Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
25.11.2015
Erstellt
12.11.15, 15:02
Aktualisiert
12.11.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 510/2015
Az.: 51
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 15.10.2015
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
11.11.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
25.11.2015
Bemerkungen
beschließend
Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen in Erftstadt 2016
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss legt die in der Anlage angegebenen Öffnungs- und Schließzeiten der
städtischen Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2016 fest.
Die Öffnungs- und Schließzeiten der Einrichtungen in freier Trägerschaft werden zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die Einrichtungen haben die Öffnungs- und Schließzeiten für das kommende Jahr mit den neu
gewählten Elternbeiräten abgestimmt. Alle Voten der Elternbeiräte wurden einstimmig getroffen.
Die zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Vorlage noch nicht vorliegenden Meldungen einiger freier
Träger werden bis zur JHA-Sitzung nachgereicht.
Das Jugendamt bietet auch in 2016 für alle städtischen Kindertageseinrichtungen einen Notdienst
in den Sommerferien an. Um welche Einrichtung es sich handelt, wird in der Leitungsbesprechung
im November festgelegt. Im Sommer 2015 fand der Feriennotdienst in der Kindertageseinrichtung
Lechenich-Nord statt. Im Mittel haben zehn Eltern von diesem Angebot Gebrauch gemacht.
Die Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft haben ebenfalls Absprachen zur Versorgung
von Notfällen getroffen.
Der Jugendhilfeausschuss legt gem. § 1 Abs. 2 der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen die Öffnungszeiten fest.
In Vertretung
(Lüngen)
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