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Beschlussvorlage (Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen in Erftstadt 2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
25.11.2015
Erstellt
12.11.15, 15:02
Aktualisiert
12.11.15, 15:02
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 510/2015 Az.: 51 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 15.10.2015 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 11.11.2015 Datum Freigabe -100- gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 25.11.2015 Bemerkungen beschließend Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen in Erftstadt 2016 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss legt die in der Anlage angegebenen Öffnungs- und Schließzeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2016 fest. Die Öffnungs- und Schließzeiten der Einrichtungen in freier Trägerschaft werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Einrichtungen haben die Öffnungs- und Schließzeiten für das kommende Jahr mit den neu gewählten Elternbeiräten abgestimmt. Alle Voten der Elternbeiräte wurden einstimmig getroffen. Die zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Vorlage noch nicht vorliegenden Meldungen einiger freier Träger werden bis zur JHA-Sitzung nachgereicht. Das Jugendamt bietet auch in 2016 für alle städtischen Kindertageseinrichtungen einen Notdienst in den Sommerferien an. Um welche Einrichtung es sich handelt, wird in der Leitungsbesprechung im November festgelegt. Im Sommer 2015 fand der Feriennotdienst in der Kindertageseinrichtung Lechenich-Nord statt. Im Mittel haben zehn Eltern von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Die Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft haben ebenfalls Absprachen zur Versorgung von Notfällen getroffen. Der Jugendhilfeausschuss legt gem. § 1 Abs. 2 der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen die Öffnungszeiten fest. In Vertretung (Lüngen) -2-