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Beschlussvorlage (Vorentwurfserläuterung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
441 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
29.10.15, 15:04
Aktualisiert
29.10.15, 15:04
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Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 39 A, E. –Erp, Friedhof Erläuterung des Städtebaulichen Konzepts zum Bebauungsplan Nr. 39 A, Erftstadt – Erp, Friedhof (Stand: Oktober 2015) 1 Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt Bebauungsplan Nr. 39 A, E. –Erp, Friedhof 1. Ausgangslage Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 39 A, E. – Erp, Friedhof im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Wohnbebauung im Ortskern geschaffen werden. Das derzeitige Planungsrecht setzt für diesen Bereich eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Friedhof fest. Aus diesem Grund ist zur Umsetzung der Planung die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem Anlageplan (M 1: 2.000) zu entnehmen. Als Diskussions- und Entscheidungsgrundlage ist in einem ersten Planungsschritt unter Berücksichtigung der städtebaulichen Zielsetzungen und planerischen Vorgaben ein städtebauliches Konzept erarbeitet worden. 2. Zielsetzung der Planung Im Sinne einer zeitgemäßen nachhaltigen Stadtplanung sowie angepasst an die angrenzende Bebauungsstruktur sollen folgende städtebauliche Zielsetzungen in die Planung einfließen: • • • 3. Entwicklung einer ein - bis zweigeschossigen Wohnbebauung in Form von freistehenden Einfamilien- und Doppelhäusern Innenverdichtung Nutzung der vorhandenen Infrastruktur Planerische Vorgaben Die wesentlichen planerischen Vorgaben für das städtebauliche Entwurfskonzept sind: • • 4. die Plangebietsgröße von ca. 3.800 m² die Erschließung mit einer Stichstraße von der südlich am Plangebiet gelegenen Rosellastraße. Flächennutzungsplan / Bebauungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan stellt diesen Bereich als Grünfläche, Zweckbestimmung Friedhof dar; der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 39, Erftstadt-Erp, Rosellastraße setzt eine öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung: Friedhof fest. Ausgehend von Änderungen im Bestattungswesen werden diese Flächen nun nicht mehr benötigt und können einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden. Eine Anpassung der Planung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gem. § 34 Landesplanungsgesetz NW wurde bei der Bezirksregierung Köln angefragt. Die Anpassungsbestätigung liegt vor. 2 Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt Bebauungsplan Nr. 39 A, E. –Erp, Friedhof 5. Belange der Umwelt Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird, da es sich um ein Verfahren nach § 13a BauGB handelt, abgesehen; eine überschlägige Prüfung der umweltrelevanten Belange hat ergeben, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen durch die Planumsetzung zu erwarten sind. 6. Bebauungskonzept Die geplante Bebauungsstruktur soll sich in die vorhandene Bebauung entlang der Rosellastraße einfügen mit dem Ziel eines städtebaulich homogenen Erscheinungsbildes. Die vorhandene Bebauung ist geprägt von Einfamilienhausbebauung in Form von freistehenden Einfamilien- und Doppelhäusern. Diese Struktur soll im Geltungsbereich fortgeführt werden. Die gewählte Bebauungsstruktur trägt insbesondere der derzeitigen Nachfrage nach Baugrundstücken Rechnung. Das Bebauungskonzept ist hinsichtlich der Bauweise der Einfamilienhäuser (freistehendes Einfamilien- oder Doppelhaus) flexibel konzipiert, sodass es im weiteren Planverfahren und bei der Planrealisierung entsprechend angepasst werden kann. Entlang der Friedhofseinfriedung (vorhandene Mauer) sind zusätzlich abschirmende Hecken aus Pietätsgründen angedacht. Der vorhandene Containerstellplatz wird geringfügig verlagert. 7. Grundstückszuschnitt und Nutzungsformen Im Planentwurf sind Grundstücke von ca. 350 m² bis 550 m² für die Einfamilien- und Doppelhäuser vorgesehen. Es ist eine ausschließliche Wohnnutzung geplant. 8. Wohneinheiten Im städtebaulichen Planentwurf sind 7 WE geplant. 3 Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt