Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
29.10.15, 15:04
Aktualisiert
04.11.15, 10:24
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 508/2015
Az.: 61. 21-20 / 39A
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 15.10.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
04.11.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
10.11.2015
vorberatend
15.12.2015
beschließend
Bebauungsplan Nr. 39A, Erftstadt-Erp, Friedhof
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan
erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 39A, Erftstadt-Erp, Friedhof. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
II. Das von der Verwaltung vorgelegte städtebauliche Konzept wird zur Kenntnis genommen und
die Verwaltung beauftragt, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen.
Begründung:
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 39, E.-Erp, Rosellastraße setzt für den im Anlageplan gekennzeichneten Bereich derzeit eine öffentliche Grünfläche fest, die als Friedhofserweiterungsfläche vorgesehen war.
Ausgehend von Änderungen im Bestattungswesen, werden diese Flächen nun nicht mehr benötigt
und können städtebaulich mit dem Ziel der Innenverdichtung entwickelt werden.
Der Flächennutzungsplan stellt für den Planbereich Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Friedhof dar. Die Bezirksplanungsbehörde (Bezirksregierung Köln) hat die entsprechende Anpassungsbestätigung gem. § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bereits erteilt. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden gem. § 13a (2) Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst,
sodass der Planbereich in Zukunft als Wohnbaufläche dargestellt wird.
Die Größe des Änderungsbereichs beträgt insgesamt ca. 3.800 m².
Ziel der Planung ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets, um die planungsrechtliche
Voraussetzung zur Errichtung von Einfamilien- und Doppelhäusern in offener Bauweise mit bis zu
zwei Vollgeschossen zu schaffen.
Der Bebauungsplan Nr. 39 A, E.-Erp, Friedhof soll hierzu im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB aufgestellt werden. Von einer Umweltprüfung, einem Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung wird gem. § 13 (3) BauGB abgesehen, da die entsprechenden gesetzlichen
Voraussetzungen (Grundfläche unter 20.000 m², keine erheblichen Umweltauswirkungen) gegeben sind.
Obwohl verfahrensrechtlich nicht zwingend erforderlich, soll als nächster Verfahrensschritt zunächst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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