabgabe an die Stadt. Bedenkt man, dass z.B. alleine seit 2010 der Einkaufspreis beim Wasser um 5 Cent gestiegen ist, wird deutlich, wie kostenbewusst im Unternehmen über alle Aufwandspositionen gearbeitet wird. Eine Tarifanpassung in der Wasserversorgung kann dabei an zwei Stellen erfolgen. Es besteht die Möglichkeit der Veränderung des Wasserpreises oder der Veränderung des monatlichen Grundpreises. Dabei ist zu bedenken, dass der Grundpreis vom Kunden letztlich nicht durch sein Konsumverhalten zu beeinflussen ist- der Wasserbezug jedoch sehr wohl. Der Frischwasserbezug dient ebenfalls als Maßstab zur Festlegung des Schmutzwasseranteils in der Abwasserbeseitigung. Sowohl die Preise der Wasserversorgung als auch die der Abwasserbeseitigung werden vorwiegend durch fixe Kosten bestimmt. Das bedeutet in der Praxis, dass der Spielraum für Einsparungen relativ begrenzt ist. Der Wasserversorgung obliegt eine 24 Stündige Lieferverpflichtung, worüber eigentlich der Fixkostenanteil ziemlich genau zu bestimmen ist. Anders als in anderen Unternehmen gehören selbst die Personalkosten in der Wasserversorgung zu diesen „nicht beeinflussbaren“ Aufwendungen. Eine Gegenüberstellung von fixen und variablen Kosten zeigt deutlich, dass der von unseren Kundinnen und Kunden erhobene monatliche Grundpreis den fixen Anteil nicht deckt. Insofern sollte eine Erhöhung im Grundpreis erfolgen. Die Betriebsleitung hat in den beigefügten Anlagen die jeweiligen Tarife sowie deren Auswirkungen für die Haushalte dargestellt. Ferner Sind diverse Kennzahlen in Tabellen abgebildet aus denen sich die Veränderungen bei den Kennzahlen ersehen lassen. Eine weitere Tabelle zeigt die Tarife der umliegenden Kommunen im Vergleich. Eine Grundpreiserhöhung um 3 Euro monatlich würde sich auf der Ertragsseite mit einem Plus von rd. 450.000 Euro niederschlagen. Um den gleichen Betrag über den reinen Wasserverkauf zu erwirtschaften müsste der Wasserpreis um 24 Cent je Kubikmeter erhöht werden. Gerade mit Blick auf die anstehenden kontinuierlichen Investitionen zur Erhaltung des Vermögens, das Erfordernis zur verlässlichen Erwirtschaftung des Mindesthandelsbilanzgewinns und die allenthalben zur Stärkung des Haushaltes wichtige Konzessionsabgabe, schlägt die Betriebsleitung eine Erhöhung des monatlichen Grundpreises um drei Euro vor. Anlage 1 – Preisregelung Anlage 2-4 Kennzahlen Anlage 5 Tarifvergleiche -2- In Vertretung (Hallstein) -3-