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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 9A, E.-Lechenich, Georgstraße I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
29.10.15, 15:04
Aktualisiert
03.11.15, 16:37
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 9A, E.-Lechenich, Georgstraße
I. Aufstellungsbeschluss 
II. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 9A, E.-Lechenich, Georgstraße
I. Aufstellungsbeschluss 
II. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 339/2015 Az.: 61. 21-20 / 9 A Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 27.07.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 03.11.2015 Datum Freigabe -100- gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 10.11.2015 vorberatend 15.12.2015 beschließend Bebauungsplan Nr. 9A, E.-Lechenich, Georgstraße I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 9A, Erftstadt-Lechenich, Georgstraße. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf Nr. 9A, Erftstadt-Lechenich, Georgstraße wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen. Begründung: Der im Jahr 1968 rechtskräftig gewordene Bebauungsplan (BP) Nr. 9, Erftstadt-Lechenich, Georgstraße, setzt für damalige Verhältnisse zeitgemäße Baufenstergrößen fest. Die Bebauung des Gebietes besteht aus Reihenhäusern und freistehenden Winkelhäusern; teilweise sind Baulinien festgesetzt: zum Einen entlang der Erschließungsstraßen, zum Anderen, um klare Winkel an den Einzelgebäuden zu generieren. Aufgrund der geänderten Anforderungen an Wohngebäude sowie bereits bestehender Anbauten ist geplant, die überbaubaren Flächen im gesamten Geltungsbereich des bestehenden BP Nr. 9 zu vergrößern. Verfahrensrechtlich soll dieses Ziel durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 13a BauGB erreicht werden. Hiermit wird dem öffentlichen Interesse einer Innenverdichtung Rechnung getragen. Die erforderlichen Kriterien für ein beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB sind erfüllt. Da die zulässige Grundfläche i. S. d. § 19 (2) Baunutzungsverordnung (BauNVO) über 20.000 m² liegt, wurde vorab geprüft, ob erhebliche Umweltauswirkungen vorliegen. Dies ist nicht der Fall, weil das Gebiet bereits komplett bebaut ist und keine wesentlichen Änderungen vorbereitet werden. Die Verwaltung hat einen entsprechenden Bebauungsplanvorentwurf bereits erarbeitet. Näheres ist den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Obwohl verfahrensrechtlich nicht zwingend erforderlich, soll als nächster Verfahrensschritt zunächst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. In Vertretung (Hallstein) -2-