Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
441 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
29.10.15, 15:04
Aktualisiert
29.10.15, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 39 A, E. –Erp, Friedhof
Erläuterung des
Städtebaulichen Konzepts
zum
Bebauungsplan Nr. 39 A, Erftstadt – Erp,
Friedhof
(Stand: Oktober 2015)
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 39 A, E. –Erp, Friedhof
1.
Ausgangslage
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 39 A, E. – Erp, Friedhof im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Realisierung einer Wohnbebauung im Ortskern geschaffen werden. Das derzeitige
Planungsrecht setzt für diesen Bereich eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Friedhof fest. Aus diesem Grund ist zur Umsetzung der Planung die Aufstellung eines
Bebauungsplanes erforderlich.
Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem Anlageplan (M 1: 2.000) zu entnehmen.
Als Diskussions- und Entscheidungsgrundlage ist in einem ersten Planungsschritt unter Berücksichtigung der städtebaulichen Zielsetzungen und planerischen Vorgaben ein städtebauliches Konzept erarbeitet worden.
2.
Zielsetzung der Planung
Im Sinne einer zeitgemäßen nachhaltigen Stadtplanung sowie angepasst an die angrenzende Bebauungsstruktur sollen folgende städtebauliche Zielsetzungen in die Planung einfließen:
•
•
•
3.
Entwicklung einer ein - bis zweigeschossigen Wohnbebauung in Form von freistehenden Einfamilien- und Doppelhäusern
Innenverdichtung
Nutzung der vorhandenen Infrastruktur
Planerische Vorgaben
Die wesentlichen planerischen Vorgaben für das städtebauliche Entwurfskonzept sind:
•
•
4.
die Plangebietsgröße von ca. 3.800 m²
die Erschließung mit einer Stichstraße von der südlich am Plangebiet gelegenen
Rosellastraße.
Flächennutzungsplan / Bebauungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt diesen Bereich als Grünfläche, Zweckbestimmung
Friedhof dar; der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 39, Erftstadt-Erp, Rosellastraße setzt
eine öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung: Friedhof fest. Ausgehend von Änderungen
im Bestattungswesen werden diese Flächen nun nicht mehr benötigt und können einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden. Eine Anpassung der Planung an
die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gem. § 34 Landesplanungsgesetz NW wurde bei der Bezirksregierung Köln angefragt. Die Anpassungsbestätigung liegt vor.
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 39 A, E. –Erp, Friedhof
5.
Belange der Umwelt
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird, da es sich um ein Verfahren nach
§ 13a BauGB handelt, abgesehen; eine überschlägige Prüfung der umweltrelevanten Belange hat ergeben, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen durch die Planumsetzung zu
erwarten sind.
6.
Bebauungskonzept
Die geplante Bebauungsstruktur soll sich in die vorhandene Bebauung entlang der Rosellastraße einfügen mit dem Ziel eines städtebaulich homogenen Erscheinungsbildes. Die vorhandene Bebauung ist geprägt von Einfamilienhausbebauung in Form von freistehenden
Einfamilien- und Doppelhäusern. Diese Struktur soll im Geltungsbereich fortgeführt werden.
Die gewählte Bebauungsstruktur trägt insbesondere der derzeitigen Nachfrage nach Baugrundstücken Rechnung. Das Bebauungskonzept ist hinsichtlich der Bauweise der Einfamilienhäuser (freistehendes Einfamilien- oder Doppelhaus) flexibel konzipiert, sodass es im weiteren Planverfahren und bei der Planrealisierung entsprechend angepasst werden kann.
Entlang der Friedhofseinfriedung (vorhandene Mauer) sind zusätzlich abschirmende Hecken
aus Pietätsgründen angedacht.
Der vorhandene Containerstellplatz wird geringfügig verlagert.
7.
Grundstückszuschnitt und Nutzungsformen
Im Planentwurf sind Grundstücke von ca. 350 m² bis 550 m² für die Einfamilien- und Doppelhäuser vorgesehen. Es ist eine ausschließliche Wohnnutzung geplant.
8.
Wohneinheiten
Im städtebaulichen Planentwurf sind 7 WE geplant.
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt