Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
29.10.15, 15:04
Aktualisiert
03.11.15, 16:37
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 339/2015
Az.: 61. 21-20 / 9 A
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 27.07.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
03.11.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
10.11.2015
vorberatend
15.12.2015
beschließend
Bebauungsplan Nr. 9A, E.-Lechenich, Georgstraße
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan
erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 9A, Erftstadt-Lechenich, Georgstraße. Der Anlageplan
ist Bestandteil des Beschlusses.
II. Der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf Nr. 9A, Erftstadt-Lechenich,
Georgstraße wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen.
Begründung:
Der im Jahr 1968 rechtskräftig gewordene Bebauungsplan (BP) Nr. 9, Erftstadt-Lechenich, Georgstraße, setzt für damalige Verhältnisse zeitgemäße Baufenstergrößen fest.
Die Bebauung des Gebietes besteht aus Reihenhäusern und freistehenden Winkelhäusern; teilweise sind Baulinien festgesetzt: zum Einen entlang der Erschließungsstraßen, zum Anderen, um
klare Winkel an den Einzelgebäuden zu generieren.
Aufgrund der geänderten Anforderungen an Wohngebäude sowie bereits bestehender Anbauten
ist geplant, die überbaubaren Flächen im gesamten Geltungsbereich des bestehenden BP Nr. 9 zu
vergrößern. Verfahrensrechtlich soll dieses Ziel durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes
gem. § 13a BauGB erreicht werden. Hiermit wird dem öffentlichen Interesse einer Innenverdichtung Rechnung getragen. Die erforderlichen Kriterien für ein beschleunigtes Verfahren gem. § 13a
BauGB sind erfüllt. Da die zulässige Grundfläche i. S. d. § 19 (2) Baunutzungsverordnung (BauNVO) über 20.000 m² liegt, wurde vorab geprüft, ob erhebliche Umweltauswirkungen vorliegen. Dies
ist nicht der Fall, weil das Gebiet bereits komplett bebaut ist und keine wesentlichen Änderungen
vorbereitet werden.
Die Verwaltung hat einen entsprechenden Bebauungsplanvorentwurf bereits erarbeitet. Näheres
ist den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.
Obwohl verfahrensrechtlich nicht zwingend erforderlich, soll als nächster Verfahrensschritt zunächst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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